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Hochwertige Beratung ist in Krisenzeiten besonders gefragt. (Foto: joyfotoliakid/stock.adobe.com)
Corona-Pandemie

Fördermodul für KMU-Beratung vorzeitig eingestellt

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
27.05.2020
Das im April 2020 eingeführte Modul zur Förderung der Beratung für coronabetroffene Unternehmen und Freiberufler ist beendet. „Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft“, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) jetzt mit.

Es könnten auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul sei deshalb vorzeitig eingestellt worden. Mehrere zehntausend Unternehmen hätten Anträge gestellt. Die Unterstützung galt bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Zunächst war vorgesehen, Anträge bis zum Ende dieses Jahres anzunehmen.

„Die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows ermöglichen weiterhin geförderte Beratungen zu günstigen Konditionen“, so die Bafa. Diese Module stünden weiterhin zur Verfügung. Da die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen träfen, habe die Bundesregierung umfangreiche Hilfen für Unternehmen, Solo-Selbständige, Start-ups und Beschäftigte auf den Weg gebracht, etwa das Sofortprogramm für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige und das KfW-Sonderprogramm 2020.

Die aktuelle Bafa-Mitteilung finden Sie hier.

Finanzierung laufender Bafa-Förderprogramme sicherstellen

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) zeigt Verständnis für die Entscheidung der Bundesregierung, dass vollfinanzierte Bafa-Beratungsmoduls zu beenden. Durch die jetzige Einstellung des Programms und die „wochenlange Hängepartie in Form der nicht mehr erfolgten Bearbeitung und Bewilligung der Anträge“ sei allerdings bei den mittelständischen Firmen viel Zeit verloren gegangen.

Die Bundesregierung solle nun alternativ dafür Sorge tragen, dass die Finanzierung laufender Bafa-Förderprogramme auf Jahre hinaus sichergestellt wird – vor allem das Modul „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Auch bei diesen Förder-Initiativen bleibe es wichtig, einen Eigenanteil des beratenen Unternehmens von mindestens 20 Prozent vorzusehen. Das könne zum einen nicht gewünschte Mitnahmeeffekte vermeiden und zum anderen für mehr Sorgfalt bei der Auswahl der Unternehmensberater und damit für mehr Qualität in den Beratungsprojekten sorgen.

Die vollständige BDU-Stellungnahme finden Sie hier.

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Sämtliche Meldungen, die wir für Sie als Info-Service zur Bewältigung der Corona-Krise veröffentlichen, haben wir hier für Sie veröffentlicht.

(ESV/fab)

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Programmbereich: Management und Wirtschaft