
KI-Verordnung: Zuständigkeiten für die Marktüberwachung werden geklärt
Die Aufsichtsstrukturen für KI sind sehr komplex, stellt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fest. Damit es für Interessentinnen und Interessenten nur einen zentralen Kontaktpunkt bei Anliegen im Kontext der KI-Verordnung gibt, soll jeder Mitgliedstaat einen Single-Point-of-Contact benennen.
Das sei für Bürgerinnen und Bürger besonders relevant im Hinblick auf das Recht auf Einreichung einer Beschwerde bei einer Marktüberwachungsbehörde, da solche Beschwerden dann an diesen Single-Point-of-Contact gerichtet werden können, so der BfDI. Welche Behörde diese Aufgabe in Deutschland übernehmen wird, stehe noch nicht fest.
Die noch offenen Zuständigkeiten unterlägen aktuell einer Umsetzung auf nationaler Ebene. In Deutschland werde im Austausch mit den in Frage kommenden Behörden aktuell eine entsprechende Zuordnung ausgehandelt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat dazu ein Positionspapier veröffentlicht. Als Marktüberwachungsbehörden werden der BfDI und die Landesdatenschutzbehörden vorgeschlagen.
Weitere Infos des BfDI finden Sie hier.
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Programmbereich: Management und Wirtschaft