Neues aus der Finanzverwaltung
Spendenrechtliche Beurteilung von „Crowdfunding“
Mit Schreiben vom 15.12.2017 hat das BMF zur spendenrechtlichen Beurteilung von „Crowdfunding“, einer Form der Mittelakquise unter Nutzung internetbasierter Strukturen, die die Beteiligung einer Vielzahl von Personen (der „Crowd“) ermöglicht, Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 15.12.2017 – IV C 4 - S 2223/17/10001
Aktuelle Meldungen |
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Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25.05.2018
Mit Einführungsschreiben vom 12.01.2018 hat das BMF die Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17.07.2017 erörtert. Es geht hierin auf folgende Punkte ein:- Anwendungsbereich der DSGVO und der Datenschutzvorschriften der AO sowie der Steuergesetze,
- Verarbeitung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden,
- Steuergeheimnis - § 30 AO, - Rechte der betroffenen Person - Art. 12 bis 22 DSGVO, §§ 32a bis 32f AO,
- Datenschutzaufsicht, -Rechtsschutz und
- Informationspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten - Art. 33 und 34 DSGVO.
BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0030/16/10004-07
Steuergeheimnis: Mitteilung von Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.01.2018 die Regelungen des Schreibens vom 12.03.2010 zu Mitteilungen der Finanzbehörden zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, geändert durch das BMF-Schreiben vom 20.06.2011 mit Wirkung ab dem 25.05.2018 an die Rechtsänderungen der DSGVO und AO angepasst und zugleich insgesamt neu gefasst.BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0130/08/10006
AEAO: Anpassung an die DSGVO und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO
Ebenfalls mit Schreiben vom 12.01.2018 hat das BMF (koordinierter Ländererlass) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25.05.2018 angepasst.BMF-Schreiben vom 12.01.2018 – IV A 3 - S 0062/18/10001
DATENSCHUTZdigital Die Entwicklung des Datenschutzrechts ist dynamisch wie die sie prägenden Technologien. Viele offene Fragen werden sich bis zum 25.05.2018 klären. Der „Schaffland/Wiltfang“ hält Sie konsequent auf neuestem Stand und bietet Ihnen: |
Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
Im Schreiben vom 02.01.2018 hat das BMF die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 01.01.2018 bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 02.01.2018 – III C 3 - S 7492/07/10001
Abgabefrist für Steuererklärungen 2017 und Fristverlängerung
In gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2018 äußert sich die Finanzverwaltung zu den Steuererklärungsfristen und zu Fristverlängerung und weist darin auf folgende Punkte hin:§§ 109 und 149 AO in der Fassung StModernG vom 18.07.2016 (BGBl. I S. 1679) sind zwar am 01.01.2017 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind allerdings erstmals anzuwenden für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2017 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die nach dem 31.12.2017 liegen (Artikel 97 § 10a Absatz 4 Satz 1 EGAO i. d. F. des StModernG). Für Besteuerungszeiträume, die vor dem 01.01.2018 beginnen, und Besteuerungszeitpunkte, die vor dem 01.01.2018 liegen, sind daher weiterhin §§ 109 und 149 AO in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung anzuwenden.
Gleich lautende Ländererlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.01.2018
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.12.2017 die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2018 für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 21.12.2017 – IV C 5 - S 2334/08/10005-10
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht