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BVerwG gibt Startschuss für Dieselfahrverbote (Foto: Manuel Schönfeld und AllebaziB/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht 09/2018

Neues aus Leipzig, Karlsruhe, Hamburg und Düsseldorf

ESV-Redaktion Recht
02.03.2018
BVerwG erlaubt grundsätzlich Dieselfahrverbote. Amazon darf Konkurrenzprodukte von nicht gelisteten Anbietern anzeigen, so der BGH. OVG Hamburg entscheidet über Verwendung deutscher WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook. Über die Anrechung von 50 Euro Taschengeld auf Hartz IV entschied das SG Düsseldorf.

BVerwG ebnet Weg für Dieselfahrverbote

Dieselfahrzeuge gelten als Hauptverursacher für die Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in deutschen Ballungsräumen. Nachdem die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart auf Initiative der Deutschen Umwelthilf (DUH) hin entschieden hatten, das Fahrverbote für Diesel-PKW möglich sind, hat nun der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Entscheidungen der Vorstanzen im Rahmen von Sprungrevisionen in vielen Punkten aktuell bestätigt. Danach ist für Fahrverbote keine bundesweite Regelung erforderlich. Die Kommunen können somit auch ohne bundesweite Ermächtigung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Unions- und Bundesrecht, so der Senat weiter, würden die Bundesländer über Luftreinhaltepläne dazu verpflichten, durch geeignete Maßnahmen die Zeiträume von Überschreitungen der Grenzwerte so kurz wie möglich zu halten.

Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. Dem Richterspruch zufolge sind Fahrverbote die Ausnahme. Hierbei muss dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Somit kann es auch Ausnahmeregelungen für Handwerker oder Anwohner geben. Ebenso wären Übergangsfristen möglich oder Fahrverbote könnten phasenweise eingeführt werden.

Quelle: PM des BVerwG vom 27.02.2018 zu den Urteilen vom selben Tag - AZ: 7 C 26.16 und 7 C 30.17 

Fahrverbote in deutschen Städten ausnahmsweise möglich 27.02.2018
BVerwG: Weg grundsätzlich frei für Dieselfahrverbote
Stickstoffdioxid-Grenzwerte werden in deutschen Ballungsräumen seit Jahren erheblich überschritten. Als Hauptverursacher gelten Dieselfahrzeuge. Nachdem die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart Fahrverbote für Dieselautos für möglich hielten, hat nun das Bundesverwaltungsgericht hierüber entschieden. mehr …

Fahrverbote: Was folgt aus der Entscheidung des VG Stuttgart zu Diesel-Fahrzeugen?


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Berliner Autoraser-Urteil gekippt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung das Berliner Autoraser-Urteil aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts (LG) Berlin zurückverwiesen. Der Berliner Richter hatten zwei jüngere Autofahrer, die sich in der Innenstadt ein illegales Autorennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Dritter ums Leben kam, wegen Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln verurteilt. Die Fahrer waren dabei mit bis zu 170 km/h bei roter Ampel in den Kreuzungsbereich Tauentzienstraße/Nürnberger Straße eingefahren. Dabei kollidierte einer der Fahrer mit einem Fahrzeug, das bei grün aus der Nürnberger Straße gekommen war. Der Fahrer dieses Fahrzeugs starb noch am Unfallort. Nach Ansicht der Berliner Richter handelten die Täter beim Einfahren in die Kreuzung mit bedingtem Tötungsvorsatz (dolus eventualis), da sie hierbei auch den Tod unbeteiligter Dritter in Kauf genommen hatten. Dem folgte der 4. Strafsenat des BGH nicht. Der Tötungsvorsatz, so die Richter aus Karlsruhe, sei nicht nachgewiesen. 

Quelle: PM des Bundesgerichtshofs vom 01.03.2018 zum Urteil vom selben Tag - AZ: 4 StR 311/17 - Vorinstanz LG Berlin, AZ: 535 Ks 8/16

Mord oder fahrlässige Tötung? 01.03.2018
BGH kippt Berliner Autoraser-Urteil
Im Februar 2017 hatte das LG Berlin zwei Autoraser wegen Mordes verurteilt. Sie hatten bei einem illegalen Autorennen einen schweren Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch starb. Zur Frage, ob dies Mord war, nahm der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell Stellung. mehr …   

LG Berlin: Erstmals Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt


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BGH: Amazon darf auch Konkurrenzprodukte in Trefferliste anzeigen

Der Plattform-Anbieter Amazon darf in der Trefferliste seiner Suchmaschine auch Produkte von anderen Herstellern anzeigen, wenn der Nutzer nach Produkten sucht, die Markenschutz genießen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. Damit konnte sich die fränkische Sportartikelherstellerin und exklusive Lizenznehmerin der Marke „Ortlieb“ mit ihrer Klage vorerst nicht durchsetzen. Allerdings dürfen die angesprochenen Verkehrskreise nicht getäuscht werden. Diese, so die Richter aus Karlsruhe weiter, müssen erkennen können, dass die angezeigten Suchergebnisse nicht nur von Ortlieb stammen. Ob dies vorliegend der Fall war, muss nun das Berufungsgericht prüfen. Zu diesem Zweck hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und zu erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Quelle: PM des BGH vom 16.02.2018 zum Urteil vom 15.02.2018 – AZ: I ZR 138/16
 
Markenrecht 27.02.2018
BGH: Wann Amazon Konkurrenzprodukte anzeigen darf
Darf der Plattform-Anbieter Amazon in seiner Suchmaschine auch ähnliche Produkte von anderen Herstellern anzeigen, wenn der User nach Produkten sucht, die Markenschutz genießen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden. mehr …

Grenzenloser Schutz für Marke und Design
Das Handbuch Marken- und Designrecht, herausgegeben von Rechtsanwältin Maximiliane Stöckel, bietet Ihnen eine Gesamtschau des nationalen und supranationalen Marken- und Designrechts einschließlich des Rechts der Internationalen Registrierungen. Ergänzend beleuchtet das Werk die markenrechtlichen Bezüge des Domain- und Lauterkeitsrechts. 

OVG Hamburg: Facebook darf keine Daten von deutschen WhatsApp erheben und speichern

Der Social-Media Anbieter Facebook darf vorerst keine personenbezogenen Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern erheben und speichern. Das ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG). Die Hamburger Richter meinen, dass die Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook voraussichtlich nicht mit deutschem Datenschutzrecht konform sei. Die vorzunehmende Interessenabwägung führt dem Richterspruch zufolge daher zu einem Überwiegen der Interessen der deutschen WhatsApp-Nutzer am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.

Vor dem Verfahren hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Facebook die Verwendung einiger Informationen von deutschen WhatsApp-Nutzern untersagt. Löschen muss Facebook diese Daten allerdings noch nicht. Insoweit litt die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde an einem Formfehler.

Quelle: PM des OVG Hamburg vom 01.03.2018 zur Entscheidung vom selben Tag - AZ: 5 Bs 93/17

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SG Düsseldorf: 50 Euro Taschengeld müssen nicht auf Hartz IV angerechnet werden

Dies ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf. In dem betreffenden Fall hatte der 24-jährige Kläger  Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt. Darüber hinaus erhielt er 110 Euro monatlich von seiner Mutter und weitere 50 Euro Taschengeld von seiner Großmutter. Das Jobcenter bewilligte aufstockende Grundsicherungsleistungen und rechnete dem Kläger auch das Taschengeld der Großmutter an. Zu Unrecht, wie das SG Düsseldorf befand. Nach Auffassung des SG müssen zwar grundsätzlich alle Einnahmen auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Vorliegend wäre die Berücksichtigung grob unbillig. Das Taschengeld der Großmutter habe den Zweck gehabt, Bewerbungskosten zu finanzieren und nicht den Lebensunterhalt zu bestreiten. Somit würde die Anrechnung die Bemühungen des Klägers beeinträchtigen, auf eigene Füße zu kommen. Darüber hinaus sei ein Taschengeld in Höhe von 50 Euro so gering, dass der Leistungsbezug daneben noch gerechtfertigt sei, denn dieser Betrag entspräche lediglich etwa einem Achtel des Regelbedarfs. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: PM des SG Düsseldorf vom 01.03.2018 zum Urteil vom 07.06.2017 – AZ: S 12 AS 3570/15

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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht