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Mit dem EU-Klimagesetz schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel vor. (Foto: malp/stock.adobe.com)
Nachhaltigkeit

Klimaschutz konkretisieren – Reaktionen auf Entwurf der EU-Kommission

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
06.03.2020
Die EU-Kommission hat den Entwurf für eine Klimaschutz-Verordnung vorgelegt. Die Regelungen sollen Teile des European Green Deals umsetzen, den die Kommission im Dezember 2019 vorgestellt hatte.

Bereits im Dokument für den Green Deal ist das Ziel formuliert, innerhalb der EU bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Den Unternehmen sagt die Kommission ihre Unterstützung zu auf dem Weg zur weltweiten Marktführerschaft bei „sauberen Produkten und Technologien“. Im jetzt vorgelegten Entwurf für eine Verordnung werden einige Punkte konkretisiert. Akteure aus Forschung und Wirtschaft sehen zielführende Ansätze und fordern, den Weg zur Klimaneutralität zu konkretisieren.

Kurzfristige Einstiegspunkte erforderlich 

Das Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung sieht im EU-Klimagesetzt „einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Es genüge jedoch nicht, die richtigen Ziele zu setzen, sondern es seien auch „klar definierte Wege und kurzfristige Einstiegspunkte“ erforderlich. Aus ökonomischer Sicht sei „eine klug gemachte und umfassende CO2-Bepreisung die effizienteste und sozial gerechte Maßnahme für eine sichere Klimazukunft“. Ein fairer Preis auf CO2-Emissionen könne helfen, mit Mechanismen wie Kompensationsregeln und Lastenteilung die EU-Mitgliedsstaaten zu einigen und zugleich ihre Verschiedenheit zu berücksichtigen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier

Strategie für Umsetzung 

Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln spricht sich für einen „verlässlichen Umsetzungsplan“ aus und rückt allein die wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund: Investitionen in neue Verfahren unter Einsatz von erneuerbaren Energieträgern bedürften einer „Perspektive, damit sie sich auf lange Sicht lohnen und die Unternehmen damit Geld verdienen können“. Deshalb sei es wünschenswert, dass die Kommission ihre Ziele mit klaren Umsetzungsstrategien verknüpft. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Digital denken und gestalten 

Aus Sicht des Digitalverbands Bitkom ist es wichtig, „von Anfang an digitale Lösungen mit zu berücksichtigen“. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 solle sich „dafür einsetzen, dass die Verordnung zum europäischen Klimaschutz konsequent digital gedacht und gestaltet wird“. Als bereits existierende Lösungen nennt Bitkom etwa den 3D-Druck, um Ressourcen zu schonen, und Videokonferenzen, um auf Flugreisen verzichten zu können. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Klimaschutzprojekte verlagern 

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) will auch höhere CO2-Einsparziele in Verbindung mit „Wachstum“ und „internationaler Wettbewerbsfähigkeit“ setzen. „Die Möglichkeit, zumindest einen Teil der notwendigen Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte im EU-Ausland zu realisieren, würde einen Beitrag zur Kosteneffizienz der Klimapolitik leisten und zugleich die Marktchancen für Umwelt- und Klimatechnologien aus Europa erhöhen“, stellt der DIHK fest. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Klimagesetz als Generationenaufgabe 

Der Deutsche Bauernverband stuft das EU-Klimagesetz als Generationenaufgabe ein. Das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, sei „nur mit aktiver Einbindung und dem Beitrag der Land- und Forstwirtschaft erreichbar“. Die EU solle zunächst sicherstellen, dass die Klimapolitik nicht zu einer Abwanderung der Lebensmittelerzeugung auf andere Kontinente führt. Die Handels- und Agrarpolitik sei so weiterzuentwickeln, dass hohe EU-Klima- und Umweltstandards nicht durch Importe unterlaufen werden. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier

Die EU-Kommission führt aus: „Das Europäische Klimagesetz soll unseren internationalen Partnern signalisieren, dass alle dieses Jahr zum Anlass nehmen sollten, ehrgeizigere Maßnahmen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele des Übereinkommens von Paris zu ergreifen“, so der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans. Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten stünden „in der Pflicht, die erforderlichen Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel zu erreichen“. Die vollständigen Entwurf der Verordnung finden Sie hier.

Mehr zum Hintergund und den Inhalten des Vorschlags der EU-Kommission erfahren Sie hier!

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft