
EuGH: Sampling in engen Grenzen erlaubt
Der Streitfall ging durch etliche Instanzen. Das Landgericht (LG) Hamburg sowie das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden zugunsten der Band Kraftwerk. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die beiden Entscheidungen in seinem ersten Urteil bestätigt. Danach greift schon die Übernahme „kleinster Tonfetzen“ unzulässig in das Recht des Tonträgerherstellers ein.
BVerfG: BGH-Urteil verletzt Kunstfreiheit
Dieses erste BGH-Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgehoben. Die obersten Verfassungshüter verwiesen die Sache zurück an das höchste deutsche Zivilgericht. Der Erste Senat des BVerfG begründete seine Entscheidung mit einer Verletzung der Kunstfreiheit nach Art. 5 Absatz 3 GG. Dagegen wäre der Eingriff in das Eigentum der Tonträgerhersteller nur geringfügig, so der Senat.Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Mit redaktionellen Nachrichten zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
Vorlage zum EuGH
So ganz überzeugt schien der BGH von der Entscheidung des BVerfG nicht zu sein. Der I. Zivilsenat setzte das Verfahren aus und bat nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um die Klärung folgender Fragen:- Ist schon die Übernahme von kleinen Musikfragmenten eine Vervielfältigung?
- Sind die entsprechenden deutschen Rechtsvorschriften mit Unionsrecht vereinbar?
- Kann das Sampling unter die Ausnahme für Zitate fallen?
EuGH: Sampling kann in engen Grenzen erlaubt sein
In seinem aktuellen Urteil vom 29.07.2019 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass Sampling erlaubt sein kann. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Hierbei stellten die Luxemburger Richter folgende Überlegungen an:Sampling grundsätzlich zustimmungspflichtig
Grundsätzlich ist die Vervielfältigung ohne Zustimmung des Tonträgerherstellers nicht gestattet. Auch wenn es sich dabei nur um ein sehr kurzes Audiofragment handelt.
Aber: Ausnahmen möglich
Allerdings könne das Sampling unter folgenden Ausnahmen zulässig sein:
- Keine Wiedererkennbarkeit der Tonfragmente: Eine Ausnahme liegt vor, wenn dieses Fragment in einen anderen Tonträger in geänderter – und beim Hören nicht wiedererkennbarer – Form eingefügt wurde.
- Musikalische Zitate: Samples können ohne Erlaubnis ausnahmsweise auch als „Zitat“ zulässig sein. Sie müssen aber mit dem Ursprungswerk „interagieren“.
Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht finden Sie hier! |
Nationales Recht nicht mit Unionsrecht vereinbar
Die Entscheidung des EuGH hat auch Auswirkungen auf das nationale Recht. Nach § 24 UrhG wären Werke, die in „freier Benutzung“ eines Werkes eines Dritten geschaffen wurden, keine Rechtsverletzung. Diese Ausnahme ist nach Ansicht der Luxemburger Richter nicht mit Unionsrecht vereinbar. Die Begründung des EuGH: Die unionsrechtlichen Ausnahmen und Beschränkungen sind abschließend geregelt. Für weitere nationale Schranken gibt es keinen Spielraum. Abschließend muss nun wieder der BGH entscheiden und dabei die rechtliche Einschätzung des EuGH berücksichtigen.
Abweichung von Auffassung des Generalanwalts
Der EuGH entschied gegen die Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar. In seinen Schlussanträgen argumentierte dieser, dass das gesamte Werk und damit auch kurze Audiofragmente geschützt sind und eine Ausnahme nicht greife. Das ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers verstoße nicht gegen die Freiheit der Kunst der Grundrechte-Charta der EU. Der EuGH entschied jedoch anders.
Quelle: PM des EuGH zum Urteil vom 29.07.2019 – C-476/17
Standpunkt - Bernd Preiß Ass. jur. ESV Redaktion Recht |
Die EuGH-Entscheidung verwirrt: Wer nun glaubt, Rechtsklarheit gewonnen zu haben, wird enttäuscht sein:
|
Update – BGH setzt EuGH-Entscheidung um
Urheber-und Leistungsschutzrecht | 12.05.2020 |
BGH erlaubt Sampling nur unter engen Voraussetzungen | |
![]() |
Nur zwei Sekunden lang dauert ein kleiner Tonschnipsel, der die Gerichte schon länger als 20 Jahre beschäftigt. Allein der BGH musste sich nun vier Mal mit der Frage auseinandersetzen, ob Musikproduzent Moses Pelham die Tonfolgen von Kraftwerk übernehmen durfte. Dennoch ist die scheinbare Endlosschleife noch nicht ganz beendet. mehr … |
Generalanwalt am EuGH: Sampling kann Eingriff in Rechte des Tonträgerherstellers sein | |
![]() |
In dem über 20-jährigen Streit zwischen Moses Pelham und der Gruppe Kraftwerk um eine Tonsequenz von zwei Sekunden hat nun der Generalanwalt Maciej Szpunar seine Schlussanträge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt. mehr … |
![]() |
Handbuch UrheberrechtDas Berliner Handbuch Urheberrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Marcel Bisges, stellt das Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung der praktischen Aspekte umfassend dar. Hervorzuheben sind die digitalen Verwertungsmöglichkeiten und weitere besondere Schwerpunkte liegen auf:
Hilfreiche Extras: Text- und Vertragsmuster, Klauselbeispiele sowie Checklisten werden Ihnen in editierbarer Form zur Verfügung gestellt. Daneben lassen die Autoren immer wieder anschauliche Beispiele in ihre Darstellungen einfließen. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht