Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung

ESV-Redaktion Steuern
12.12.2017
In aktuellen Schreiben hat sich das BMF u.a. mit dem Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften nach § 8c KStG, den Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz 2018 und der Kreditgewährung als umsatzsteuerlich eigenständige Leistung befasst.

Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Das BMF hat mit Schreiben vom 29.11.2017 zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen. Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 01.01.2018 das BMF-Schreiben vom 23.07.2014, das zum 31.12.2017 aufgehoben wird.

BMF-Schreiben vom 29.11.2017 – IV C 5 - S 2430/17/10001

Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)

Mit Schreiben vom 28.11.2017 hat sich das BMF zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG geäußert. Es berücksichtigt folgende Änderungen:
  • durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 – Einführung der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel,
  • durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 – Anpassung der Stille-Reserven-Klausel und
  • durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) vom 02.11.2015 – Anpassung der Konzernklausel.
Das Schreiben vom 04.07.2008 wird durch dieses Schreiben ersetzt.

BMF-Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004

Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge

Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017 sind die im BMF-Schreiben vom 28.11.2017 (siehe vorherige Meldung) zur Anwendung des § 8c KStG enthaltenen Grundsätze auch bei der Gewerbesteuer uneingeschränkt anzuwenden.

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017

UmwStG

Autoren: André Arjes, Lars Behrendt, Kristin Biesold, Günther Claß

Bei betriebswirtschaftlich notwendigen Restrukturierungen sind zahlreiche Mandantenanfragen zu den steuerlichen Konsequenzen zuverlässig zu beantworten. Doch selbst für erfahrene Steuerexperten besteht zum Umwandlungssteuerrecht oft erheblicher Orientierungsbedarf. Als äußerst komplexe und stark haftungsanfällige Teildisziplin des Steuerrechts verbinden sich hoher Anspruch und meist hohes Risiko zu einem brisanten Mix.

Dieser Band, der in der Beratungspraxis und zunehmend auch in der Rechtsprechung viel Resonanz findet, konzentriert sich auf die

  • fundierte Kommentierung des UmwStG: Die Autoren, allesamt Experten auf ihrem Gebiet, stammen aus den großen Beratungshäusern, der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten.
  • Erarbeitung praxistauglicher Lösungswege, insbesondere bei unklarer oder umstrittener Rechtslage.
  • verständliche Darstellung mit Übersichten und einer Vielzahl von Beispielen.

Wer einen praxisnahen Wegweiser durch den Dschungel des Umwandlungssteuerrechts sucht, wird hier fündig.
 
„Erfreulich und auffällig sind auch hier die oftmals in die Kommentierung eingestreuten Beispiele, die den Zugang zu den Umwandlungsvorgängen erheblich erleichtern. (...) ... so hat der Berliner Kommentar seine Vorzüge in einem noch stärkeren Praxisbezug.“ Zur Vorauflage in: fachbuchjournal, 5/2012


Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG für die Garantie eines vom Autoverkäufer unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers

Im Schreiben vom 30.11.2017 hat das BMF zum Urteil des EuGH vom 16.07.2015 (C-584/13) Stellung genommen. Der EuGH hat darin über einen Fall entschieden, in dem ein vom Verkäufer eines Gebrauchtwagens unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer mechanische Ausfälle bestimmter Teile eines Gebrauchtwagens gegen Zahlung eines Pauschalbetrags versichert. Diese Dienstleistung stellt nach Ansicht des EuGH einen umsatzsteuerbefreiten Versicherungsumsatz dar.

BMF-Schreiben vom 30.11.2017 – III C 3 – S 7163/07/10001

Aktuelle Meldungen
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren.

Steuerpflicht der Umlagen an eine Zusatzversorgungseinrichtung

Mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2017 haben die obersten Finanzbehörden der Länder bis zu diesem Datum anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer und der Lohnsteuer (einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen, die einer Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt gleichstehen) zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wurde, die Steuerpflicht der laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung sei einfachgesetzlich fraglich und/oder verstoße gegen das Grundgesetz.

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.11.2017

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2018

Das BMF hat mit Schreiben vom 28.11.2017 die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2018 berechnet wird.

BMF-Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 - S 3104/09/10001

E-Bilanz: Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gem. § 5b EStG

Mit Schreiben vom 24.11.2017 hat das BMF zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist, Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 24.11.2017 – IV C 6 - S 2133-b/17/10004

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG 2018)

Mit dem Schreiben vom 08.11.2017 hat das BMF dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) Einzelfragen zum InvStG 2018 beantwortet. In dem Schreiben geht das BMF insbesondere auf folgende Punkte ein:
  • Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bei Dach-Investmentfonds, Hinterlegungsscheine,
  • Begriff der sonstigen inländischen Einkünfte i.S.d. § 6 Abs. 5 InvStG 2018
  • Anwendung der Voraussetzungen des § 36a EStG bei Investmentfonds i.S.d. § 10 InvStG 2018
BMF-Schreiben vom 08.11.2017 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :010

Die Betriebsaufspaltung

Autor: Dr. jur. Thomas Kaligin

Die Betriebsaufspaltung ist eine flexible Gesellschaftsform für Unternehmen. Haftungs- und Steuervorteile machen sie besonders für den Mittelstand attraktiv. Doch per Gesetz ist sie nicht geregelt - umso mehr aber durch eine kaum überschaubare Rechtsprechung geprägt.

Dr. Thomas Kaligin präsentiert Ihnen einen umfassenden Überblick über die damit verbundenen Beratungsfragen und alle wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für die Wahl der Betriebsaufspaltung.

  • Rechtliche Ausgestaltung der Betriebsaufspaltung
  • Steuerliche Aspekte: Voraussetzungen, laufende Besteuerung, Beendigung der Betriebsaufspaltung
  • Betriebswirtschaftliche Vorteile und ein Vergleich mit konkurrierenden Rechtsformen

Die 10. Auflage dieses Standardwerks berücksichtigt u.a. die sich weiter ausdifferenzierende Judikatur zur personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Rechtsprechungsturbulenzen bei der Umstrukturierung von Personengesellschaften im Hinblick auf eine von den Steuerpflichtigen beabsichtigte Buchwertfortführung. Hierzu finden Sie Hinweise zur Risikovorsorge bei der steuerlichen Beratung. Auch die Rechtslage vergangener Jahre wurde berücksichtigt, so bleiben Sie bei steuerlichen Außenprüfungen gerüstet.


Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2018

Mit Stand vom 24.11.2017 hat das BMF das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht und gibt darin Hinweise u.a. zur Steuerklassenwahl, der Antragstellung und zum Faktorverfahren.

Merkblatt des BMF zur Steuerklassenwahl 2018 (Stand:24.11.2017)

Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2018

Das BMF hat mit Schreiben vom 08.11.2017 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2018 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben vom 08.11.2017 – IV C 5 - S 2353/08/10006 :008

Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2018

Herausgegeben von: Bundesministerium der Finanzen

Das Buch bietet dem Praktiker eine kompakte Zusammenstellung der für den Erhebungszeitraum 2018 relevanten amtlichen Texte zur Lohnsteuer: EStG, EStDV, LStDV, LStR. Es enthält zudem wichtige Hinweise, die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, auf Schreiben des BMF und auf Rechtsquellen außerhalb des Einkommen- und Lohnsteuerrechts Bezug nehmen.

Genau auf die Bedürfnisse der täglichen Praxis ausgerichtet, erleichtert das Werk dem Steuerpflichtigen und seinem Berater die Argumentation gegenüber der Finanzverwaltung.


Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 20.10.2017 zu den Urteilen des BFH vom 14.06.2016 (Az. IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15) geäußert, wonach sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG gehören, die im Rahmen einer Instandsetzung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes anfallen.

Dazu zählen nach den Entscheidungen sowohl originäre Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft durch Wiederherstellung funktionsuntüchtiger Gebäudeteile sowie Aufwendungen für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als auch Schönheitsreparaturen. Soweit der BFH bisher bei Schönheitsreparaturen einen engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefordert hatte, hält er daran nicht mehr fest.

Nach dem Schreiben sind die Grundsätze der Urteile unter Beachtung des § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF-Schreiben vom 20.10.2017 – IV C 1 - S 2171-c/09/10004 :006

Umsatzsteuer: Kreditgewährung als eigenständige Leistung

Im Schreiben vom 8.11.2017 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 13.11.2013 (Az. XI R 24/11) Stellung genommen, wonach ein Unternehmer, der an ein Studentenwerk im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts eine Bauleistung (Werklieferung) ausführt, die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, neben einer umsatzsteuerpflichtigen Werklieferung eine eigenständige nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk erbringt.

BMF-Schreiben vom 8.11.2017 – III C 2 - S 7100/13/10007

Umsatzsteuer und Immobilien

Autoren: Dipl.-Finw. Bernd Meyer, Dipl.-Kfm. Jochen Ball

Wahlrechte, Steuerfreiheit, Vorsteuerpotenzial: Entscheidungen zur Umsatzsteuer haben immense Tragweite, wenn es um Immobilien geht. Dieses Fachbuch leitet Sie zielsicher durch das Labyrinth der Umsatzbesteuerung von Immobilien.

  • Umfang steuerfreier Vermietung
  • Richtig und rechtzeitig zur Steuerpflicht optieren
  • Abgrenzung von Grundstückslieferung und Geschäftsveräußerung
  • Zuordnung zum Unternehmensvermögen und Steuernachteile bei unterlassener Zuordnung
  • Vorsteuerabzug und Nutzungsänderung, insbesondere bei gemischt genutzten Immobilien
  • Vertragsgestaltung bei Kauf, Vermietung und Veräußerung

Die Neuauflage berücksichtigt in besonderem Maße wichtige aktuelle Entwicklungen, wie etwa zur Notwendigkeit fristgerechter Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei teilweise unternehmensfremd genutzten Immobilien, die verfahrensrechtlichen Aspekte rechtzeitiger Option bei Vermietungsleistungen und Grundstückslieferungen sowie die hektische Entwicklung zur sachgerechten Vorsteueraufteilung gemischt genutzter Grundstücke. Auch behandelt werden die Besonderheiten des Miteigentums, Nießbrauchs und des Erbfalls.

Mit über 160 Beispielen, Checklisten und einer praxisorientierten Auswertung von Schrifttum, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen!


(ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht