
Neue Insolvenzregeln in der EU
Die neuen Regeln werden nach Überzeugung der Kommission bewirken, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen.
Zweite Chance für Unternehmer
In Brüssel ist man der Ansicht, dass zurzeit noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt werden anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden und dass zu wenige Unternehmer eine zweite Chance erhalten. Der Vorschlag sei daher auch eine gute Nachricht für die Finanzstabilität, da effiziente Umstrukturierungsverfahren verhindern werden, dass Unternehmen ihren Bankdarlehen nicht nachkommen. Dadurch dürfte auch das Problem des hohen Bestands an notleidenden Darlehen und Krediten im EU-Bankensektor in Angriff genommen werden. Banken könnten folglich mehr Mittel an Verbraucher und Unternehmen ausleihen.Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente
- Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
- Bestimmungen, die für Unternehmer eine sog. zweite Chance bedeuten, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten.
- Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.
Weiterführende Literatur |
Einen praxisnahen Einstieg in das Sanierungsmanagement gibt Prof. Dr. Bernhard Schellberg in dem Band „Sanierungsmanagement. Sofortmaßnahmen in der Unternehmenskrise“. |