
Motto: „Nie wieder Faschismus ..“ ist nur Deckmantel für antiisraelische Kundgebung, so der VGH Kassel
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VGH Kassel: Antragstellerin sieht Israel in Täterrolle
- Gefahr für öffentliche Sicherheit: Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sah der Senat nachvollziehbare Anzeichen für zu erwartende Straftaten im Zusammenhang mit der Kundgebung. Damit lag eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.
- Motto nur vorgeschoben: Auch der Senat schließt aus den bisherigen Erkenntnissen, dass das Motto der Kundgebung nur vorgeschoben ist. Dies zeigen nicht nur die Ereignisse der Vergangenheit aus den Demos in Frankfurt und Berlin. Auch der Aufruf der Anmelderin – bzw. der Antragstellerin – auf Instagram macht deutlich, dass es dieser nicht nur um die Erinnerung an die Reichspogromnacht geht. Vielmehr sehe die Antragstellerin den Staat Israel im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt in der Täterrolle, so der Senat weiter. Dies macht er daran aus, dass die Antragstellerin den Staat Israel zwar in den Kontext der Reichspogromnacht stellt, letzlich aber die Einzigartigkeit des Holocausts relativieren würde.
- Keine spätere Distanzierung von Straftaten: Von den damaligen Straftaten in Berlin und Frankfurt hatte sich die Antragstellerin später auch nicht distanziert. Zudem belegen dem Senat zufolge weitere Verhaltensweisen und Äußerungen der Antragstellerin, dass sie derartige Straftaten weder verhindern noch unterlassen möchte. Vielmehr will sie diese nach weiterer Senatsauffassung zumindest billigend in Kauf nehmen. Auch die bisher eingeleiteten Strafverfahren haben die Antragstellerin nicht davon abgehalten, sich weiter strafrechtlich relevant über den Nahostkonflikt zu äußern und die dort geschehenen Hamas-Verbrechen zu billigen.
- Status der bisherigen Strafverfahren unerheblich: Bei der Gefahrenprognose kam es nach Senatauffassung auch nicht darauf an, dass die gegenwärtigen Ermittlungsverfahren gegen die Antragstellerin noch nicht zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Staats- und Verfassungsrecht