Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts schließt gesetzliche Lücke
In den Entwurf des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) seien auch die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 7. Dezember 2011 eingeflossen, schreibt die Bundesregierung.
Das Gesetz soll einen Rechtsrahmen für insolvenzabwendende Sanierungen schaffen. Damit soll es Unternehmen künftig möglich sein, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Ziel ist es, die Lücke zu schließen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen einer freien Sanierung und einer Sanierung im Insolvenzverfahren gelassen hat.
Unternehmen sollen Sanierungsplan künftig selbst aushandeln können
In der Praxis bedeutet das: Unternehmen können künftig die Verhandlungen zum Sanierungsplan grundsätzlich selbst führen und auch selbst zur Abstimmung stellen. Die Verbesserungen der Sanierungsoptionen sollen insbesondere Unternehmen zugutekommen, die durch die Folgewirkungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie in Schieflage geraten sind.
Unter den Bedingungen der nach wie vor nicht bewältigten Wirtschaftskrise sollen die mit dem Entwurf strenger gefassten Zugangsregelungen zu Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung vorübergehend und beschränkt auf Unternehmen gelockert werden, deren finanzielle Krise auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffert die Bundesregierung auf mindestens 160.000 Euro jährlich.
Weniger Unternehmensinsolvenzen durch ausgesetzte Antragspflicht
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen bleibt im bisherigen Jahresverlauf deutlich unterhalb des Vorjahreswerts. Für Oktober 2020 prognostiziert das Statistische Bundesamt 631 eröffnete Regelinsolvenzverfahren und damit 46 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
„Auch die Wiedereinsetzung der Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit ab dem 1.10.2020 hat ihr Ziel einer vorsichtigen Rückkehr zur Normalität verfehlt“, kommentiert der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigten eine deutliche Wirkung. Auch für das kommende Jahr erwartet der VID „allenfalls einen deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen, nicht jedoch eine Insolvenzwelle“.
Nach den vom Statistischen Bundesamt jetzt veröffentlichten Zahlen meldeten die Amtsgerichte für August 2020 insgesamt 1.051 Unternehmensinsolvenzen. Das sind 35 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. „Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde“, führt das Statistische Bundesamt aus.
Krisen-, Sanierungs- und InsolvenzberatungHerausgeber: Peter DepréChefredakteur: Dr. Hans-Jürgen Hillmer Rettung statt Liquidation |
(ESV/fab)
Programmbereich: Management und Wirtschaft