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BAG: Gleichheitsgrundsatz durch § 24 MiLoG nicht verletzt (Foto: web-done.de und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht 16/2018

Neues aus Erfurt, München, Berlin-Brandenburg und Schleswig

ESV-Redaktion Recht
27.04.2018
BAG hält Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller für verfassungsgemäß. OLG München äußert sich zu Haftungsausschluss von Reiseportalen für falsche Reisebeschreibungen. Weitere wichtige Entscheidungen: Demonstrationsverbot in Brandenburgs Landtag und die Aushändigung einer weitgehend geschwärzten Akte.


BAG: Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß

Nach Auffassung des Bundes­arbeits­gerichts (BAG) ist die Übergangsregelung von § 24 Absatz 2 MiLoG verfassungskonform. Diese verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Regelung sieht für Zusteller von Zeitungen zeitlich gestaffelte Mindestlöhne vor. Diese belaufen sich bis zum 31.12.2015 auf 75 Prozent und für 2016 auf 85 Prozent des jeweils gesetzlich festgesetzten Mindestlohns. Für 2017 wurde der Mindestlohn nach dieser Regelung auf 8,50 Euro pro Stunde festgesetzt. Zeitungszusteller, die dauerhaft Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf einen Zuschlag von 30 Prozent des ihnen zustehenden Mindestlohns.

Die Klägerin ist seit 2013 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin beschäftigt. Sie arbeitet mehr als zwei Stunden ausschließlich zur Nachtzeit und stellt die Zeitungen bis spätestens 6 Uhr morgens zu. Im Arbeitsvertrag waren eine Vergütung auf Stücklohnbasis und ein Nachtarbeitszuschlag von 25 Prozent auf den Stücklohn vereinbart. Die Beklagte zahlte den geminderten Mindestlohn nach der angegriffenen Regelung seit dem 01.01.2015. Die Klägerin berief sich auf einen Verstoß von § 24 Absatz 2 MiLoG gegen Art. 3 Absatz und verlangte für den Zeitraum von Januar 2015 bis April 2016 die Differenz zum vollen gesetzlichen Mindestlohn sowie einen höheren Nachtarbeitszuschlag. Das BAG bejahte lediglich den Anspruch auf den Zuschlag von 30 Prozent für Dauernachtarbeit. Hinsichtlich der Differenzen zum jeweils gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn habe der Gesetzgeber im Rahmen der Übergangsregelung die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte besondere Gestaltungsfreiheit nicht überschritten, so die Richter aus Erfurt.

Quelle: PM des BAG zum Urteil vom 25.04.2018 - AZ: 5 AZR 25/17 

Arbeitswelt 4.0 im Praxischeck
Die vierte industrielle Revolution wird herkömmliche Arbeitsstrukturen durch die Verschmelzung virtueller und realer Prozesse sowie neue Kommunikationsstrukturen auf die Probe stellen. Das Werk Arbeitswelt 4.0herausgegeben von Baker McKenzie, PmbB, bietet Ihnen einen Praxisleitfaden für die tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen der künftigen Arbeitswelt und begleitet auch die politische Debatte zu diesem Thema.

OLG München: Reiseportal kann Haftung für falsche Reisebeschreibungen des Veranstalters nicht völlig ausschließen

Kann sich der Betreiber eines Reiseportals von der Haftung für falsche Beschreibungen der Reiseleistungen auf seinen Web-Seiten freizeichnen? Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Die Umweltschützer hatten sich daran gestört, dass das beklagte Reiseportal „weg.de“ über seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Haftung für falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite ausschließen wollte. Der Verband hielt die AGB des beklagten Portals insoweit für unwirksam und klagte auf Unterlassung. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München entschied. Danach ist die streitgegenständliche AGB-Klausel so auszulegen, dass die Kunden bei unrichtigen Angaben zu den vermittelten Reisen keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler geltend machen können. Dieser generelle Haftungsausschluss, so die Richter aus München weiter, wäre mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar. Dies führte im Ergebnis Unwirksamkeit der Haftungsklausel.

Quelle: PM des vzbv vom 13.04.2018 zum Urteil des OLG München vom 15.03.2018 – AZ: 29 U 2137/17 (nrkr)

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Reiserecht 19.04.2018
OLG München: Haftungsfreizeichnung von Reiseportal „weg.de“ teilweise unwirksam
Reiseportale sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Doch inwieweit kann sich der Portalbetreiber von der Haftung für falsche Beschreibungen der Reiseleistungen auf seinen Web-Seiten freizeichnen? Hierzu hat sich vor kurzem das Oberlandesgericht (OLG) München geäußert. mehr …

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OVG Berlin-Brandenburg verbietet Fluglärmgegnern Demonstration im Innenhof des Brandenburgischen Landtages

Der Verein Teltow gegen Fluglärm e.V. durfte seine für den 25.04.2018 angemeldete Demonstration im Innenhof des Landtages Brandenburg nicht abhalten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Fluglärmgegner wollten am 25.04.2018 eine Versammlung im Innenhof des Landtagsgebäudes in Potsdam durchführen. Dieses Vorhaben hatte das Polizeipräsidium Brandenburg mit Bescheid vom 20.04.2018 untersagt. Der hiergegen eingelegte Widerspruch, verbunden mit dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Verbotsverfügung hatte keinen Erfolg. Danach war die Demonstration nach der Hausordnung des Landtages als politische Werbung im Innenhof des Landtagsgebäudes nicht gestattet. 

Quelle: PM des OVG Berlin-Brandenburg vom 25.04.2018 zum Beschluss vom 24.04.2018 – AZ: OVG 1 S 34.18

Topaktuell und lösungsorientiert
Mit der vollständig neu bearbeiteten Auflage von „Versammlungsrecht in der Praxis“ liefert der Autor, Matthias Hettich eine systematische Gesamtdarstellung des Versammlungsrechts einschließlich seiner verfassungsrechtlichen und verwaltungsprozessualen Bezüge. Das Werk behandelt viele neue Fragestellungen, wie z.B.: Protestcamps, Versammlungen auf Grundstücken Privater, Blockadeversammlungen oder Wahlkampfauftritte ausländischer Amtsträger, um nur einige zu nennen. 

VG Schleswig: Kraftfahrt-Bundesamt muss Akte an Umweltschützer ungeschwärzt aushändigen

Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig aktuell entschieden. Rechtsgrundlage hierfür ist das  Umweltinformationsgesetz, das jedermann freien Zugang zu Umweltinformationen gewährt. In dem betreffenden Fall hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nur eine fast komplett geschwärzte Akte mit 581 Seiten überlassen. Zu Unrecht, wie das VG Schleswig befand. Dem Richterspruch zufolge können sich sowohl das beklagte KBA als auch VW nicht auf Betriebsgeheimnisse oder die noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen berufen. Das Gericht wertete zu Lasten der beklagten Behörde, dass diese die Schwärzungen ungeprüft von VW übernommen hatte. Zudem, so der Richterspruch weiter, überwiege das öffentliche Interesse. Hierauf könne sich der klagende Verband auch dann berufen, wenn die Akte Geschäftsgeheimnisse des Fahrzeugherstellers beinhalten sollte.

Quelle: Aus PM der Deutschen Umwelthilfe vom 20.04.2018 zum Urteil des VG Schleswig vom selben Tag - Az. 6 A 48/16

Auskunftsreich zum UIG - von Dr. Roman Götze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Mit dem Berliner Kommentar UIG nehmen Sie die Herausforderung an: Setzen Sie auf aktuelle, kompakte und praxisnahe Erläuterungen des UIG aus der Feder äußerst erfahrener Rechtsanwälte im Umwelt- bzw. Umweltinformationsrecht. Das Werk vereint alle zentralen, mit dem UIG verbundenen Perspektiven.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht