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Aktuelle Anweisungen aus der Finanzverwaltung im Überblick (Foto: hd-design/Fotolia.com)
Verwaltungsanweisungen-Übersicht

Neues aus der Finanzverwaltung

ESV-Redaktion Steuern
17.01.2018
Das BMF hat sich in aktuellen Schreiben u.a. zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018, zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“ und zur Abgabefrist für Steuererklärungen 2017 und Fristverlängerungen geäußert.

Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“

Mit Schreiben vom 15.12.2017 hat das BMF zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“, einer Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht, Stellung genommen.

BMF-Schreiben vom 15.12.2017 – IV C 4 - S 2223/17/10001

Aktuelle Meldungen
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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018

Mit Einführungsschreiben vom 12.01.2018 hat das BMF die Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017 erörtert. Es geht hierin auf folgende Punkte ein:
  • Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze,
  • Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden,
  • Steuergeheimnis - § 30 AO, - Rechte der betroffenen Person - Art. 12 bis 22 DSGVO, §§ 32a bis 32f AO,
  • Datenschutzaufsicht, -Rechtsschutz und
  • Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten - Art. 33 und 34 DSGVO.

BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0030/16/10004-07

Steuergeheimnis: Mitteilung von Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern

Das BMF hat mit Schreiben vom 12.01.2018 die Regelungen des Schreibens vom 12.03.2010 zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, geändert durch das BMF-Schreiben vom 20.06.2011 mit Wirkung ab dem 25.05.2018 an die Rechtsänderungen der DSGVO und AO angepasst und zugleich insgesamt neu gefasst.

BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0130/08/10006

AEAO: Anpassung an die DSGVO und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO

Ebenfalls mit Schreiben vom 12.01.2018 hat das BMF (koordinierter Ländererlass) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25.05.2018 angepasst.

BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0062/18/10001

DATENSCHUTZdigital

Die Entwicklung des Datenschutzrechts ist dynamisch wie die sie prägenden Technologien. Viele offene Fragen werden sich bis zum 25.05.2018 klären. Der „Schaffland/Wiltfang“ hält Sie konsequent auf neuestem Stand und bietet Ihnen:

o eine umfassende und fundierte Kommentierung der DS-GVO,
o die Fortführung der bewährten Kommentierung zum BDSG bis zum 25. Mai 2018,
o eine sukzessive umfassende Kommentierung des dann geltenden BDSG (neu)

Neben einer leicht verständlichen Synopse zu bisherigem und neuem Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage.


Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Im Schreiben vom 02.01.2018 hat das BMF die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 01.01.2018 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben vom 02.01.2018 – III C 3 - S 7492/07/10001

Abgabefrist für Steuererklärungen 2017 und Fristverlängerung

In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2018 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Steuererklärungsfristen und zu Fristverlängerung und weist darin auf folgende Punkte hin:

§§ 109 und 149 AO in der Fassung StModernG vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) sind zwar am 01.01.2017 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind allerdings erstmals anzuwenden für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die nach dem 31.12.2017 liegen (Artikel 97 § 10a Absatz 4 Satz 1 EGAO i. d. F. des StModernG). Für Besteuerungszeiträume, die vor dem 01.01.2018 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die vor dem 01.01.2018 liegen, sind daher weiterhin §§ 109 und 149 AO in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.

Gleich lautende Ländererlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.01.2018

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018

Das BMF hat mit Schreiben vom 21.12.2017 die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2018 für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gegeben.

BMF-Schreiben vom 21.12.2017 – IV C 5 - S 2334/08/10005-10

Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2018

Das Buch bietet dem Praktiker eine kompakte Zusammenstellung der für den Erhebungszeitraum 2018 relevanten amtlichen Texte zur Lohnsteuer: EStG, EStDV, LStDV, LStR. Es enthält zudem wichtige Hinweise, die auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, auf Schreiben des BMF und auf Rechtsquellen außerhalb des Einkommen- und Lohnsteuerrechts Bezug nehmen.

Genau auf die Bedürfnisse der täglichen Praxis ausgerichtet, erleichtert das Werk dem Steuerpflichtigen und seinem Berater die Argumentation gegenüber der Finanzverwaltung.


 (ESV/fl)

Programmbereich: Steuerrecht