Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung im Überblick (Foto: hd-design/stock.adobe.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung

ESV-Redaktion Steuern
13.12.2021
Das BMF hat sich in aktuellen Schreiben u.a. zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus, zur handelsüblichen Bezeichnung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG und zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG geäußert.

Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, 2451) wurde mit § 6b UStG eine Vereinfachungsregelung für Lieferungen in Warenlager zu Abrufzwecken im Gemeinschaftsgebiet eingeführt (Konsignationslagerregelung für Lager im Sinne des § 6b UStG). Mit Datum vom 10.12.2021 hat das BMF ein Einführungsschreiben zur Konsignationslagerregelung nach § 6b UStG veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 10.12.2021 – III C 3 - S 7146/20/10001 :005

Umsatzsteuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG; Abschnitt 8.2 UStAE)

Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat das BMF die Liste der im Inland ansässigen Luftfahrtunternehmen, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben (Stand: 01.01.2022) veröffentlicht.

BMF-Schreiben vom 09.12.2021 – III C 3 - S 7155-a/19/10001 :003

Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

In gleich lautenden Erlassen haben die obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der andauernden Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) Stellung genommen. Danach können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige bis zum 30.06.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen 2021 und 2022 stellen.

Gleich lautende Ländererlasse vom 09.12.2021

Informationsseite des BMF zu steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus – Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden.

BMF-Schreiben vom 07.12.2021 – IV A 3 - S 0336/20/10001 :045

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie – Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG

Das BMF-Schreiben vom 15.06.2021 (BStBl. I 2021, 855) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen für Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Die Regelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Diese Billigkeitsregelungen hat das BMF mit Schreiben vom 03.12.2021 bis einschließlich VAZ 2022 verlängert.

BMF-Schreiben vom 03.12.2021 – III C 3 - S 7130/20/10005 :015

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren.

Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland – Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Das BMF hat mit Schreiben vom 01.12.2021 die Nichtbeanstandungsregelung zur Besteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2022 verlängert.

BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – III C 2 - S 7419/19/10002 :004

Leistungsbeschreibung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG – Handelsübliche Bezeichnung

Der BFH hat mit Urteil vom 10.07.2019 – XI R 28/18 entschieden, dass der entsprechende Klammerzusatz in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG unionsrechtskonform einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass dies keine zusätzliche – verschärfende – Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt (Rn. 22). Vielmehr ist nach verschiedenen Verkehrskreisen – nämlich dem Handel mit Waren im mittleren und oberen Preissegment einerseits und dem Handel mit Waren im Niedrigpreissegment andererseits – zu differenzieren (Rn. 32). Die Handelsüblichkeit einer Bezeichnung ist immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig, wie etwa der jeweiligen Handelsstufe, Art und Inhalt des Geschäftes und insbesondere dem Wert der einzelnen Waren.

Hierzu hat das BMF mit Schreiben vom 01.12.2021 Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – III C 2 - S 7280-a/19/10002 :001

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die steuerpflichtigen Einfuhren von Sammlermünzen – Bekanntmachung des Gold- und Silberpreises für das Kalenderjahr 2022

Mit Schreiben vom 01.12.2021 hat das BMF bzgl. der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen aus Edelmetallen den Gold- und Silberpreis für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben vom 01.12.2021 – III C 2 - S 7246/19/10002 :001

Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Das BMF hat mit Schreiben vom 26.11.2021 die Anwendung des Schreibens vom 27.06.2014, BStBl. I 2014, 1094 zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zeitlich verlängert. Tz. 3.2 des Schreibens wird dahingehend geändert, dass die Regelungen bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/2023 bzw. bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2023 übereinstimmenden Wirtschaftsjahres weiterhin in ihrer bisherigen Fassung anzuwenden sind.

BMF-Schreiben vom 26.11.2021 – IV C 7 - S 2163/21/10001 :001

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Das BMF hat mit Schreiben vom 04.11.2021 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu den §§ 140, 141, 146, 146a, 146b, 147, 147a und 148 AO geändert.

BMF-Schreiben vom 04.11.2021 – IV A 4 - S 0310/19/10001 :003

DBA-Abkommen Deutschland-Österreich – Zusammenstellung geltender Konsultationsvereinbarungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich

Mit der zuständigen Behörde der Republik Österreich wurden in den letzten Jahren mehrere Konsultationsvereinbarungen im Sinne von Art. 25 Abs. 3 DBA-Österreich abgeschlossen. Zur Erleichterung der Rechtsanwendung hat das BMF die derzeit gültigen Konsultationsvereinbarungen im Schreiben vom 26.11.2021 zusammengefasst.

BMF-Schreiben vom 26.11.2021 – IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :003

Festsetzung von Zinsen nach §§ 233a bis 237 i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO – Vorläufige Festsetzung und Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 – Aussetzung der Vollziehung und Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren

Das BMF hat mit Schreiben vom 03.12.2021 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Abschnitte IV. 2 und VII vom 17.09.2021 neu gefasst.

BMF-Schreiben vom 03.12.2021 – IV A 3 - S 0338/19/10004 :005

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen gemäß § 233a AO wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe für Verzinsungszeiträume vor dem 01.01.2019

Nach der am 29.11.2021 ergangenen Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder werden am 29.11.2021 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen von Zinsen gem. § 233a AO für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2019 werden zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in Höhe von 0,5 % pro vollem Monat (§ 233a i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) verstoße gegen das Grundgesetz. Unter Verzinsungszeiträumen vor dem 01.01.2019 sind hierbei nur volle Zinsmonate zu verstehen, die spätestens mit Ablauf des 31.12.2018 enden.

Entsprechendes gilt nach der Verfügung für am 29.11.2021 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Zinsfestsetzung.

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2021

Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Frankreich) – Grenzgebiet nach Artikel 13 Abs. 5 DBA-Frankreich

Mit Schreiben vom 16.11.2021 hat das BMF die aktualisierten Übersichten der zum Grenzgebiet im Sinne des Artikels 13 Abs. 5 DBA-Frankreich zählenden deutschen und französischen Städte und Gemeinden bekannt gegeben.

BMF-Schreiben vom 16.11.2021 – IV B 3 - S 1301-FRA/19/10019 :005

Schuldenmanagement des Bundes – Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats

Die Corona-Pandemie hat zu höheren Staatsausgaben und geringeren Steuereinnahmen geführt. Die Ausgaben wurden weitgehend über öffentliche Verschuldung finanziert. Gleichzeitig sind die Zinsen und die Zinsausgaben des Bundes auf dem niedrigsten Stand der letzten Jahrzehnte. Vor diesem Hintergrund hat der Beirat in seiner Stellungnahme das Schulden-management des Bundes und der Deutschen Finanzagentur einer kritischen Betrachtung unterzogen, insbesondere die Laufzeitstruktur der öffentlichen Schuldaufnahme.

Stellungnahme des unabhängigen Wissenschaftlichen Beirats „Das Schuldenmanagement des Bundes: Ein Plädoyer für längere Laufzeiten und eine Reform der Agio- und Disagio-Regeln“

Spezialwissen Umsatzsteuer - Verfahrensrecht

 

Das Umsatzsteuerrecht hat angehende Steuerspezialisten in finanzwirtschaftlichen Berufen schon immer vor hohe Prüfungshürden gestellt. Und auch in der Praxis bleiben die Wege durch die komplexen Umsatzsteuerregelungen mit vielseitigen Fallstricken gespickt.

Einen leicht verständlichen Überblick zum Besteuerungsverfahren aus umsatzsteuerlicher Sicht bietet dieser vierte Band des Lehrwerks von Ralf Sikorski - praxisnah gegliedert entlang dem Aufbau der Abgabenordnung. Auch immer wiederkehrende praxisrelevante Themen wie die Berichtigung von Rechnungen und des Vorsteuerabzugs werden ausführlich beleuchtet.

  • Entstehung der Umsatzsteuer
  • Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
  • Das Steuerfestsetzungsverfahren bei der Umsatzsteuer
  • Erhebung der Umsatzsteuer
  • Besondere Besteuerungsverfahren
  • Haftungsvorschriften

Das Lehr- und Praxisbuch ist die perfekte Ergänzung zu den weiteren Bänden „Basiswissen Umsatzsteuer“, „Spezialwissen Umsatzsteuer“ sowie „Spezialwissen Umsatzsteuer – Binnenmarkt“.


(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht