Finanzministerium Thüringen kündigt Grundsteuer-Hotline an
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind bundesweit für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln. Erster Bewertungsstichtag ist der 1. Januar 2022.
Das Bundesministerium für Finanzen weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Grundstückseigentümer nicht bereits zum 1. Januar 2022 aktiv werden müssen. Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Hilfestellung des Finanzministeriums Thüringen
Die Thüringer Finanzämter erwarten im Jahr 2022 etwa 1,5 Mio. Feststellungserklärungen für erklärungspflichtige Grundstücke im Freistaat. Zur Neubewertung der Grundstücke müssen Grundstückseigentümer ihre Feststellungserklärungen bis zum 31. Oktober 2022 an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln. Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratene Bürger, als auch für solche, die ihre Feststellungserklärungen selbst erstellen.
Die Finanzämter in Thüringen können die Feststellungserklärungen ab dem 1. Juli 2022 annehmen. Dann besteht über Mein ELSTER auch die Möglichkeit zur elektronischen Erklärungsabgabe.
Die Finanzämter stellen daraufhin die Grundsteuerwerte fest und ermitteln die Grundsteuermessbeträge, bevor sie diese an die Kommunen weiterleiten. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dann bis Ende 2024 durch die Kommunen selbst. Zahlen müssen Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer aber erst ab 2025.
Ab dem Frühjahr wird eine spezielle Grundsteuer-Hotline verfügbar sein, über die die Finanzämter Fragen rund um die Reform und deren Umsetzung beantworten.
Weitere Informationen zur Grundsteuer des Thüringer Finanzministerium finden sich unter grundsteuer.thueringen.de. Die Darstellung orientiert sich hierbei an den verschiedenen Zielgruppen (Steuerberater, Kommunen, Grundstückseigentümer, Großkunden, organisierte Wohnungswirtschaft sowie Land- und Forstwirte).
Darüber hinaus wird ein sogenannter Steuerchatbot – als virtueller Assistent der Steuerverwaltung – für Fragen zur Grundsteuerreform zur Verfügung gestellt.
Quelle: Finanzministerium Thüringen, Medieninformation vom 14.01.2022
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Steuerverfahrensrecht Von Prof. Dr. Peter Zaumseil
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ESV-Redaktion Steuern (cmx)
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