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Maßnahmenpaket zu Unternehmensinsolvenzen vorgelegt (Foto: Chlorophylle/Fotolia.com)
Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren

Neue Insolvenzregeln in der EU

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
22.12.2016
Die EU-Kommission hat am Ende November das lang erwartete europäische Maßnahmenpaket zu Unternehmensinsolvenzen vorgelegt: Kommt nun das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren?
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sollen mit den neuen Regeln besser Möglichkeiten erhalten, frühzeitig Umstrukturierungen vorzunehmen, um eine Insolvenz und Entlassungen zu vermeiden. Die neue Initiative ist Teil des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und der Binnenmarktstrategie. Sie soll zur Beseitigung großer Hindernisse für die Entwicklung der Kapitalmärkte in der EU beitragen, indem Rechtssicherheit für ausländische Investoren und EU-weit tätige Unternehmen geschaffen wird.

Die neuen Regeln werden nach Überzeugung der Kommission bewirken, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen.

Zweite Chance für Unternehmer

In Brüssel ist man der Ansicht, dass zurzeit noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt werden anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden und dass zu wenige Unternehmer eine zweite Chance erhalten. Der Vorschlag sei daher auch eine gute Nachricht für die Finanzstabilität, da effiziente Umstrukturierungsverfahren verhindern werden, dass Unternehmen ihren Bankdarlehen nicht nachkommen. Dadurch dürfte auch das Problem des hohen Bestands an notleidenden Darlehen und Krediten im EU-Bankensektor in Angriff genommen werden. Banken könnten folglich mehr Mittel an Verbraucher und Unternehmen ausleihen.

Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente
  • Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Bestimmungen, die für Unternehmer eine sog. zweite Chance bedeuten, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten.
  • Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.
Hinweis: Über das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren wurde im Vorfeld des nun vorgelegten EU-Rahmenvorschlags bereits ausführlich diskutiert. Mit einer ersten Kommentierung bzw. Einordnung des EU-Vorschlags wird in der KSI-Ausgabe 01/2017 ein Beitrag der Autorin Schluck-Amend ab S. 21 erscheinen.

Weiterführende Literatur

Einen praxisnahen Einstieg in das Sanierungsmanagement gibt Prof. Dr. Bernhard Schellberg in dem Band „Sanierungsmanagement. Sofortmaßnahmen in der Unternehmenskrise“.