LG Köln lehnt Haftung der Stadt Köln für im Sturm umgestürztes Verkehrsschild ab
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
Beklagte: Befestigung des Schildes war ausreichend
LG Köln: Regelkonforme Sicherung des Schildes
- Schild war ordnungsgemäße gesichert: Die Baufirma hatte das Schild ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert. So war das Schild, das eine Aufstellhöhe von mehr als 1,50 m hatte, regelkonform mit zwei Fußplatten gesichert. Ebenso war das Schild korrekt ausgerichtet, weil die Längsseiten der Fußplatten in einem 90° Winkel zum angebrachten Verkehrszeichen standen. Weil das Schild bis zu einer Windstärke 8 mit dieser Sicherung nicht umgefallen wäre, wurden die maßgeblichen Sicherheitsvorschriften nach Auffassung des Gerichts eingehalten, das zu diesen Fragen ein Sachverständigengutachten eingeholt hatte.
- Sicherung nur bis Windstärke 8 erforderlich: Zudem ist nach Auffassung des Gerichts damit zu rechnen, dass das Schild trotz ordnungsgemäßer Sicherung bei der mittleren Windstärke 12 umkippt. Demnach trägt der Kläger also bei Überschreiten der Windstärke 8 das alleinige Risiko einer Beschädigung, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten.
Die Verkehrsrechts-Sammlung (VRS) ist jeden Monat Ihre direkteste Route zu sorgfältig ausgewählter verkehrsrechtlicher Rechtsprechung und relevanten Fach- und Branchennews. Recherchieren Sie systematisch in über 22.000 wichtigen Entscheidungen seit 1951Neben allen verkehrsrechtlichen Standardbereichen finden Sie auch relevante Nachbarfelder, wie etwa: |
|
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Auch interessant |
21.02.2022 |
Die Ampel wird 100 | |
Ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich schon oft geärgert – über die Ampel oder in Amtsdeutsch: über die „Wechsellichtzeichenanlage“. Die erste deutsche Ampel wurde wohl 1922 auf dem Stephansplatz in Hamburg für die Straßenbahn aufgestellt. Also ließe sich sagen, die Ampel wird 100 Jahre alt. Zeit für ein paar Gedanken an diese Art der Vorfahrtsregelung. mehr … |
(ESV/bp)
Programmbereich: Verkehrsrecht, -wirtschaft, -technik