Kehrtwende des OVG-Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten auf Tesla-Gelände dürfen fortgesetzt werden
OVG: Genehmigungsbehörde musste Ende der Einwendungsfrist nicht abwarten
Die Entscheidungen des OVG-Berlin-Brandenburg bzw. des VG Frankfurt/Oder betreffen nur die Rodung des betreffenden Waldstücks und die hiergegen gerichteten Rechtsbehelfe und Rechtsmittel. Über die Baugenehmigung als solche bzw. etwaige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen haben die Gerichte damit nicht entschieden.
Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 20.2.2020 zum Beschluss vom selben Tag – OVG 11 S 8.20
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(ESV/bp)
Programmbereich: Umweltrecht und Umweltschutz