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EuG hält Marke „Fack Ju Göhte“ für sittenwidrig (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union und AllebaziB)
Rechtsprechungsübersicht 04/2018

Neues aus Luxemburg, Erfurt, Düsseldorf und München

ESV-Redaktion Recht
26.01.2018
Wortmarke „Fack Ju Göhte“ nicht als Unionsmarke eintragbar, sagt das EuG. Das BSG äußert sich zur gesetzlichen Unfallversicherung bei Gruppenarbeiten außerhalb der Schule. Weitere Entscheidungen betreffen die Zwangsstillegung für Diesel-Autos und die eigenmächtige Wohnungsräumung durch einen Vermieter.

EuG: Markenanmeldung „Fack Ju Göhte“ ist sittenwidrig

Die Eintragung des Wortzeichens „Fack Ju Göhte” als Unionsmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen des laufenden täglichen Verbrauchs verstößt gegen die guten Sitten und ist daher vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu Recht abgelehnt worden. Dies hat das Europäische Gericht aktuell entschieden. Die Constantin Film - Produzentin der gleichnamigen Filmkomödie – hatte das Wortzeichen unter anderem für Schmuckwaren, Spiele, bestimmte Lebensmittel, Telekommunikationsdienstleistungen und Unterhaltung angemeldet. Nach Auffassung der Richter aus Luxemburg verstehen die Verbraucher in Deutschland und Österreich den Wortbestandteil „Fack Ju“ als identisch mit dem englischen Ausdruck „fuck you”. Diesen sah das EuG selbst ohne sexuelle Assoziation nicht nur als geschmacklos und anstößig an. Vielmehr sei die Wortkombination eine vulgäre Beleidigung des Dichters, der posthum herabwürdigend verunglimpft werde. Auch aus dem breiten Publikumserfolg des Films dürfe nicht geschlossen werden, dass die Verbraucher keinen Anstoß an der angemeldeten Marke nehmen würden, so das Gericht abschließend.

Quelle: PM des EuGH vom 24.01.2018 zum Urteil des EuG vom selben Tag – AZ: T-69/17

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BSG: Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler greift auch bei Gruppenarbeiten außerhalb der Schule 

Von der Schule veranlasste Gruppenprojektarbeiten gehören auch dann Teil zum versicherten Schulbesuch, wenn sie außerhalb der Schule stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) aktuell entschieden. Die Richter aus Kassel stellten dabei darauf ab, ob der betreffende Unfall noch im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule passierte. Der Kläger sollte im Musikunterricht gemeinsam mit drei Mitschülern einen Videoclip erstellen. Die Gruppe traf sich mit Billigung der Musiklehrerin nach Unterrichtsschluss hierzu im häuslichen Bereich eines Mitschülers. Auf dem anschließenden Heimweg wurde der klagende Schüler von einem der Klassenkameraden erheblich verletzt und ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Der Senat sah in der Projektarbeit insbesondere keine Hausaufgaben im Selbststudium mehr, weil die Lehrkraft die Schülergruppe aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen zusammengestellt und mit einer Aufgabe betraut hat, die die Gruppe außerhalb der Schule selbstorganisiert lösen sollte. Damit, so die Richter aus Kassel, setzt sich der Schulbesuch in der Gruppe fort, in der neben fachlichen zugleich auch soziale und affektive Kompetenzen untereinander vermittelt und eingeübt werden sollen.

Quelle: PM des BSG vom 23.01.2018 zur Entscheidung vom selben Tag – AZ: B 2 U 8/16 R

Entwicklungen in der Sozialversicherung: Unabhängig und praxisnah
Die Fachzeitschrift WzS, Wege zur Sozialversicherung, auch als eJournal erhältlich, bietet Ihnen Fachbeiträge insbesondere aus den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Profitieren Sie darüber hinaus von den Informationen aus Gesetzgebung und Praxis sowie der Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung der Bundes- und Instanzgerichte.

VG Düsseldorf: Keine Zwangsstillegung für Diesel-Autos

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf müssen die Straßenverkehrsämter die vom VW-Abgas­skandal betroffenen Dieselfahrzeuge nicht stilllegen. Dem Richterspruch zufolge hat die Klägerin – die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – in dieser Frage kein eigenes Klagerecht. Damit war die Klage bereits unzulässig. Die Klage wäre aber auch unbegründet gewesen, weil die Zulassung der VW-Diesel-Modelle trotz Abschalt­automatik rechtmäßig war. Entscheidend stellte das Gericht hierbei auf das Kfz-Zulassungsrecht der EU ab. Danach kommt es nur darauf an, dass die Grenzwerte auf dem Rollenprüfstand eingehalten werden. Der Abgasausstoß auf der Straße sei zulassungsrechtlich unerheblich. Somit ließ das Gericht auch die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nach­rüstung durch ein Software-Update unbeanstandet. Die Betriebserlaubnis erlischt der Entscheidung zufolge nur, wenn die Nach­rüstung unterbleibt.

Quelle: PM des VG Düsseldorf vom 24.01.2018 zum Urteil vom selben Tag - AZ: 6 K 12341/17

 VRSdigital.de
Die Rechtsprechungsdatenbank zum Verkehrsrecht, VRSdigital.de herausgegeben von Rechtsanwalt Volker Weigelt, Berlin, ist die Entscheidungssammlung mit Entscheidungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts. Sie finden hier die relevante Rechtsprechung seit 1980. Alle Entscheidungen im Volltext ermöglichen schnelle und aktuelle Recherchen in den Standardbereichen des Verkehrsrechts den themenverwandten Rechtsgebieten. Hierzu gehören unter anderem das Recht der Verkehrshaftpflicht, das Kfz-Vertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Recht der Ordnungswidrigkeiten oder das Verkehrsverwaltungsrecht.

AG München: Vermieter darf Mietwohnung nicht eigenmächtig räumen

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München. Geklagt hatte der Mieter einer möblierten Ein-Zimmer-Wohnung in München. Die Parteien schlossen einen bis zum 01.03.2017 befristeten Mietvertrag über die benannten Räumlichkeiten. Im Mai 2017 soll der Vermieter dem Kläger telefonisch erklärt haben: „Das Amt zahlt keine Miete mehr! Ich schmeiß‘ Sie raus! Ich räume Sie!“. Am folgenden Tag hatte der Vermieter das Schloss ausgewechselt und verweigerte dem Mieter den Zutritt. Zwischen 1 und 2 Uhr in der darauffolgenden Nacht brach der Mieter dann in seine eigene Wohnung ein. Als der Vermieter anschließend die Wohnung durch seine Angestellten räumen lassen wollte, riefen diese die Polizei. Bei dem Vermittlungsversuch der Polizeibeamten drangen die Angestellten Vermieters ein und räumten die Wohnung.

Das AG München verurteilte den Vermieter dazu, dem Mieter wieder den Besitz an seiner Wohnung einzuräumen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Nach Meinung des Gerichts darf sich der Besitzer eines Grundstücks, wenn ihm der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen wird, des Grundstücks sofort nach der Besitzentziehung wieder bemächtigen. Der Vermieter könne den Mieterschutz der §§ 573 ff. BGB nicht durch Gewalt unterlaufen. Wie die Pressestelle des AG aktuell mitteilte, ist das Urteil nach Zurückweisung der Berufung vom 10.11.2017 rechtskräftig.

Quelle: PM des AG München vom 26.01.2018 zur Entscheidung vom 13.06.2017 – AZ: 461 C 9942/17

Miete und Pacht - Das perfekte Duo
Das Buchpaket Mietrecht und Pachtrecht  von Dr. Christoph Kern, bzw. von Thomas Spielbauer und Joachim Schneider (Hrsg.), bietet topaktuelle Informationen. Durch ihre umfangreiche Auswertung der Rechtsprechung und Literatur unterstützen beide Werke alle Praktiker in Ihren Entscheidungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht