Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Verlängerung der telefonischen Krankschreibung und ASV-Beratung
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Eingehende telefonische Beratung erforderlich
Den Versicherten rät der G-BA unabhängig von der Ausnahmeregelung
- bei typischen Corona-19-Symptomen,
- nach Kontakt zu infizierten Personen
- und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) |
Der G-BA legt – als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – anhand von Richtlinien fest, welche medizinischen Leistungen die gesetzlich Versicherten beanspruchen können. Zudem beschließt das Gremium Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Arztpraxen und Krankenhäusern. |
Telefonische Beratungsmöglichkeit in ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung (ASV) ebenso verlängert
Dieser erweiterte Behandlungsumfang soll dem G-BA zufolge das Risiko einer möglichen Corona-Infektion, deren Übertragung oder Verbreitung nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vermindern und dennoch eine situations- und zeitgerechte Versorgung ermöglichen.
Inkrafttreten und Dauer der Regelungen
Quelle: PM des G-BA vom 17.06.2021
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(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung