Neues aus der Finanzverwaltung
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien
Nach dem Schreiben des BMF vom 26.05.2020 wurde die am 06.05.2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 20.05.2020 bis zum 30.06.2020 verlängert.BMF-Schreiben vom 26.05.2020 – IV B 3 - S 1301-1BEL/20/10002 :001
Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik
Die im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern mit der Französischen Republik am 13.05.2020 unterzeichnete Konsultationsvereinbarung hat das BMF mit Schreiben vom 25.05.2020 veröffentlicht.Die Konsultationsvereinbarung ist am 14.05.2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 31.05.2020 Anwendung. Ab dem 31.05.2020 verlängert sie sich bis zum Ende des folgenden Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
BMF-Schreiben vom 26.05.2020 – IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007
Aktuelle Meldungen |
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Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Mit Schreiben des BMF vom 26.05.2020 wurde im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Abschnitt VIII. 2. Aufstockung von Kurzarbeitergeld und Fortsetzung der Zahlung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale neu gefasst.BMF-Schreiben vom 25.05.2020 – IV B 3 - S 1301-FRA/19/10018 :007
Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen
Mit Schreiben vom 27.05.2020 hat das BMF eine Auslegungshilfe zur Bestimmung des Versicherungsnehmers bei insbesondere in englischer Sprache abgefassten Versicherungsverträgen veröffentlicht.BMF-Schreiben vom 27.05.2020 – III C 4 - S 6400/19/10001 :006
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Abs. 2 LStR
Das BMF hat mit Schreiben vom 20.05.2020 die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. Juni 2020 bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 20.05.2020 – IV C 5 - S 2353/20/10004 :001
Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Mit Schreiben vom 29.04.2020 hat das BMF den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) bekannt gemacht.BMF-Schreiben vom 29.04.2020 – IV B 6 - S 1316/19/10024 :012
Das System der Ertragsteuern und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
Das System der Ertragsteuern und seine rechtliche Handhabung sind für vielseitige Unwägbarkeiten und Intransparenzen bekannt. Eine verantwortungsvolle Anwendung von Steuerrecht wird so nicht selten von kritischen Systemverstößen und Beliebigkeit blockiert.
Ein aufschlussreicher Impulsgeber, der dem Rechtsschutz des Steuerbürgers mit produktiven Optimierungsvorschlägen für eine systemkonforme Rechtsprechung zu neuer Stärke verhilft. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht