Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Nichtanwendung der EU-MwSt-Regelung für Landwirte
Im Gegenzug können diese Landwirte keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Regelung ist für Landwirte gedacht, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder der vereinfachten Regelung für kleine Unternehmen auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen dürften.
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Pauschalierende Landwirte erhalten laut Bundesrechnungshof unzulässige Überkompensation für gezahlte Umsatzsteuer
Deutschland wendet die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle Landwirte an, auch auf Eigentümer großer landwirtschaftlicher Betriebe. Etwaige verwaltungstechnische Schwierigkeiten spielen dabei keine Rolle. Die einzigen Landwirte, denen die Regelung nicht zugutekommt, sind gewerbliche Viehzüchter. Laut den Zahlen des Bundesrechnungshofs erhalten deutsche Landwirte, die unter die Pauschalregelung fallen, zudem eine Überkompensation für die von ihnen gezahlte MwSt. Dies ist nach den EU-Vorschriften nicht zulässig und führt zu großen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, insbesondere zugunsten großer Landwirte, denen die normalen Mehrwertsteuerregelungen keine Schwierigkeiten bereiten.Hintergrund
Am 8. März 2018 leitete die Europäische Kommission mit der förmlichen Aufforderung, die an die deutschen Behörden gerichtet war, ihre Mehrwertsteuerregelung zu ändern, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren ein. Im Januar 2019 erging eine Aufforderung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, der Deutschland nicht nachgekommen ist.Weitere Informationen
- Zu den wichtigsten Beschlüssen bei den Vertragsverletzungsverfahren im Paket vom Juli 2019 siehe MEMO INF/19/4251.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12
- Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren
Weitere Hinweise (Anm. der Red.)
- Antwort der Bundesregierung vom 09.05.2018 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Nicole Bauer, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Heute im Bundestag vom 22.05.2018 hib 327/2018
- Beratungsbericht des Bundesrechnungshofes zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz vom 17.04.2019 - Beratungsbericht
Quelle: PM der Europäischen Kommission IP/194264 vom 25.07.2019, Heute im Bundestag 327/2018
Harmonisiertes Mehrwertsteuersystem Der wachsende Stellenwert der Mehrwertsteuererhebung in der Europäischen Union hat angesichts kaum noch handhabbarer Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und Täuschungsmöglichkeiten die Willenskräfte für eine baldige Reform rasant gemehrt. Wie sich dieses Reformvorhaben jedoch zum Erfolg führen lässt, bleibt ein umstrittenes Unterfangen, das bereits in vielseitigen Vorschlägen mündete.
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(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht