Neues aus der Finanzverwaltung
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.11.2017 zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen Stellung genommen. Das neue BMF-Schreiben ersetzt ab dem 01.01.2018 das BMF-Schreiben vom 23.07.2014, das zum 31.12.2017 aufgehoben wird.BMF-Schreiben vom 29.11.2017 – IV C 5 - S 2430/17/10001
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)
Mit Schreiben vom 28.11.2017 hat sich das BMF zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG geäußert. Es berücksichtigt folgende Änderungen:- durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009 – Einführung der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel,
- durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 – Anpassung der Stille-Reserven-Klausel und
- durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) vom 02.11.2015 – Anpassung der Konzernklausel.
BMF-Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 2 - S 2745-a/09/10002 :004
Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge
Nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017 sind die im BMF-Schreiben vom 28.11.2017 (siehe vorherige Meldung) zur Anwendung des § 8c KStG enthaltenen Grundsätze auch bei der Gewerbesteuer uneingeschränkt anzuwenden.Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29.11.2017
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG für die Garantie eines vom Autoverkäufer unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers
Im Schreiben vom 30.11.2017 hat das BMF zum Urteil des EuGH vom 16.07.2015 (C-584/13) Stellung genommen. Der EuGH hat darin über einen Fall entschieden, in dem ein vom Verkäufer eines Gebrauchtwagens unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer mechanische Ausfälle bestimmter Teile eines Gebrauchtwagens gegen Zahlung eines Pauschalbetrags versichert. Diese Dienstleistung stellt nach Ansicht des EuGH einen umsatzsteuerbefreiten Versicherungsumsatz dar.BMF-Schreiben vom 30.11.2017 – III C 3 – S 7163/07/10001
Aktuelle Meldungen |
Hier bleiben Sie auf dem aktuellen Stand im Bereich Steuern. Sie können auch unseren kostenlosen Newsletter Steuern hier abonnieren. |
Steuerpflicht der Umlagen an eine Zusatzversorgungseinrichtung
Mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2017 haben die obersten Finanzbehörden der Länder bis zu diesem Datum anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer und der Lohnsteuer (einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen, die einer Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt gleichstehen) zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wurde, die Steuerpflicht der laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung sei einfachgesetzlich fraglich und/oder verstoße gegen das Grundgesetz.Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.11.2017
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2018
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.11.2017 die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2018 berechnet wird.BMF-Schreiben vom 28.11.2017 – IV C 7 - S 3104/09/10001
E-Bilanz: Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gem. § 5b EStG
Mit Schreiben vom 24.11.2017 hat das BMF zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gem. § 5b Abs. 1 EStG zu übermitteln ist, Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 24.11.2017 – IV C 6 - S 2133-b/17/10004
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG 2018)
Mit dem Schreiben vom 08.11.2017 hat das BMF dringliche Fragen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI) Einzelfragen zum InvStG 2018 beantwortet. In dem Schreiben geht das BMF insbesondere auf folgende Punkte ein:- Ermittlung der Kapitalbeteiligungsquote bei Dach-Investmentfonds, Hinterlegungsscheine,
- Begriff der sonstigen inländischen Einkünfte i.S.d. § 6 Abs. 5 InvStG 2018
- Anwendung der Voraussetzungen des § 36a EStG bei Investmentfonds i.S.d. § 10 InvStG 2018
Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2018
Mit Stand vom 24.11.2017 hat das BMF das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2018 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ veröffentlicht und gibt darin Hinweise u.a. zur Steuerklassenwahl, der Antragstellung und zum Faktorverfahren.Merkblatt des BMF zur Steuerklassenwahl 2018 (Stand:24.11.2017)
Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2018
Das BMF hat mit Schreiben vom 08.11.2017 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2018 bekannt gemacht.BMF-Schreiben vom 08.11.2017 – IV C 5 - S 2353/08/10006 :008
Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 20.10.2017 zu den Urteilen des BFH vom 14.06.2016 (Az. IX R 25/14, IX R 15/15 und IX R 22/15) geäußert, wonach sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 9 Abs. 5 Satz 2 EStG gehören, die im Rahmen einer Instandsetzung und Modernisierung im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes anfallen.Dazu zählen nach den Entscheidungen sowohl originäre Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft durch Wiederherstellung funktionsuntüchtiger Gebäudeteile sowie Aufwendungen für eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes i.S.d. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als auch Schönheitsreparaturen. Soweit der BFH bisher bei Schönheitsreparaturen einen engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefordert hatte, hält er daran nicht mehr fest.
Nach dem Schreiben sind die Grundsätze der Urteile unter Beachtung des § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in allen offenen Fällen anzuwenden.
BMF-Schreiben vom 20.10.2017 – IV C 1 - S 2171-c/09/10004 :006
Umsatzsteuer: Kreditgewährung als eigenständige Leistung
Im Schreiben vom 8.11.2017 hat das BMF zum Urteil des BFH vom 13.11.2013 (Az. XI R 24/11) Stellung genommen, wonach ein Unternehmer, der an ein Studentenwerk im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Projekts eine Bauleistung (Werklieferung) ausführt, die mit einer 20-jährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch ihn verbunden ist, neben einer umsatzsteuerpflichtigen Werklieferung eine eigenständige nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Kreditgewährung an das Studentenwerk erbringt.BMF-Schreiben vom 8.11.2017 – III C 2 - S 7100/13/10007
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht