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Über Zwangshaft für Amtsträger wird der EuGH das letzte Wort haben (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union und AllebaziB)
Gerichtsentscheidungen in aller Kürze – Übersicht 40/2019

Neues aus Luxemburg, Köln, Koblenz und Münster

ESV-Redaktion Recht
18.11.2019
Keine Zwangshaft für Politiker, meint der Generalanwalt am EuGH. Das OLG Köln hält Teile des Ärzteportals Jameda für rechtswidrig. Dem LG Koblenz zufolge müssen sich Flugreisende sehr umfassend über die Abflugmodalitäten informieren und das OVG Münster trifft schicksalhafte Entscheidung für eine Muffelwildherde.

Generalanwalt am EuGH: Keine Zwangshaft für Politiker

Bayerns Ministerpräsident muss vorerst keine Zwangshaft fürchten, wenn er Gerichtsurteile zur Verhängung von Diesel-Fahrverboten nicht beachtet. Dies meint jedenfalls Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe in seinem Schlussantrag vor dem EuGH.

Gefordert hatte die Zwangsmaßnahme die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Verband klagt seit längerer Zeit schärfere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den Städten ein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte allerdings ein Verfahren ausgesetzt, um die Frage der Zwangshaft durch den EuGH klären zu lassen.

Nach Auffassung des Generalanwalts gibt es kein entsprechendes Gesetz. Ansonsten wäre eine solche Anordnung möglich. Zwar haben sich die Verwaltungen an Recht und Gesetz zu halten und müssten somit auch Gerichtsurteile beachten. Allerdings würden die EU-Grundrechte verhindern, daraus eine Zwangshaft für Amtsträger abzuleiten, so der Generalanwalt. Das letzte hierüber Wort wird aber der EuGH haben, der an das Votum des Generalanwalts nicht gebunden ist.

Quelle: PM des EuGH vom 14.11.2019 zum Schlussantrag vom selben Tag im Verfahren C-752/18

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OLG Köln: Ärzteportal Jameda teilweise rechtswidrig

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln aktuell entschieden. Nach Auffassung des OLG ist Jameda kein neutraler Informationsvermittler.

Geklagt hatten zwei Ärzte, die das Ärzteportal ohne deren Einverständnis als sogenannte „Basiskunden“ aufnahm. Damit so die Kölner Richter, würde das Portal die Basiskunden ungefragt als „Werbeplattform“ für Premiumkunden benutzen. Hierdurch hätten Letztere aufgrund der besonderen Darstellung einen Vorteil, den die Nutzer nicht sofort erkennen könnten.

Zudem ist es in den Augen des OLG unzulässig, die zahlenden Ärzte in den Listen mit Bild darzustellen während von Basiskunden nur ein grauer Schattenriss zu sehen ist. Hierdurch entsteht dem Gericht zufolge ein zu großes Gefälle zwischen zahlenden und nicht zahlenden Ärzten. Auch in den Links von den Profilen der Basiskunden auf Ärzte mit speziellen Behandlungsgebieten auf demselben Fachgebiet sah das OLG einen unzulässigen verdeckten Vorteil. Gerade hierdurch könne beim Nutzer der Eindruck entstehen, dass der „Basis-Arzt“ nicht ausreichend qualifiziert sei, so der Richterspruch aus Köln weiter. Bei Premiumkunden wird der Hinweis nämlich nicht angezeigt.

Quelle: PM des OLG Köln vom 14.11.2019 zur Entscheidung vom selben Tag – 15 U 89/19, 15 U 126/19

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LG Koblenz: Flugreisende müssen sich umfassend über Abflugmodalitäten informieren

Pauschalreisende, die sich vor Antritt ihrer Flugreise nicht umfassend über die Modalitäten Ihres Fluges erkundigen und deswegen ihren Flug verpassen, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Landgericht (LG) Koblenz aktuell entschieden.

In dem Streitfall hatte der Kläger für seine Ehefrau und sich bei dem Reiseunternehmen eine Pauschalreise nach Indonesien/Bali gebucht. Der Hinflug war für den 25.10.2018 um 17.35 Uhr vom Flughafen Frankfurt am Main vorgesehen. Nach seinem eigenen Vortrag erreichten die Eheleute Aufgabe des Gepäcks etwa 90 Minuten vor Abflug die Passkontrolle. Allerdings befanden sich zu diesem Zeitpunkt etwa 400 Flugpassagiere dort, und diese wurden von nur zwei Bundespolizisten kontrolliert. Deshalb erreichte das Ehepaar den Flugsteig erst um 17.30 Uhr und der Zustieg wurde ihnen verweigert.

Nach Auffassung des LG Koblenz haftet der Reiseveranstalters hierfür nicht. Vielmehr waren die vom Kläger eingeplanten 90 Minuten für Sicherheitskontrolle und Boarding nicht ausreichend. Auch nach den Empfehlungen der Reiseunterlagen des Veranstalters sollten die Passagiere spätestens zwei Stunden vor Abflug am Check-In-Schalter sein. Zwar hatte der Kläger den Zugang dieser Reiseunterlagen bestritten. Dies half ihm aber nicht. Das LG meinte hierzu, dass der Kläger sich auch beim Fughafenbetreiber über die Abflugformalitäten hätte informieren müssen. Auch nach dessen Empfehlungen sollten sich die Passagiere mindestens zwei bis drei Stunden vor Abflug am Check-In-Schalter einfinden.

Quelle: PM des LG Koblenz vom 8.11.2019 zum Urteil vom 18.10.2019 – 23 C 64/19

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OVG Münster: Bielefeld muss über Abschuss von Muffelwildherde neu entscheiden

Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Münster muss die Stadt Bielefeld neu über den Antrag auf Abschuss einer Muffelwildherde entscheiden. 

Geklagt hatte eine Stiftung als Waldeigentümerin im Norden des Teutoburger Walds. Dort wurde in den 1960-iger Jahren das Muffelwild angesiedelt. Die Klägerin meint, dass diese Wildart durch den Verbiss junger Pflanzen und das Schälen von Baumrinden unzumutbare Schäden anrichtet. Dem schloss sich das OVG Münster an und meint, dass die Stadt Bielefeld in dem Abschussplan von 2012 die Schutzbelange der Klägerin nicht ausreichend gewürdigt hat. Danach haben andere Maßnahmen als die Entfernung der Tiere keine Aussicht auf Erfolg oder sind unwirtschaftlich. Die Richter aus Münster folgten damit einem Sachverständigengutachten und haben die Revision nicht zugelassen.

Quelle: PM des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.11.2019 zur Entscheidung des OVG Münster vom 8.11.2019 – 16 A 447/13

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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht