Neues aus der Finanzverwaltung
Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen
Im Schreiben vom 05.07.2018 hat das BMF die Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen erläutert. Das bisherige Schreiben vom 30.12.1999 wird durch dieses Schreiben zum 31.12.2018 aufgehoben.BMF-Schreiben vom 05.07.2018 – IV B 5 - S 1341/0 :003
Aktuelle Meldungen |
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Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG
Das BMF hat mit Schreiben vom 28.06.2018 die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.09.2018 bekannt gemacht.BMF-Schreiben vom 28.06.2018 – IV B 6 - S 1315/13/10021 :050
Sachzuwendungen - Pauschalierung der Einkommensteuer
Ebenfalls mit Schreiben vom 28.06.2018 hat das BMF die Rdnrn. 9c, 9e und 38 des BMF-Schreibens vom 19.05.2015 zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG geändert.BMF-Schreiben vom 28.06.2018 – IV C 6 - S 2297-b/14/10001
Buchführungsfehler und BetriebsprüfungWelche typischen Fehlerquellen gibt es in der Buchführung? Welche Arten von Buchführungsfehlern werden regelmäßig im Rahmen der Betriebsprüfung aufgedeckt? Die 6. Auflage dieses Erfolgsbuchs gibt Ihnen prägnant und gut verständlich Antworten.
Ein besonders anschauliches Praxisbuch mit vielen Fallbeispielen und Lösungen. Nach weitreichenden Rechtsänderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen finden Sie alle Inhalte auf dem neuesten Stand. |
Einfügung des Anwendungserlasses zu § 146b AO
Mit Schreiben vom 29.05.2018 hat das BMF den Anwendungserlass zur Abgabenordnung aufgrund der Neueinfügung des § 146b AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 ergänzt. Der Anwendungserlass zu § 146b Abgabenordnung erläutert die Kassen-Nachschau.BMF-Schreiben vom 29.05.2018 – IV A 4 - S 0316/13/10005 :054
Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146 AO
Das BMF hat mit Schreiben vom 19.06.2018 den Anwendungserlass zu § 146 AO neu gefasst. Anlass hierfür ist die am 29.12.2016 in Kraft getretene Neufassung des § 146 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016.BMF-Schreiben vom 19.06.2018 – IV A 4 - S 0316/13/10005 :053
E-Bilanz - Veröffentlichung der Taxonomien 6.2 vom 01.04.2018
Mit Schreiben vom 06.06.2018 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.2) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.BMF-Schreiben vom 6.06.2018 – IV C 6 - S 2133-b/18/10001
Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRSWer heute kompetent in Bilanzfragen sein will, muss Kenntnisse der Bilanzierungsregeln nach HGB, EStG und IFRS besitzen. |
Beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen - Allgemeinverfügung
Mit Allgemeinverfügung vom 18.06.2018 haben die obersten Finanzbehörden der Länder die wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen (ab 2010) eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge zurückgewiesen.Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.06.2018
Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes auf Steuernachforderungen – Aussetzung der Vollziehung
Mit Schreiben vom 14.06.2018 hat das BMF zum Beschluss des BFH vom 25.04.2018 (Az. IX B 21/18), der in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an der Verfassungskonformität des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015 geäußert und deshalb die Vollziehung eines Bescheides über Nachforderungszinsen nach § 233a AO gemäß § 69 Absatz 3 Satz 1, Absatz 2 Satz 2 FGO ausgesetzt hat, Stellung genommen.Nach diesem Schreiben ist der Beschluss des BFH für Verzinsungszeiträume ab dem 01.04.2015 (nur) auf Antrag des Zinsschuldners in allen Fällen anzuwenden, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, in der der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO zugrunde gelegt wird, Einspruch eingelegt wurde. Unerheblich ist dabei, zu welcher Steuerart und für welchen Besteuerungszeitraum die Zinsen festgesetzt wurden.
Für Verzinsungszeiträume vor dem 01.04.2015 ist danach die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Absatz 2 Satz 2 AO nur zu gewähren, wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte und im Einzelfall ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers zu bejahen ist.
BMF-Schreiben vom 14.06.2018 – IV A 3 - S 0465/18/10005-01
Tax ComplianceIm Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.
Ein perfektes Handbuch, um steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken aufzudecken. |
(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht