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Dr. Martin Lützeler, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle, Köln (Foto: CMS Hasche Sigle)
Nachgefragt bei: Dr. Martin Lützeler, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle, Köln

Lützeler: „Arbeitgeber müssen im Blick behalten, wie sich Corona-Maßnahmen auf Beschäftigte und ihre Arbeit auswirken“

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
03.07.2020
Welche rechtlichen Aspekte des Bürobetriebs nach Corona für Arbeitgeber zu berücksichtigen sind, erklärt Dr. Martin Lützeler, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle, im Interview mit der ESV-Redaktion Arbeitsschutz.

Worauf müssen Arbeitgeber nun bei der Rückkehr ihrer Mitarbeiter in die Büroräume zwingend achten?

Lützeler: Da man sich mit Corona nach derzeitigem Erkenntnisstand vor allen Dingen im Wege der sogenannten Tröpfcheninfektion infiziert, muss diese verhindert werden. Das lässt sich am besten durch Abstand oder Trennung erreichen. Wo sich Beschäftigte im Büro zu nahe kommen würden und wie sich Abstand und Trennung am besten erreichen lassen, müssen Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung klären. Dabei müssen sie auch im Blick behalten, wie sich die Maßnahmen auf die Beschäftigten und deren Arbeit auswirken. Es beeinträchtigt die Beschäftigten nämlich auch, wenn sie den ganzen Tag eine Maske tragen sollen. Die Gefährdungsbeurteilung ist also das A und O für Rückkehrmaßnahmen. Die Unfallversicherungen haben hier hilfreiche Vorarbeit geleistet – frei abrufbar auf ihren Internetseiten. Arbeitgeber können dort auf Ergänzungen für ihre Gefährdungsbeurteilung zurückgreifen, die ihnen die Arbeit erleichtern. Die Prüfung der Verhältnisse vor Ort müssen sie aber durchführen. Arbeiten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Einzelbüros, muss viel weniger geändert werden, als bei Büros, die von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Aber auch dort gibt es zahlreiche Lösungen, wie sich das Infektionsrisiko reduzieren lässt. Dass Unternehmen und Beschäftigte in der Lage sind mit völlig neuen Gegebenheiten umzugehen, haben sie in den letzten Wochen und Monaten eindrucksvoll bewiesen.

Moderne Bürokonzepte wie shared spaces oder Open Office sind demnach derzeit nicht umzusetzen. Was empfehlen Sie stattdessen?

Lützeler: Shared Spaces und Open Office sind nicht unmöglich. Wie überall kommt es auf die konkreten Verhältnisse an, welche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten getroffen werden müssten. Maßnahmenempfehlungen lassen sich auch für diese Büroformen aus dem SARS-COV- 2-Arbeitsschutzstandard des BMAS und den entsprechenden Konkretisierungen der Berufsgenossenschaften ableiten. Der Arbeitsschutzstandard und die Konkretisierung der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) sehen für Büros ausreichenden Abstand (mindestens 1,5 m) oder Trennwände vor. Zusätzlich bedarf es regelmäßiger Reinigung und Lüftung. Auch sollen die Arbeitsmittel den Personen zugewiesen werden. Das geht auch im Shared Space.

Zwar werden Einzelbüros oder Homeoffice empfohlen, weil sich Beschäftigte so nicht nahe kommen. Aber auch die Reduzierung der Raumbelegung kann sichere Abstände ermöglichen. Weil Büroarbeitstische meist 80 cm tief sind, kann es mit dem Abstand zwischen zwei gegenüberliegenden Arbeitsplätzen schwierig werden. Dann sollten Tische auseinander gerückt oder nicht belegt werden. Gerade im Shared Space muss ein Blick auf die Bewegungs- und Funktionsflächen sowie die Verkehrs- und Fluchtwege geworfen werden. Hier sind „Sperrzonen“ und „Einbahnstraßen“ oder feste Nutzungszeiten sinnvoll. Und wenn dann auch noch ein ästhetisches Auge dabei ist, dann muss es trotzdem nicht wie auf einer Baustelle aussehen.

Die ungezwungene Besprechung am Espressoautomat oder in der Sofaecke sollte dagegen zurückgestellt werden. Die Empfehlungen gehen dahin, Besprechungen auf das Notwendige zu reduzieren. Mund- und Nasenbedeckung wird hierbei empfohlen. Kann der Schutzabstand nicht eingehalten werden, soll die Maske verpflichtend sein. Wer das nicht will, muss auf andere Kanäle ausweichen – oder vielleicht dahin, wo eine Besprechung mit dem ausreichenden Abstand geführt werden kann.

Wichtig ist, dass die Arbeitsmittel wie Laptop, Maus, Tastatur oder Headset nicht von verschiedenen Personen benutzt werden. Andernfalls ist eine Reinigung erforderlich. Das gilt insbesondere auch für Sozialbereiche, die von vielen Personen genutzt werden. Angefangen vom Schutzabstand – wer ist wann in Teeküche, Pausenraum oder Kantine – bis hin zur Frage, ob Speisen und Getränke noch angeboten oder verzehrt werden sollen. Ohnehin sollten Arbeitgeber und Anbieter von Shared Space-Offices Reinigungs- und Hygienekonzepte einführen. In einigen Bundesländern wird dies durch die Infektionsschutzverordnungen ausdrücklich verlangt und muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.

Nach einer bidt-Umfrage wünschen sich 68% aller Befragten nach der Coronakrise mehr Home-Office. Was glauben Sie, wie sich remote-Work-Konzepte zukünftig gestalten müssten, um Unternehmen und Mitarbeitende zufriedenzustellen und Produktivität und Gesundheit zu gewährleisten? Brauchen wir ein Recht auf Home-Office?

Lützeler: Das Home-Office ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Es erspart Fahrzeiten und erlaubt einen flexiblen Wechsel zwischen der Arbeit und der Familie. Wer seinen Schreibtisch zwischen Küche und Bett aufstellen muss und zusätzlich Kinder betreut, der kann dem Home-Office sicher weniger abgewinnen als andere. Wenn die technischen Voraussetzungen noch verbesserungswürdig sind, dann ist das lösbar. Leider ist das Home-Office bei manchen Beteiligten immer noch mit der Befürchtung verbunden, die Beschäftigten würden sich auf die faule Haut legen. Meiner Ansicht nach müssen sich remote-Work-Konzepte daher vor allen Dingen diesem Thema widmen. Ein Recht auf Home-Office wird hierfür nicht die Lösung sein. Zudem hat sich im erzwungenen Home-Office auch gezeigt, welche Rolle der direkte persönliche Austausch im Arbeitsleben spielt. Emails, Messenger, Video- oder Telefonkonferenz können ihn nicht ersetzen. Auch das muss berücksichtigt werden – denn der isolierte Arbeiter im stillen Kämmerlein ist immer weniger gefragt.

Was braucht es aus Ihrer Sicht jetzt am dringendsten in den Betrieben?

Lützeler: Ganz wichtig ist eine systematische und strukturierte Vorgehensweise: im ersten Schritt die Arbeitsbedingungen beurteilen und im zweiten Schritt die Maßnahmen festlegen. Wer hierbei die Beschäftigten einbindet, macht sicherlich nichts falsch. Denn diese müssen mit den Maßnahmen leben und arbeiten. Genauso wichtig ist, dass Arbeitgeber über diese systematische und strukturierte Vorgehensweise informieren. Dann dürfte sich am besten zu Corona-Zeiten arbeiten lassen.

Vielen Dank!

Programmbereich: Arbeitsschutz