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Neues aus den Gerichtssälen – unser Überblick Foto: Denys Kuviaev und AllebaziB/Fotolia,com)
Rechtsprechungsübersicht 43/2018

Neues aus Nürnberg, Berlin und Köln

ESV-Redaktion Recht
09.11.2018
OLG Nürnberg entscheidet über Namensgebungsrecht für gemeinsames Kind. Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen in Berlin ist verfassungsgemäß, meint das VG Berlin. Nach zwei Parallelentscheidungen des VG Köln drohen nun auch Dieselfahrverbote für Bonn und Köln.

OLG Nürnberg: Recht, dem neugeborenen Kind einen Namen zu geben, kann auf Elternteil übertragen werden

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg aktuell entschieden. In dem Streitfall konnten sich die getrennt lebenden Eltern – die das gemeinsame Sorgerecht haben – nicht auf einen Vor- und einen Nachnamen für das neu geborene Kind einigen. Daher beantragten sowohl der Vater als auch die Mutter beim AG Regensburg, dass ihnen jeweils das vollständige Namensbestimmungsrecht übertragen wird. Der Vater legte dabei auch Wert darauf, dass sich aus dem Namen des Kindes dessen indische Wurzeln ableiten ließen.  

Den jeweiligen Anliegen beider Elternteile folgte das Amtsgericht (AG) Regensburg aber nur zum Teil. In einer salomonischen Entscheidung gab es dem Antrag der Mutter statt, den Nachnamen des Kindes und den ersten Vornamen bestimmen zu dürfen. Den zweiten Vornamen hingegen darf der Vater festlegen. Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass das Kind zusammen mit seiner Halbschwester im Haushalt der Mutter lebt. Daher entspreche es dem Kindeswohl am meisten, wenn es denselben Nachnamen wie seine beiden anderen Familienangehörigen trägt. Dies – so das AG weiter – würde das  Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen, Mutter, Halbschwester und dem Kind stärken. Insoweit müsse das Interesse des Vaters daran, dass dem Nachnamen des Kindes dessen indische Wurzeln zu entnehmen wären, zurücktreten. In einer Gesamtschau entspreche es dem Kindeswohl aber am besten, wenn seine Bindung zum Vater und zu dessen Nationalität durch die Wahl eines indischen zweiten oder dritten Vornamens zum Ausdruck gebracht werden könne.

Hiergegen legte der Vater – zusammen mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe – Beschwerde zum OLG Nürnerg ein. Die Richter aus Nürnberg teilten die Auffassung der Vorinstanz. Auch nach deren Auffassung wird die maßgeblich am Kindeswohl orientierte Entscheidung des AG allen Interessen am besten gerecht. Den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe lehnte das OLG daher ab, woraufhin der Vater seine Beschwerde gegen den Beschluss des AG Regensburg zurücknahm.

Quelle: PM des OLG Nürnberg vom 07.11.2018 zur Entscheidung vom 30.07.2018 – AZ: 10 UF 838/18

Familienrecht heute Kindschaftsrecht

Das Buch Familienrecht heute Kindschaftsrecht – von RA Jochen Duderstadt, Fachanwalt für Familienrecht – beantwortet Fragen zu allen wichtigen Themenbereichen des Kindschaftsrechts. Nicht nur im Kontext von Trennung und Scheidung, sondern auch mit Fokus auf andere wichtige Fragen wie zum Beispiel die Teilhabe von Vätern nichtehelicher Kinder. Schwerpunkte und besondere Einzelaspektesind sind unter anderem:
  • die Kriterien für die Alleinsorge und das Wechselmodell
  • das Prozessrecht,
  • die Vaterschaftsfeststellung
  • die „Mietmutter“-Problematik. 
  • das gesamte, selten erörterte Namensrecht

 


VG Berlin: Zweckentfremdungsverbot für Nebenwohnungen verfassungsgemäß

Die verschärften Genehmigungsvoraussetzungen für die Vermietung einer Nebenwohnung an Feriengäste in Berlin sind verfassungsgemäß. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin aktuell entschieden.

Die Kläger wollten ihre Nebenwohnung im Bezirk Mitte bzw. in Pankow an Feriengäste vermieten und beantragten ohne Erfolg entsprechende Genehmigungen. Zu Recht, wie das VG befand. Nach Auffassung der Berliner Verwaltungsrichter war die Genehmigung zur Vermietung als Ferienwohnung zu versagen. Mit der Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes habe der Gesetzgeber nämlich wirtschaftliche Anreize zu einer zweckfremden Nutzung abwehren wollen, so das VG. Auch ein Recht der jeweiligen Kläger auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für 90 Tage im Jahr sah das VG nicht. Beide Kläger verfügten nämlich über eine Haupt- bzw. Nebenwohnung in Berlin. Die neuen Genehmigungsvoraussetzungen stehen dem Richterspruch zufolge auch im Einklang mit dem Eigentumsgrundrecht, dem Vertrauensschutz und dem Gleichheitssatz. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das VG Berlin in beiden Fällen die Berufung aber zugelassen.

Quelle: PM des VG Berlin 07.11.2018 zu den Entscheidungen vom 17.10.2018 – 6 K 666.17, 6 K 537.17

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VG Köln: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Köln und in Bonn ab April 2019

Dies ergibt sich aus zwei aktuellen Parallel-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. Nach diesen ist das beklagte Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, die entsprechenden Luftreinhaltepläne nach den Vorgaben der jeweiligen Entscheidungen zu ändern.
  • Streckenbezogene Fahrverbote in Bonn: So muss die Stadt Bonn ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote einführen. Betroffen sind  Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und älter auf dem Belderberg. Geiches gilt für Benziner der Klassen Euro 1 bis 3. Auf der Reuterstraße betrifft das Fahrverbot auch Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 5 sowie Benziner mit den Klassen Euro 1 und 2. Darüber hinaus muss die städtische Busflotte ihre Fahrzeuge im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachrüsten, so die Kölner Richter weiter. Nach Auffassung des VG ist der aktuelle Luftreinhalteplan von Juni 2012 nicht ausreichend, um den Grenzwert einzuhalten. Dies gilt auch für den Entwurf einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans, der seit dem 15.10.2018 offen liegt. Allerdings hat sich das Gericht darauf beschränkt, neben den bisher vorgesehenen Planungen die beiden streckenbezogenen Fahrverbote sowie die Nachrüstung als geeignete Maßnahmen zu benennen. Diese sind dem Richterspruch zufolge unter Berücksichtigung des Planungsermessens für den fortzuschreibenden Luftreinhalteplan aber unverzichtbar.
  • Zonenbezogenes Fahrverbot in Köln ab April 2019: Die Stadt Köln muss ab April 2019 ein zonenbezogenes Fahrverbot einführen. Dies betrifft die aktuelle Grüne Umweltzone 2012 und gilt für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4-Motoren und älter sowie Benziner der Klassen Euro 1.  Ab September 2019 erfassen die Verbote auch Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5. Angesichts der hohen Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet Köln hält das VG hier ein zonenbezogenes Fahrverbot für erforderlich.
Quelle: PM des VG Köln vom 08.11.2018 zur Entscheidung vom selben Tag – AZ: 13 K 6684/15 und 13 K 6682/15

Fundierter Kommentar plus aktuelle Vorschriften  

Immissionsschutz 

Begründet von: Dr. Hans Schmatz, Matthias Nöthlichs

Detailliert und gut verständlich

Die Vorschriften und Auflagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind umfangreich und z.T. sehr kompliziert. Der seit vielen Jahren bei Fachleuten bekannte Kommentar Immissionsschutz erläutert die gesamte Thematik des Immissionsschutzrechts und fachübergreifend auch die relevanten angrenzenden Gebiete.

Dieses Werk fasst auch die weiteren einschlägigen Vorschriften des Immissionsschutzrechts zusammen.


(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht