Gesetzliche Änderungen zum Jahreswechsel im Bereich Gesundheit und Pflege
Regelungen rund um die gesetzliche Pflegeversicherung
Stationäre Pflege
- im ersten Jahr 5 Prozent
- im zweiten Jahr 25 Prozent
- im dritten Jahr 45 Prozent
- und anschließend 70 Prozent
Ambulante Pflege
Kurzzeitpflege
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Verlängerung des pandemiebedingten Schutzschirms
- Erstattungsbeiträge für Pflegeeinrichtungen: Die Regelungen zur Erstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen von Pflegeeinrichtungen und Angeboten zur Unterstützung im Alltag verlängern sich bis zum 31.03.2022.
- Entlastungsbeträge, Kostenerstattungen und Pflegezeiten: Ebenso gilt der flexiblere Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 zur Sicherung der Versorgung befristet weiter. Gleiches gilt für die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5 und für die Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit.
- Pflegeunterstützungsgeld: Das coronabedingte Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage verlängert sich ebenso bis Ende März 2022.
- Vereinfachte Pflegebegutachtungen: Zudem können die Medizinischen Dienste im Einzelfall bis Ende März 2022 Pflegebegutachtungen durchführen, ohne die Versicherten in ihrem Wohnbereich zu untersuchen.
- Digitaler Beratungsbesuch: Schließlich können Empfänger von Pflegegeld bis Ende März 2022 den Beratungsbesuch telefonisch, digital oder per Videokonferenz abhalten.
Erstmals Bundeszuschuss für Pflegeversicherung
Kinderkrankengeld
E-Rezept und Elektronische Patientenakte (epA)
- Bundesweiter Start des E-Rezepts: Bundesweit können alle Ärzte und Apotheken, die die technischen Voraussetzungen erfüllen, das E-Rezept nutzen. Kann dieses aufgrund von fehlenden technischen Voraussetzungen nicht erstellt werden, erhalten Versicherte weiterhin das Papierrezept.
- Weiterentwicklung der ePA: Die Krankenkassen müssen sicherstellen, dass die Versicherten mit einem geeigneten Endgerät ihre Einwilligung gegenüber ihrem Arzt zum Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) barrierefrei erteilen können. Dies gilt sowohl für den Zugriff auf spezielle Dokumente und Datensätze als auch für den Zugriff auf Gruppen von Dokumenten und Datensätzen der ePA.
Vereinheitlichung der Ausbildung bei Assistenzberufen in den Bereichen OP und Anästhesie
Quelle: PM des BMG Nr. 19/2021 vom 7.12.2021
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Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung