Neues aus der Finanzverwaltung
Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gemäß § 34b EStG
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29.04.2019 zu sachlichen Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 geäußert.BMF-Schreiben vom 29.04.2019 – IV C 7 - S 2291/19/10001
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 10.05.2019 mit Einzelfragen zur Abgeltungsteuer befasst. Dieses Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 18.01.2016.BMF-Schreiben vom 10.05.2019 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :026
Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber
Im Schreiben vom 18.04.2019 hat das BMF zur Anwendung der BFH-Urteile vom 16.09.2004 und vom 17.04.2018 Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 18.04.2019 – IV C 1 - S 2211/16/10003 :005
Aktuelle Meldungen |
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Vorläufige Festsetzung von Zinsen
Nach dem Schreiben des BMF vom 2.05.2019 sind sämtliche erstmaligen Festsetzungen von Zinsen, in denen der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO mit 0,5 Prozent pro Monat angewendet wird, hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat (§ 238 Absatz 1 Satz 1 AO) vorläufig durchzuführen.BMF-Schreiben vom 2.05.2019 – IV A 3 - S 0338/18/10002
Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG
Mit Urteil vom 10.05.2017 - I R 93/15 hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG a.F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Absatz 4 AktG enthält. In Alt-Fällen war ein fehlender Verweis bzw. eine fehlende Wiedergabe des § 302 Absatz 4 AktG im Gewinnabführungsvertrag bisher nicht zu beanstanden. Dies galt auch unter Berücksichtigung des§ 34 Absatz 10b KStG i. d. F. des AIFM-StAnpG. Mit Schreiben vom 3.04.2019 hat sich das BMF zur Anwendung der Grundsätze des Urteils geäußert.BMF-Schreiben vom 3.04.2019 – IV C 2 - S 2770/08/10004 :001
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 17.04.2019 zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG geäußert. Es ergänzt das bisherige Schreiben vom 03.11.2016. Das Schreiben ist ab Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist es auch für Veranlagungszeiträume vor 2020 anzuwenden.BMF-Schreiben vom 17.04.2019 – IV C 6 - S 2296-a/17/10004
Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers
Mit Schreiben vom 15.04.2019 hat das BMF das Schreiben vom 30.07.2008 zur tatsächlichen Verständigung ergänzt.BMF-Schreiben vom 15.04.2019 – IV A 3 - S 0223/07/10002
Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2018
Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch des BMF bündelt alle für die steuerliche Veranlagung 2018 relevanten Gesetze und Informationen in einer verlässlichen Sammlung: |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht