Koalitionsausschuss einigt sich auf weitere Hilfen
- Kurzarbeitergeld: Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für diejenigen, die mindestens 50 % weniger arbeiten ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % des pauschalierten Netto-Entgelts, ab dem 7. Monat auf 80 %, bei Haushalten mit Kindern erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 77 bzw. 87 %. Geltung der Regelung bis Ende 2020.
- Umsatzsteuersatz: Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % ab dem 1.07.2020 bis zum 30.06.2021
- Verlustverrechnung: Ermöglichung der pauschalierten Herabsetzung (Verlustverrechnung) bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste in 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen
- Hinzuverdienste: Öffnung der Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe ab 1.05.-31.12.2020
- Arbeitslosengeld I: Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen 1.05. und 31.12.2020 enden würde
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(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht