Neues aus der Finanzverwaltung
Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG
Im Schreiben vom 28.09.2018 hat das BMF das Verfahren zur Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 InvStG mit dem dafür gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG erforderlichen Investmentanteil-Bestandsnachweis erläutert.BMF-Schreiben vom 28.09.2018 – IV C 1 - S 1980-1/16/10012 :009
Aktuelle Meldungen |
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Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 GrEStG
Die obersten Finanzbehörden haben mit gleichlautenden Ländererlassen vom 19.09.2018 zu Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 3 GrEStG Stellung genommen:Anwendung des § 1 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Organschaftsfälle
Gl. Erlass vom 19.09.2018 – IV C 7 - S 4501/07/10003 :002Erwerbsvorgänge im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen
Gl. Erlass vom 19.09.2018 – IV C 7 - S 4501/07/10002 :008Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Gl. Erlass vom 19.09.2018 – IV C 7 - S 4505/07/10001 :002Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG
Gl. Erlass vom 19.09.2018 – IV C 7 - S 4501/13/10001 :002Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundbesitzenden (Personen-) Gesellschaft i. S. des § 1 Abs. 3 GrEStG
Gl. Erlass vom 19.09.2018 – IV C 7 - S 4501/18/10001 :002Buchführungsfehler und Betriebsprüfung Welche typischen Fehlerquellen gibt es in der Buchführung? Welche Arten von Buchführungsfehlern werden regelmäßig im Rahmen der Betriebsprüfung aufgedeckt? Die 6. Auflage dieses Erfolgsbuchs gibt Ihnen prägnant und gut verständlich Antworten.
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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Abschlägen pharmazeutischer Unternehmen an private Krankenversicherungen und Träger der Beihilfe nach § 1 AMRabG
Mit Schreiben vom 04.10.2018 hat das BMF zu den Grundätzen des BFH-Urteils vom 08.02.2018 – V R 42/15 Stellung genommen. Darin hat der BFH entschieden, dass der Abschlag, den ein pharmazeutisches Unternehmen aufgrund einer nationalen Gesetzesregelung einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung gewährt, zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für dieses pharmazeutische Unternehmen führt, wenn es Arzneimittel über Großhändler an Apotheken liefert, die die Arzneimittel an privat Krankenversicherte liefern.BMF-Schreiben vom 04.10.2018 – III C 2 - S 7200/08/10005 :002
Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Mit Schreiben vom 05.10.2018 hat das BMF die Geltungsdauer der Verwaltungsregelung abweichend von Tz. 3.2 des BMF-Schreibens vom 27.06.2014 geändert.BMF-Schreiben vom 05.10.2018 – IV C 7 - S 2163/18/10001
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.09.2018 die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020 bekannt gegeben.BMF-Schreiben vom 21.09.2018 – IV C 5 - S 2353/16/10005
Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
Ebenfalls mit Schreiben vom 21.09.2018 hat das BMF das Schreiben vom 01.02.2017 zum automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen ergänzt.BMF-Schreiben vom 21.09.2018 – IV B 6 - S 1315/13/10021 :044
Handbuch Hochschulmanagement Ob steigende Studierendenzahlen und damit verbundene Verwaltungsanforderungen oder die Umstellung auf die Doppik mit ihren oft kritischen Auslegungsfragen: Aus dem Zwang zu mehr Wirtschaftlichkeit und neuen Einnahmequellen an Hochschulen ergeben sich vielseitige bilanzielle, steuerliche, wirtschaftliche und juristische Spezialfragen – etwa im Drittmittelbereich und bei der Patentverwertung sowie durch das EU-Beihilferecht.
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.09.2018 die Aufteilungsmaßstäbe der vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Veranlagungszeitraum 2019 angepasst.BMF-Schreiben vom 17.09.2018 – IV C 3 - S 2221/09/10013 :001
Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz (InvStG 2018)
Mit Schreiben vom 28.08.2018 hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen.BMF-Schreiben vom 28.08.2018 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :011
Tax Compliance Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.
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(ESV/fl)
Programmbereich: Steuerrecht