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Für das KfW-Sonderprogramm wurden bislang Zusagen an rund 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 52 Milliarden Euro gegeben. (Foto: fotomek/stock.adobe.com)
Corona-Pandemie

KfW-Sonderprogramm und Corona-Wirtschaftshilfen werden verlängert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
03.12.2021
Angesichts der pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW die Frist zur Antragstellung im KfW-Sonderprogramm bis zum 30.4.2022 und erhöhen die Kreditobergrenzen.

Das KfW-Sonderprogramm war am 23.3.2020 gestartet. Bis zum 25.11.2021 wurden Zusagen an rund 145.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 52 Milliarden Euro gegeben. Vom KfW-Sonderprogramm sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Millionen Euro (bisher 1,8 Millionen Euro)
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Millionen Euro (bisher 1,125 Millionen Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten. Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöht sich die Kreditobergrenze von 1,8 auf 2,3 Millionen Euro.

Die Maßnahmen wird die KfW zum 1.1.2022 umsetzen. Das KfW-Sonderprogramm steht Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Die offizielle Mitteilung zur Verlängerung des KfW-Sonderprogramms finden Sie hier.

Auch die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen stehen fest. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbstständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Dadurch werden Fixkosten weiterhin erstattet. Unternehmen, die aufgrund der Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, erhalten wie gehabt einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Ebenfalls fortgeführt wird die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbstständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Nach Anpassung des Programms können Anträge über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht.

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, hatten Bund und Länder am 2.12.2021 mehrere Maßnahmen beschlossen, darunter eine bundesweite 2G-Zugangsregelung und weitere Beschränkungen für Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen. Den Bund-Länder-Beschluss finden Sie hier.

(ESV/fab)

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