LSG Niedersachsen-Bremen: Kapseln zur Förderung des Histaminabbaus sind keine Medizin
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Krankenkasse: „Daosin“ scheidet als Kassenleistung aus
Klägerin: Individueller Gesundheitszustand ist bei Kostenübernahme zu berücksichtigen
LSG Niedersachsen-Bremen: Normative Voraussetzungen für Kostenübernahme liegen nicht vor
- Nahrungsergänzungsmittel keine Leistung der gKV: Nahrungsergänzungsmittel sind nach den Arzneimittelrichtlinien – von wenigen Ausnahmen abgesehen – generell von der Versorgung durch die gKV ausgeschlossen.
- Keine Einzelfallprüfung: Dieser Ausschlus sieht gerade keine individuelle Einzelfallprüfung vor. Dies habe die Klägerin verkannt.
- Hohe Kosten des Präparats unerheblich: Obwohl das Gericht die Lage der Klägerin gut nachvollziehen kann, kommt es nach seiner Auffassung nicht darauf an, dass das Präparat kostenintensiv ist und die Klägerin wirtschaftlich erheblich belastet. Nahrungsergänzungsmittel werden demnach weder durch einen hohen Preis noch durch eine besondere persönliche Bedarfslage zum Arzneimittel.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung