Investitionsprüfungen werden neu geregelt
Es handle sich erstmals um Vorgaben zur Investitionsprüfung auf europäischer Ebene. Künftig werde es bei der Prüfung darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Bislang war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Durch die Neuerung können kritische Unternehmenserwerbe seitens der Behörden vorausschauender geprüft werden.
Meldepflichtiger Erwerb während der Prüfung schwebend unwirksam
Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten stärker in den Fokus der Prüfung, befindet Rödl. Zudem werde künftig jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein. Damit werde verhindert, dass die Erwerber während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.
Unternehmen aus Gesundheitssektor besonders sicherheitsrelevant
Im Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ist insbesondere geplant Unternehmen aus dem Gesundheitssektor in die Liste der besonders sicherheitsrelevanten Unternehmen aufzunehmen. Dazu zählen Impfstoff- und Antibiotikahersteller, Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung und Hersteller von Medizingütern zur Behandlung hochansteckender Krankheiten.
Diese Maßnahme soll – vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, aber auch mit Blick auf künftige vergleichbare Krisen – einen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems in Deutschland sicherstellen.
Die vollständige Mitteilung von Rödl & Partner finden Sie hier.
Die 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung hat das Bundeswirtschaftsministerium hier veröffentlicht.
Compliance kompaktHerausgegeben von: Prof. Dr. Stefan BehringerBeiträge von: Prof. Dr. Stefan Behringer, Miriam le Bell, Dr. Karl-Heinz Belser Alle wichtigen Compliance-Themen auf einen Blick
|
(ESV/fab)
Programmbereich: Management und Wirtschaft