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Fünf Milliarden Euro hat die KfW an Schnellkrediten bislang zugesagt. (Foto: hanohiki/stock.adobe.com)
Corona-Hilfen

KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
09.11.2020
Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm einschließlich des Schnellkredits bis zum 30.6.2021. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im kommenden Jahr gewährt werden.

Das teilte die KfW jetzt mit. Ab 9.11.2020 steht der Schnellkredit demnach auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese Kredite von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen, stellt die KfW fest. Bislang seien in diesem Sonderprogramm rund fünf Milliarden Euro zugesagt worden.

Und das sind die Eckpunkte:

  • Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
  • Die Bank erhält eine komplette Haftungsfreistellung durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Es sind keine Sicherheiten zu stellen.

Bei der KfW sind nach eigenen Angaben bislang rund 95.000 Anträge auf Corona-Hilfen eingegangen. 99 Prozent der Anträge seien bereits abschließend bearbeitet worden. Die Zusagen erreichten bislang ein Volumen von knapp 46 Milliarden Euro. 97 Prozent der Anträge hätten kleine und mittlere Unternehmen eingereicht.

Große Nachfrage nach Studienkredit Corona-Hilfe

Für den Studienkredit sind seit der Einführung der zinslosen Phase im Mai 2020 mehr als 37.500 Anträge eingegangen, teilt die KfW mit. Das seien mehr als doppelt so viele wie im Vorjahreszeitraum. Das entsprechende Fördervolumen liege bei 1,1 Milliarden Euro. Außerdem wurde der KfW-Studienkredit für alle ausländischen Studierenden geöffnet. Beide Maßnahmen sind bis zum 31.3.2021 befristet.

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft