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Der Gesetzentwurf berücksichtigt neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. (Foto: rrice/stock.adobe.com)
Corona-Pandemie

Gesetzentwurf für Drittes Anti-Corona-Paket vorgelegt

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
06.11.2020
Zur Bewältigung der Coronakrise soll im Bundestag ein drittes Bevölkerungsschutzpaket verabschiedet werden.

Das berichtet der Informationsdienst des Bundestags hib. Die Regelungen berücksichtigen demnach neue Erkenntnisse über das Coronavirus und setzen einen Rahmen für künftige Impfprogramme. Zugleich umfasst die Vorlage der Regierungsfraktionen von Union und SPD eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Eingriffe in grundrechtliche Freiheiten.

Gesetzliche Präzisierung

Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts angesichts der länger bestehenden Pandemielage zu entsprechen, sei eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit der Benennung nicht abschließender Regelbeispiele etwaiger Schutzmaßnahmen gebe der Gesetzgeber in Ausübung seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht Reichweite und Grenzen exekutiven Handelns vor.

Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen

Mit der Novelle werden auch kommende Impfprogramme vorbereitet. So sollen nicht nur Versicherte einen Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben können, sondern auch Nichtversicherte. Die zugrunde liegende Rechtsverordnung kann Regelungen zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Zur besseren Kontaktnachverfolgung im Reiseverkehr kann künftig eine digitale Einreiseanmeldung nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet verordnet werden. Zugleich erhält der Begriff des Risikogebiets eine Legaldefinition.

Hilfe für berufstätige Eltern

Das Paket sieht außerdem Hilfe für berufstätige Eltern vor. Die im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern soll fortgeführt werden, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Bei einem unter Quarantäne gestellten Kind soll künftig auch eine Entschädigungszahlung möglich sein. Eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls wird hingegen ausgeschlossen, wenn die betreffende Person eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet unternommen hat.

Laborkapazitäten für Corona-Tests erweitern

Die Laborkapazitäten für Corona-Tests sollen ferner ausgeweitet werden. Dazu soll der Arztvorbehalt modifiziert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abgerufen werden können. Beim Robert-Koch-Institut (RKI) sollen neuartige Überwachungs-Instrumente (Surveillance) geschaffen werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Verlauf der Pandemie zu gewinnen.

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft