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Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und Hilfen für die Gastronomie beschlossen (Foto: Monkey Business/Fotolia.com)
Corona-Hilfen

Koalitionsausschuss einigt sich auf weitere Hilfen

ESV-Redaktion Steuern
23.04.2020
Beschäftigte in Kurzarbeit und der Gastronomiezweig spüren die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besonders hart. Im Koalitionsausschuss haben sich CDU/CSU und SPD nun auf weitere Hilfsmaßnahmen geeinigt.
Um die Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen und Beschäftigte zu mildern, hat der Koalitionsausschuss in der Nacht auf Donnerstag u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Kurzarbeitergeld: Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für diejenigen, die mindestens 50 % weniger arbeiten ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % des pauschalierten Netto-Entgelts, ab dem 7. Monat auf 80 %, bei Haushalten mit Kindern erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 77 bzw. 87 %. Geltung der Regelung bis Ende 2020.
  • Umsatzsteuersatz: Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % ab dem 1.07.2020 bis zum 30.06.2021
  • Verlustverrechnung: Ermöglichung der pauschalierten Herabsetzung (Verlustverrechnung) bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste in 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen
  • Hinzuverdienste: Öffnung der Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe ab 1.05.-31.12.2020
  • Arbeitslosengeld I: Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen 1.05. und 31.12.2020 enden würde


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(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht