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EuGH legt Begriff des „Verantwortlichen“ im Sinne des Datenschutzrechts weit aus (Foto: G. Fessy/CJUE)
Rechtsprechungsübersicht 22/2018

Neues aus Luxemburg, Erfurt, Saarlouis und Hamburg

ESV-Redaktion Recht
07.06.2018
EuGH entscheidet über Haftung von Fanseiten-Betreibern auf Facebook. Um die Zwangszuweisung von Patienten durch die kassenärztliche Vereinigung ging es vor dem LSG Thüringen. Zwei weitere Entscheidungen betreffen die Beamtenbesoldung im Saarland sowie die Ingewahrsamnahme während einer Versammlung beim G20-Treffen.



EuGH: Fanseiten-Betreiber haften grundsätzlich gemeinsam mit Facebook für datenschutzrechtliche Verstöße

Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. In dem Streitfall hatte die IHK-Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein auf Facebook ein eigenes Web-Angebot präsentiert, um mehr Besucher ihre eigenen Webseiten zu locken. Hieran störte sich der damalige Datenschutzbeauftragte des Landes. Er beanstandete insbesondere, dass die Fanseiten-Betreiberin ihre Besucher nicht über Cookies informiert hatte. Über diese Cookies hatte Facebook Nutzerdaten erhoben, um Besucherstatistiken zu erstellen. Diese Statistiken stellte Facebook dann den Fanseiten-Betreibern kostenlos zur Verfügung.

Während die Instanzgerichte die Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht teilten, legte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Sache dem EuGH vor. Danach kommt grundsätzlich auch eine Mithaftung der Fanseiten-Betreiberin in Betracht. Allerdings kann der Betreiber prinzipiell eine Primärhaftung geltend machen. Das BVerwG muss nun im Rahmen seines Ermessens die Haftungsanteile von Facebook und der Fanseiten-Betreiberin prüfen und gewichten. Aus der EuGH-Entscheidung ergibt sich außerdem, dass der Datenschutzbeauftragte nach der Rechtslage vor dem 25.05.2018 auch unmittelbar gegen Facebook hätte vorgehen können. Dass Facebook seine europäische Hauptniederlassung in Irland hat, ist insoweit unerheblich.

Urteil des EuGH vom 05.06.2018 – AZ: C 210/16 – ECLI:EU:C:2018:388

Haftung der Beteiber von Fanseiten auf Facebook 11.06.2018
EuGH: Fanseitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für datenschutzrechtliche Verstöße verantwortlich
Fanseiten auf Facebook sind ein beliebtes Mittel, um Besucher auf seine eigene Webseite zu locken. Allerdings steht dabei eine gemeinsame Haftung mit Facebook für Datenschutzverstöße im Raum. Hierzu hat sich nun der EuGH in einer viel beachteten Entscheidung geäußert. mehr …

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LSG Thüringen: Keine Zwangszuweisung von Patienten durch kassenärztliche Vereinigung

Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen kürzlich entschieden. In dem Streitfall hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Patienten einer Fachärztin zugewiesen, die bei einem Arzt angestellt war. Gegen diese Zwangszuweisung klagte der Arzt mit der Begründung, dass es hierfür keine Rechtsgrundlage geben würde. Mit dieser Auffassung hatte der Kläger vor dem Sozialgericht (SG) Gotha Erfolg.   

Das LSG Thüringen hat die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt. Nach Auffassung der Erfurter Richter kann die KV einen Praxisinhaber nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichten. Hierfür, so das LSG weiter, fehle es an einer Rechtsgrundlage. Eine solche sah das Gericht weder in der Satzung der KV noch im SGB V.

Quelle: PM des LSG Thüringen vom 06.06.2018 zum Urteil vom selben Tag – AZ: L 11 KA 1312/17

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OVG Saarland: A 11-Besoldung für Beamte im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016 verfassungswidrig

Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes aktuell entschieden. Nach Auffassung der Richter aus Saarlouis ergeben sich bereits aus der Abweichung der Beamtenbesoldung von den Tariflöhnen im öffentlichen Dienst, vom Nominallohnindex und vom Verbraucherpreisindex Anhaltspunkte, die auf eine Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus hindeuten. Hinzu komme der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau.  

Das OVG stützt sich dann im Rahmen seiner Gesamtschau auf die gesteigerten Anforderungen an den beruflichen Werdegang und die Qualifikation der Beamten sowie den Abstand der Beamtenbesoldung von den durchschnittlichen Einkommen vergleichbar qualifizierter sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. All dies lasse zusammen mit den Einschnitten bei der Beihilfe und der Altersversorgung von Beamten keine vernünftigen Zweifel an einer verfassungswidrigen Unteralimentation zu. Das Gericht hat die Sache daher dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt.

Quelle: PM des OVG Saarland vom 01.06.2018 – ohne Angabe eines AZ

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VG Hamburg: Ingewahrsamnahme bei Versammlung während G20-Treffen rechtswidrig

Die Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen anlässlich einer Versammlung während des G20-Treffens war rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg kürzlich entschieden. Der Kläger gehörte zu einer Gruppe italienischer Staatsangehöriger. Am Nachmittag des 08.07.2018 hielt er sich am im Bereich der Abschlusskundgebung der Versammlung „Grenzenlose Solidarität statt G20“ auf. Die Polizei nahm den Kläger einschließlich der weiteren italienischen Staatsangehörigen in Gewahrsam und brachte sie zur einer Gefangenensammelstelle in Harburg. Am Abend des 09.07.2017 wurde der Kläger wieder entlassen. Dabei berief sich die Polizei auf das allgemeine Polizeirecht.  

Bereits deshalb sahen die Verwaltungsrichter aus Hamburg die Ingewahrsamnahme als unzulässig an. Vielmehr sei der Kläger ein Versammlungsteilnehmer gewesen und habe deshalb unter dem Schutz des Versammlungsrechts gestanden, so das VG weiter. Zudem lagen dem VG zufolge keine Tatsachen vor, die die Annahme, dass von dem Kläger eine unmittelbare Gefahr ausgeht, hätten begründen können. Darüber hinaus sei auch nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung über die Ingewahrsamnahme eingeholt worden.

Quelle: PM des Jusitizportal Hamburg vom 05.06.2018 zur Entscheidung vom selben Tag - AZ: 17 K 1823/18

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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht