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Berliner Abgeordnetenhaus befasst sich mit Landesdatenschutz und Anpassung an DS-GVO (Foto: Anibal Trejo/Fotolia.com)
DSGVO-Anpassung in den Bundesländern

Fachausschuss verabschiedet Anpassung von Landesdatenschutzrecht in Berlin an DSGVO

ESV-Redaktion Recht
31.05.2018
Die DSGVO gilt seit dem 25.05.2018. Dementsprechend haben auch zahlreiche deutsche Bundesländer ihre landesrechtlichen Datenschutzvorschriften inzwischen an die EU-Vorgaben angepasst – allerdings nicht so in Berlin. Immerhin ist der Landesgesetzgeber inzwischen tätig geworden.
So hat der Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz des Abgeordnetenhauses am 28.05.2018 eine dringliche Beschlussempfehlung zum Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen für ein Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die DSGVO verabschiedet.

Die Fraktionen von SPD, Linken, Bündnis 90/Die Grünen hatten am 09.05.2018 den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Berliner Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – BlnDSAnpUG-EU)“ in das Abgeordnetenhaus eingebracht.

Überblick - Datenschutzreform in den Bundesländern 31.05.2018
Datenschutz: Zahlreiche weitere Bundesländer haben die DSGVO inzwischen vollständig umgesetzt
Zahlreiche Bundesländer haben die Anpassungen ihrer landesrechtlichen Datenschutzregelungen an die DS-GVO bereits vollzogen. Einige Länder hinken noch hinterger - so zum Beispiel auch Berlin. Hier unser Update. mehr …

Kern des Berliner Reformpaketes ist Artikel 1. Dieses hat wiederum ein Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG) zum Gegenstand. 

Der Aufbau des BlnDSG

Teil 1 Gemeinsame Bestimmungen
  • Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
  • Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Kapitel 3 Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
  • Kapitel 4 Berliner Beauftragte oder Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Teil 2 Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
  • Kapitel 1 Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Kapitel 2 Besondere Verarbeitungssituationen
  • Kapitel 3 Rechte der betroffenen Personen
  • Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
  • Kapitel 5 Sanktionen
Teil 3 Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
  • Kapitel 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Kapitel 2 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Kapitel 3 Rechte der betroffenen Person
  • Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
  • Kapitel 5 Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
  • Kapitel 6 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
  • Kapitel 7 Haftung und Sanktionen
Teil 4 Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680: § 71 Öffentliche Auszeichnungen und Ehrungen

Teil 5 Schlussvorschrift: § 72 Übergangsvorschriften

Die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz zu Artikel 1 umfasst insgesamt 12 Änderungen.

Wie es weitergeht

Streit gibt es vor allem zu den Befugnissen des Datenschutzbeauftragten, zum Presseprivileg sowie über Ausnahmeregelungen für den Landesrechnungshof. Die endgültige Beschlussfassung durch das Abgeordnetenhaus ist für den 31.05.2018 geplant.

Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Herausgegeben von: Dr. Uwe Schläger, Jan-Christoph Thode

Seit dem 25. Mai 2018 sind Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue BDSG geltendes Recht. Dabei ist auch die Eignung organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig nachzuweisen. Hier setzt das neue Handbuch an, das juristische und IT-sicherheitsrelevante Fragen erstmals konsequent verknüpft:

Das neue Datenschutzrecht

  • Datenschutzrechtliche Grundlagen in Deutschland und in der EU
  • Datenschutzmanagement und Datenverarbeitung

Sicherheitstechnische Aspekte

  • IT-Sicherheitsmanagement und IT-Grundschutz, insb. nach der Normenreihe ISO/IEC 27001ff
  • Technische und organisatorische Maßnahmen:

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht