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Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung

ESV-Redaktion Steuern
21.05.2019
In aktuellen Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium u.a. mit der Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber, sowie der vorläufigen Festsetzung von Zinsen und der Verlustübernahmeregelung bei Organschaften befasst.

Tarifvergünstigung für Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen in der Forstwirtschaft gemäß § 34b EStG

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 29.04.2019 zu sachlichen Billigkeitsmaßnahmen aufgrund der besonderen Forstschäden des Jahres 2018 geäußert.

BMF-Schreiben vom 29.04.2019 – IV C 7 - S 2291/19/10001

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 10.05.2019 mit Einzelfragen zur Abgeltungsteuer befasst. Dieses Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 18.01.2016.

BMF-Schreiben vom 10.05.2019 – IV C 1 - S 2252/08/10004 :026

Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer als Homeoffice genutzten Wohnung an den Arbeitgeber

Im Schreiben vom 18.04.2019 hat das BMF zur Anwendung der BFH-Urteile vom 16.09.2004 und vom 17.04.2018 Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 18.04.2019 – IV C 1 - S 2211/16/10003 :005

Aktuelle Meldungen
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Vorläufige Festsetzung von Zinsen

Nach dem Schreiben des BMF vom 2.05.2019 sind sämtliche erstmaligen Festsetzungen von Zinsen, in denen der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO mit 0,5 Prozent pro Monat angewendet wird, hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat (§ 238 Absatz 1 Satz 1 AO) vorläufig durchzuführen.

BMF-Schreiben vom 2.05.2019 – IV A 3 - S 0338/18/10002

Verlustübernahmeregelung bei Organschaften i. S. d. § 17 KStG

Mit Urteil vom 10.05.2017 - I R 93/15 hat der BFH entschieden, dass Gewinnabführungsverträge von Organschaften i. S. d. § 17 KStG nur dann die Voraussetzungen des § 17 Satz 2 Nummer 2 KStG a.F. erfüllen, wenn der Gewinnabführungsvertrag bei wörtlicher Wiedergabe des § 302 AktG auch die Regelung des § 302 Absatz 4 AktG enthält. In Alt-Fällen war ein fehlender Verweis bzw. eine fehlende Wiedergabe des § 302 Absatz 4 AktG im Gewinnabführungsvertrag bisher nicht zu beanstanden. Dies galt auch unter Berücksichtigung des§ 34 Absatz 10b KStG i. d. F. des AIFM-StAnpG. Mit Schreiben vom 3.04.2019 hat sich das BMF zur Anwendung der Grundsätze des Urteils geäußert.

BMF-Schreiben vom 3.04.2019 – IV C 2 - S 2770/08/10004 :001

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 17.04.2019 zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG geäußert. Es ergänzt das bisherige Schreiben vom 03.11.2016. Das Schreiben ist ab Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden. Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist es auch für Veranlagungszeiträume vor 2020 anzuwenden.

BMF-Schreiben vom 17.04.2019 – IV C 6 - S 2296-a/17/10004

Tatsächliche Verständigung - Beteiligung des für die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträgers

Mit Schreiben vom 15.04.2019 hat das BMF das Schreiben vom 30.07.2008 zur tatsächlichen Verständigung ergänzt.

BMF-Schreiben vom 15.04.2019 – IV A 3 - S 0223/07/10002

Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2018

 

Das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch des BMF bündelt alle für die steuerliche Veranlagung 2018 relevanten Gesetze und Informationen in einer verlässlichen Sammlung:

- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV)
- Einkommensteuer-Richtlinien
- Hinweise und Querverweise auf zentrale Entscheidungen des BFH, BMF-Schreiben und weitere relevante Rechtsquellen

So nützlich wie unverzichtbar für alle, die einkommensteuerliche Anwendungsfragen in ihrer täglichen Rechts- und Beratungspraxis beantworten.


(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht