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Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer: „Privatautonome Mitwirkung der Bürger beim Datenhandel wäre sinnvoll” (Foto: Angela Kausche/ESV)
ESV-Akademie: Dateneigentum versus Datengovernance

Fachtagung: Wem sollen unsere Daten künftig gehören?

ESV-Redaktion Recht
23.11.2018
„Daten sind das neue Öl“ – diese These ist weit verbreitet. Unbestreitbar haben Daten einen geldähnlichen Wert. Doch was daraus folgt, ist höchst umstritten und mündet nach wie vor auch in die Debatte, ob es Eigentum an Daten geben sollte? Diese und viele weitere Fragen waren Thema einer Veranstaltung der ESV-Akademie in Berlin.
Eingeladen hatte die ESV-Akademie zusammen mit ihrem Kooperationspartner, der Stiftung Datenschutz. Deren Vorstand, Frederick Richter, eröffnete die Veranstaltung mit dem Beispiel „Coffee for free“ gegen Daten und wies auf die Gefahren der Monetarisierung von Grundrechten hin. Anschließend übergab er an Prof. Dr. jur. Dipl.-Biol. Herbert Zech, Universität Basel.

Herbert Zech: „Daten sind kein neues Öl“

Das Thema von Zech: Datenschutz und Datenmärkte. Gleich zu Beginn stellte Zech klar, dass Daten kein neues Öl seien. Im Gegensatz zu dem Rohstoff wären diese teilbar und könnten praktisch nicht verbraucht werden. Eine saubere Definition von Daten gibt es nach seiner Auffassung allerdings nicht. Dennoch gäbe es bereits gegenwärtig zahlreiche Regelungsmechanismen. Insoweit wies Zech beispielsweise auf das schon bestehende Datenschutzrecht, den neuen Betriebsgeheimnisschutz oder den Schutz von Datenbankherstellern hin. Aktuell in der Diskussion sieht Zech sektorspezifische Rechte, ein Datenerzeugerrecht oder die Regelung von Zugangsrechten. Im Übrigen läge es auch den Akteuren, Rechtssicherheit zu schaffen – zum Beispiel durch Standardverträge. Der Referent warnte allerdings vor Übereilung und ziterte Montesquieu, nach dem nichts geändert werden sollte, was nicht geändert werden muss.

Nicola Jensch: „Marktmechanismen und Markdynamiken müssen viel besser verstanden werden“

Um Datenhandel und Datenmonetarisierung ging es bei dem anschließenden Vortrag von Dr. Nicola Jensch, Stiftung Neue Verantwortung. Im Rahmen ihrer Vorstellung der gängigen Marktmodelle unterschied sie zwischen indirekten und direkten Mechanismen. Bei letzteren handelt das Datensubjekt selbst. Demgegenüber gibt das Datensubjekt beim indirekten – und aktuell vorherrschenden – Mechanismus seine Daten als Beifang ab, wie zum Beispiel bei Facebook. Das Handeln übernimmt dann ein sogenannter Intermediär. Dieser würde die Daten bündeln und depersonalisieren. Das Datensubjekt kennt die Dritten, an die der Intermediär die Daten weitergibt, nicht. Nach Einschätzung von Jensch führen vor allem direkte Mechanismen zu Marktversagen. Allerdings müssten die Markmechanismen und die daraus resultierenden Markdynamiken sehr viel besser verstanden werden als gegenwärtig. Deutschland müsse daher endlich nachhaltig in die Forschung investieren und den Erkenntnistransfer in die Start-up-Community ermöglichen, so Jensch.

Axel Metzger: „Paradigmenwechsel bei personenbezogenen Daten“

In dem anschließenden Beitrag von Prof. Dr. Axel Metzger, Humbold-Universität zu Berlin, ging es um die Voraussetzungen und Grenzen eines Marktmodells für „Big Data“. Im Zentrum seiner Ausführungen standen die Geschäftsmodelle von BMW und Tesla. Hier würde „Big Data“ erzeugt und gehandelt, und zwar ohne ein neues Immaterialgüterrecht. Allerdings sieht Metzger auch einen Paradigmenwechsel bei personenbezogenen Daten, bei dem der Zugang als Vertragsgegenstand im Zentrum steht. Die Regelungen des Zugangs und der Datenportabilität bei personenbezogenen Daten hält Metzger bei speziellen b2b-Konstellationen für sinnvoll. Für weitere Eingriffe fehle allerdings die empirische Basis, meinte er abschließend.

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Judith Affeldt: „Market Privacy ein bewusst blinder Fleck des europäischen Datenschutzrechts“

Über den Wert von personenbezogenen Daten referierte Judith Affeldt, von der Forschungsstelle für Rechtsfragen zur Digitalisierung (FREDI) an der Universität Passau. Einleitend stellte sie fest, dass real gehandelte Preise für Datenprofile stark schwanken und von wenigen Cent bis zu 7.200 britischen Pfund reichen können, wie zum Beispiel bei einem Komplettprofil der Künstlerin Lyn Morone. Affelt differenzierte dann zwischen sogenannten Informations- und Datenpreisen. Die Preisfaktoren seien unter anderem stark kontextabhängig. Viel hänge auch von den Zuordnungsmodalitäten oder von der Exklusivität ab. Dem Europäischen Datenschutzrecht warf sie eine bewusste Preisblindheit vor. Dies stehe im Gegensatz zu der von einer „Market Privacy“ geprägten Praxis der Datendienste in den USA. Europa folge insoweit einem persönlichkeitsorientiertem Ansatz.

Karl-Heinz Fezer: „Dateneigentum sind digitale Bürgerrechte“

Soweit der der Ansatz von Prof. em. und Honorarprofessor Dr. Karl-Heinz Fezer, Universität Leipzig, der ein digitales Dateneigentum als grundrechtsdemokratisches Bürgerrecht fordert. Nach seiner Reise in die Vergangenheit, in der er unter anderem daran erinnerte, dass bereits das Frankfurter Grundrechtsgesetz von 1848 mit Artikel 8 Satz 2 von § 32 das „geistige Eigenthum“ durch die Reichsgesetzgebung schützen sollte, gelangte er in die Gegenwart und zitiert insoweit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2000, 2009.

Aus der rechtlichen Anerkennung verhaltensgenerierter Daten schloss Fezer dann auf ihre Einordnung als Immaterialgüterrecht. Seine Vision für die Zukunft: Eine Europäische Dateneigentumsordnung der digitalen Bürgerrechte in Verbindung mit einem repräsentativen Dateneigentum und einem verfassungsoptimierten Rechtsrahmen einer digitalen Handelsordnung. Zum Kern seines Vorschlags gehört eine privatautonome Mitwirkung der Bürger zusammen mit einer ebenfalls gebotenen Kontrolle der Marktmacht. Konkret muss Fezer zufolge eine Datenagentur geschaffen werden. Und zwar als Repräsentativorgan der Bürger mit der Aufgabe, die Digitalwirtschaft zu regulieren. Pilotprojekte hierzu könnten im digitalen Gesundheitswesen oder der digitalen Mobilität und dem autonomen Fahren geschaffen werden.

Wolfgang Kerber: „Ausschließlichkeit und Zugangsrechte sind nur ein Teil der möglichen Lösungen“

Im Rahmen seines Beitrags „Datengovernance statt Dateneigentum“ forderte Prof. Dr. Wolfgang Kerber, Universität Marburg, spezifische Regelungen, zum Beispiel über das Datenschutzrecht, das UWG, das GWG, das Verbraucher-oder das Vertragsrecht. Der Grund hierfür: Die höchst unterschiedlichen Interessen von Herstellern, Eigentümern, Versicherungen, Dienstleistern oder Behörden. Auch sektorspezifischen Lösungen gegenüber zeigte sich Kerber aufgeschlossen. In Bezug auf das bereits praktizierte teilautomatisierte Fahren hielt er die externe Kontrolle der Daten durch den Hersteller für am wahrscheinlichsten.

Lutz Hasse: „Haftung von Einzelpersonen wäre sinnvoll“

In seinem Exkurs: „Was beschäftigt die Datenschutzbehörden“ gab, Dr. Lutz Hasse, Thüringer Landesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit, einen Überblick über die aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte seiner Behörde. Zunächst appellierte er an die Unternehmen, bereits mehr im Vorfeld ihrer Projekte oder Maßnahmen auf seine Organisation zuzugehen. Viele Anfragen kommen derzeit von einzelnen Bürgern.

Erhebliche Defizite gäbe es  bei der Medienkompetenz der Schüler in Thüringen. Hier sieht Hasse einen sehr großen Nachholbedarf. Auch bei der Weitergabe von Testergebnissen – vor allem bei Online-Tests – gäbe es zahlreiche Schwierigkeiten. Angesprochen auf die persönliche Haftung von Einzelpersonen befürwortete er diese. Gleiches gilt für die Einführung eines Bußgeldkataloges für Datenschutzverstöße. 

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Dateneigentum und Datenhandel

Herausgegeben von der Stiftung Datenschutz

„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt.

Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen, wie zum Beispiel:
  • Reicht das Konstrukt „informationelle Selbstbestimmung“ aus? Oder braucht es neue Regelungen, um die heutigen Erwartungen vieler Bürger/-innen an die Verfügungsgewalt über sie betreffende Daten zu erfüllen?
  • Welchen Wert haben Daten? Werden personenbezogene Daten immer mehr zu einem Tausch- und Zahlungsmittel?
  • Wie kann mehr Transparenz geschaffen werden? Welche Folgen hat die im digitalen Alltag vieler Menschen längst stattfindende Kommerzialisierung von Privatsphäre?

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht