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Besonders aktiv war der EuGH (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union, Blitz Agency 2015 und Allebazib/Fotolia.com)
Rechtsprechungsübersicht

Neues aus Luxemburg, Karlsruhe und Erfurt

ESV-Redaktion Recht
27.04.2017
EuGH befasst sich mit Umweltverträglichkeitsprüfung für Genehmigung des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg sowie mit illegalem Streaming. Zur Wiedergabe des „Kussmundes” auf dem Kreuzfahrtschiff Aida äußert sich der BGH. BAG setz sich mit Geltung griechischer Spargesetze in Deutschland auseinander.

EuGH: Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland nicht korrekt

In einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepblik Deutschland ging es um die Auswirkungen des Kraftwerks Hamburg-Moorburg auf geschützte Fischarten wie Lachs oder Flussneunauge. Auf dem Weg zu ihren Laichgebieten können die Tiere bei der Kühlwasserentnahme angesaugt und getötet werden. Nach EuGH-Auffassung haben die Behörden trotz einer Fischtreppe 30 km weiter stromaufwärts vorschnell angenommen, dass die Schutzgebiete unbeeinträchtigt bleiben. Auch Schäden durch das Pumpspeicherkraftwerk Geesthacht seien bei der Genehmigung nicht miteinbezogen worden. [Urteil des EuGH vom 26.04.2017 – AZ: C-142/16]

Weiterführende Literatur
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EuGH: Verkauf von Mediaplayern zum Streamen illegaler Filme ist urheberrechtswidrig

Der Verkauf eines Medienspielers, der es möglich macht, auf Fernsehern kostenlos Filme anzusehen, die illegal im Internet zugänglich gemacht wurden, ist urheberrechtswidrig. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil klargestellt. Außerdem meinen die Richter aus Luxemburg, dass auch das Streaming als vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks zum Vervielfältigungsrecht des Urhebers zählt. Damit würde jeder, der sich illegal hochgeladene Streams ansieht, das Urheberrecht verletzen. [Urteil des EuGH vom 26.04.2017 – AZ: C-527/15].

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BGH zum Kuss der „Aida”

Der Beklagte veröffentlichte auf seiner Webseite das Foto des Kreuzfahrtriesen „Aida”. Dieses enthielt unter anderem den berühmten „AIDA Kussmund”. Die Klägerin sah darin einen Urheberrechtsverstoß, weil dieses Motiv beweglich ist. Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Nach Auffassung des I. Zivilsenats und der Instanzgerichte gilt in diesem Fall die Panoramafreiheit. Diese komme auch dann zum Tragen, wenn sich ein Werk nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet und aus Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt [Quelle: PM des BGH zum Urteil vom 27.04.2017 – AZ: I ZR 247/15]. 

Weiterführende Literatur
Das Berliner Handbuch Urheberrecht, herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Marcel Bisges, bietet eine umfassende Darstellung des Urheberrechts. Dabei geht das Werk vor allem auf die Aspekte ein, die für die Praxis wesentlich sind. 

BAG: Keine griechischen Spargesetze in Deutschland

Der Kläger ist an einer griechischen Schule in Deutschland unter Geltung von deutschem Arbeitsrecht beschäftigt. Dennoch hatte der griechische Arbeitgeber die Bezüge des Klägers unter Hinweis auf entsprechende Spargesetze in Griechenland um etwa 20.000 Euro gekürzt. Das Bundesarbeitsgericht meint hierzu, dass diese Spargesetze in Deutschland nicht unmittelbar gelten. Zwar könnten solche Regelungen als drittstaatliche Eingriffsnormen zu berücksichtigen sein. Allerdings kenne das deutsche Arbeitsrecht keine Verpflichtung des Arbeitnehmers, dauerhafte Gehaltskürzungen ohne wirksame Vertragsänderung hinzunehmen. [Quelle: PM des BAG zum Urteil vom 26.04.2017 - C-135/15].  

Weiterführende Literatur
Die Fachzeitschrift ZESAR, Zeitschrift für europäisches Sozial- und Arbeitsrecht, herausgegeben von Becker/Eichenhofer/Fuchs/Marhold/Oetker/Preis/Resch/Thüsing/Wölfle, vereint einerseits das Sozial- und Arbeitsrecht sowie andererseits das nationale und europäische Recht.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht