Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Handlungsfähigkeit der Gesellschafts-, Vereins-und Stiftungsorgane wird sichergestellt. (Foto: peshkov - stock.adobe.com)
Corona-Pandemie

Handlungsfähigkeit von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen gesichert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
24.09.2020
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bis zum 31.12.2021 verlängert.
Da auch in Deutschland die Corona-Fallzahlen wieder steigen, bestehen nach wie vor Einschränkungen in vielen Bereichen des Privat- und Wirtschaftslebens, auch hinsichtlich der Versammlungsmöglichkeit von Personen, insbesondere von größeren Gruppen.

Der weitere Verlauf der Pandemie und die Fortdauer der Schutzmaßnahmen lassen sich derzeit nicht prognostizieren. Es ist daher weiterhin nicht absehbar, wann in Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Vereinen und Stiftungen wieder Beschlüsse auf herkömmlichem Weg gefasst und Präsenzversammlungen im großen Kreis durchgeführt werden können.

Handlungsfähigkeit muss sichergestellt sein

Gleichwohl besteht sowohl im Interesse der Unternehmen als auch der Anteilseigner sowie der Mitglieder von Vereinen und der Stiftungen Bedarf, die Handlungsfähigkeit der Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsorgane weiterhin sicherzustellen.

Erleichterungen bis zum 31.12.2021 verlängert

Damit Unternehmen betroffener Rechtsformen sowie Vereine und Stiftungen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die Covid-19-Pandemie bedingten Einschränkungen Beschlussfassungen vorzunehmen, so dass ihre Handlungsfähigkeit gewährleistet bleibt, werden die vorübergehenden Erleichterungen für Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und die Europäische Gesellschaft (SE), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Genossenschaften, die Vereine und Stiftungen bis zum 31.12.2021 verlängert.

Dies ermöglicht der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und der Europäischen Gesellschaft (SE) die Online-Teilnahme an der Hauptversammlung auch ohne Satzungsermächtigung, die Möglichkeit einer präsenzlosen Hauptversammlung mit eingeschränkten Anfechtungsmöglichkeiten, die Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist auf 21 Tage, die Ermächtigung des Vorstands, Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung vorzunehmen, sowie die Ermöglichung der Durchführung der Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres.

Lesen Sie den gesamten Referentenentwurf hier.

ESV-Digital StiftungsWissen

Ihr schnellster Weg zum erfolgreichen Stiftungsmanagement.

Wo auch immer Sie sich engagieren: ESV-Digital StiftungsWissen steht Ihnen mit dem richtigen Rat zur Seite – mit Antworten zu allen Stiftungsfragen. Praxisnah, aktuell, auf einen Klick.

  • Seien Sie am Puls des Geschehens im Stiftungswesen und dem Nonprofit-Sektor
  • Profitieren Sie vom Wissen erfolgreicher Stiftungsmacher, Rechts-, Steuer- und Anlageprofis
  • Stellen Sie die richtigen Weichen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht, der Organisation und dem Vermögensmanagement
  • Arbeiten Sie jederzeit von überall, zeitlich flexibel und effizient mit Online-Suche, Notizfunktion, Paralleles Lesen u.v.m.
Sprechen Sie uns zur günstigen Bürolizenz für bis zu drei Mitarbeiter und weiteren attraktiven Lizenzen gerne an – Telefon (030) 25 00 85-295 oder KeyAccountDigital@ESVmedien.de.

(ESV, uw)

Programmbereich: Management und Wirtschaft