Gesundheitsausschuss unterbreitet Vorschlag zur Impfpflicht für Personen ab 60 Jahren
Weiterer Kompromiss-Vorschlag: Impfpflicht ab 60
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Impfpflicht: Eine Impfpflicht für Personen ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022
- Beratung: Eine Impfberatungspflicht für Personen zwischen 18 und 60 Jahren. Auch diese Pflicht wäre spätestens bis zum 15.10.2022 zu erfüllen.
- Evaluierung: Zusätzlich kann der Bundestag nach einer Evaluierung der Daten des weiteren Infektionsgeschehens beschließen, die Immunitätsnachweispflicht entweder auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, und zwar auch hier frühestens mit Wirkung zum 15.10.2022.
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Impfregister: Darüber hinaus ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen.
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Beratung und Abstimmung
Am 07.04.2022 sollen im Plenum neben dem neuen Gesetzentwurf auch über-
einen Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht
- sowie über einen Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978)
Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 156 vom 06.04.2022
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht