Kodexreform 2022: Nachhaltigkeit soll integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie werden
„Bei der Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen muss die ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden“, nennt die Regierungskommission DCGK als zentralen Reformaspekt. Nachhaltigkeit solle integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie werden. Anpassungsbedarf ergebe sich auch infolge des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG).
Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren gestiegen
Mit der Kodexreform 2020 wurde in der Präambel die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen besonders thematisiert, führt die Regierungskommission DCGK aus. Die Aussage zur gesellschaftlichen Verantwortung müsse jedoch nachjustiert werden, weil in der Zwischenzeit die Erwartungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren wesentlich konkreter geworden seien.
Risiken und Chancen systematisch identifizieren und bewerten
Hinzu kämen die erweiterten Berichtspflichten nach der bevorstehenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Aufgabe der Unternehmensführung sei es, die wirtschaftlichen Erfordernisse und die ökologischen und sozialen Folgen der Unternehmenstätigkeit auszutarieren. Der Vorstand solle die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen ebenso wie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten.
Wirtschaftlichen, ökologische und soziale Ziele in ein ausgewogenes Verhältnis setzen
Die Unternehmensstrategie soll darüber Auskunft geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind. Für eine wirksame Umsetzung der Unternehmensstrategie bedürfe es einer umfassenden Steuerung des Unternehmens und Erfolgskontrolle, so die Regierungskommission. Der Aufsichtsrat solle überwachen, wie der Vorstand mit den Nachhaltigkeitsfragen umgeht. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Aufsichtsräte eine Nachhaltigkeitsexpertise.
Wesentliche Merkmale von IKS und RMS im Lagebericht beschreiben
Das FISG verpflichte zur Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS). Deshalb soll in den DCGK aufgenommen werden, im Lagebericht die wesentlichen Merkmale von IKS und RMS einschließlich des Compliance-Management-Systems zu beschreiben. Zur Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme soll der Vorstand Stellung nehmen. Auch die beiden nach FISG erforderlichen Finanzexperten im Prüfungsausschuss benötigen besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Konsultationsverfahren gestartet
Das Konsultationsverfahren hat begonnen und endet am 11.3.2022. Die schriftlich einzureichenden Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Kodexänderungen werden auf der Website der Regierungskommission veröffentlicht, sofern Konsultationsteilnehmer einer Veröffentlichung zustimmen.
Die vollständige Mitteilung hat die Regierungskommission DCGK hier veröffentlicht.
Alle Informationen zum Entwurf des DCGK 2022 und zur Konsultation finden Sie hier.
(ESV/fab)
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