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Unternehmen stellt sich die Frage, wie sie Geschäftsbeziehungen möglichst insolvenzfest fortsetzen können. (Foto: tete_escape/stock.adobe.com)
Insolvenzanfechtung

Geschäftsbeziehung mit krisenbedrohten Unternehmen: Das ist zu beachten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
11.08.2020
Die Insolvenzantragspflicht ist wegen der Corona-Krise vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist im Gespräch. Der erwartete drastische Anstieg der Insolvenzen würde sich dadurch aber nur verschieben.

„Damoklesschwert” der Insolvenzanfechtung

So steht die Fortführung der Geschäftsbeziehung mit einem krisenbedrohten Unternehmen für die Gläubiger unter dem „Damoklesschwert” einer Insolvenzanfechtung, stellt das Beratungsunternehmen Rödl & Partner fest. Hintergrund: Die empfangenen Zahlungen wären später nach Insolvenzeröffnung wieder zurückzuzahlen. Der Gläubiger muss also das Risiko abwägen, ob es zur Insolvenz kommt oder ob er mit Fortführung der Geschäftsbeziehung dem krisenbedrohten Unternehmen hilft, genau das abzuwenden. Je mehr sich ihm die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aufdrängen muss, desto größer wird für ihn das Risiko. Für ihn stellt sich die Frage, wie er die Geschäftsbeziehung möglichst „insolvenzfest“ fortsetzen oder gestalten kann, so Rödl.

Ob eine Zahlung anfechtbar ist, hänge zum einen von der zeitlichen Nähe zur Insolvenzantragsstellung ab, zum anderen von der Konstellation der gläubigerbenach­teiligenden Wirkung. Je näher eine Zahlung an das Insolvenzereignis rückt, desto geringer seien die Schwellen für eine Anfechtung. In der Praxis seien folgende Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO von besonderer Relevanz:

  • Zahlungen im Dreimonatszeitraum
  • Benachteiligende Zahlungen außerhalb des Dreimonatszeitraums
  • Unentgeltliche Leistungen
  • Leistungen an den Gesellschafter
  • Wie können die Geschäftsbeziehungen mit einem krisenbedrohten Unternehmen dann noch fortgeführt werden?
  • Besondere Anfechtungsregeln während der Corona-Pandemie

Details zu den einzelnen Punkten hat Rödl & Partner hier veröffentlicht.

Übersicht zu Hilfsprogrammen

Soforthilfen des Bundes, KfW-Schnellkredite, Konjunkturpaket – die staatlichen Maßnahmen zur Abfederung der Pandemiefolgen sind umfangreich. Eine Übersicht und Link-Sammlung von Rödl & Partner zu Hilfsprogrammen im Zusammenhang mit der Corona-Krise finden Sie hier.

Sämtliche ESV-Meldungen als Info-Service zur Bewältigung der Corona-Krise haben wir hier für Sie gebündelt.

(ESV/fab)

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