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Geändertes BDSG: DIIR gibt Hinweise für Datenanalysen

10.09.2009
Seit 1. September gelten durch die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strengere Bestimmungen zum Umgang mit Daten von Arbeitnehmern. Das DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. gibt Handlungsempfehlungen.