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Das neue Legal Tech-Gesetz soll unter anderem für mehr Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Unternehmen und der Anwaltschaft sorgen. (Foto: phonlamaiphoto / stock.adobe.com)
Legal-Tech

Neues Legal-Tech-Gesetz: Erfolgshonorar auch für Anwälte und stärkerer Verbraucherschutz?

ESV-Redaktion Recht
01.09.2021
Zum 01.10.2021 tritt das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“, kurz „Legal Tech Gesetz“, in Kraft. Damit will der Gesetzgeber für mehr Chancengleichheit zwischen den Legal Tech-Anbietern und der Anwaltschaft sorgen und den Verbraucherschutz stärken. Doch nicht alle sind mit den neuen Regelungen zufrieden.
Ende Juni hatte der Bundestag die im Gesetzgebungsverfahren zunächst stark umstrittene Reform zum Legal Tech-Inkasso verabschiedet. Nachdem der Bundesrat diese gebilligt hatte und das Gesetz am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird es am 1.10.2021 in Kraft treten.
 

Der Hintergrund

Ausgelöst hat die Reform der BGH durch sein Urteil zu „wenigermiete.de“. Die Karlsruher Richter hatten Ende 2019 einem Inkassodienstleister erlaubt, als Inkassodienstleister Ansprüche aus der „Mietpreisbremse“ geltend zu machen – bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars und ohne Kostenrisiko für die Kunden. Die Reform soll nun eine Grenze zwischen anwaltlicher Dienstleistung und Inkasso ziehen. Darüber hinaus soll sie dem Verbraucherschutz dienen.

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In der Übersicht: Wesentliche Neuerungen

Das Gesetz sieht unter anderem Verschärfungen bei den Rahmenbedingungen für das Legal Tech-Inkasso vor. Gleichzeitig führt sie die Möglichkeit eines Erfolgshonorars bei der Anwaltschaft ein. Zudem ändert sie die BRAO, das RDG, das RVG und weitere Gesetze. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
 
Erfolgshonorar auch für Anwälte
 
Das Gesetz zum Legal Tech-Inkasso ermöglicht es Anwälten, künftig gegen ein Erfolgshonorar tätig werden zu können – und zwar für die Geltendmachung von Forderungen bis zu 2.000 Euro. Dort, wo sie das Inkasso für ihre Mandanten betreiben, entfällt die Begrenzung. Für die Vereinbarung des Erfolgshonorars wird es zukünftig insbesondere nicht mehr darauf ankommen, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen sich der Mandant befindet.
 
Strengere Regeln für Legal Tech-Unternehmen
 
Das neue Legal Tech-Gesetz führt zudem strengere Regeln ein, die künftig für Legal Tech-Unternehmen gelten und den Verbraucherschutz verbessern sollen:
 
  • Neue Definition des „Inkassos“: Der Begriff des Inkassos wird neu definiert. Der alte Begriff im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) wird somit abgelöst. Er wird damit einerseits weiter gezogen als früher, ist aber auch wieder enger als nach der BGH-Entscheidung zu „wenigermiete.de“. Die neue Definition soll verhindern, dass Inkasso-Dienstleistern über Legal Tech ein unbegrenzter Zugang zum Rechtsdienstleistungsmarkt eröffnet wird.
  • Erhöhte Anforderungen an Registrierungsverfahren: Zudem werden die Anforderungen an die Registrierung von Legal Tech-Unternehmen erhöht. So soll künftig eine intensivere Prüfung durch die Registrierungsbehörden stattfinden. Außerdem werden die Anforderungen an die Sachkunde der Beschäftigten in Legal Tech-Unternehmen erhöht. Bei Änderungen von Inkassodienstleistungen werden zudem Nachmeldungen nötig. Auch neue Nebenleistungen müssen angezeigt und können beanstandet werden.
  • Neue Informationsplichten und Vergütungsvereinbarungen: Darüber hinaus müssen die Legal Tech-Unternehmen neue Informationspflichten beachten. Für alle Informationspflichten genügt es aber, wenn diese Hinweise auf der Website oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen – und zwar vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher. Zudem wurden Regeln für Fremdgelder und Vergütungsvereinbarungen erlassen. So sollen den Verbraucher künftig besser schützen. 


Verbot der Prozessfinanzierung bleibt

Das Verbot der Prozessfinanzierung wird, anders als ursprünglich geplant, nicht gelockert. Allein beim außergerichtlichen Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren soll die Verfahrensfinanzierung erlaubt werden, um einen Gleichlauf zu Inkassodienstleistern zu ermöglichen.
 

Trotz aller Kritik am neuen Gesetz: Hat es eine Chance?

Auf Kritik ist der Gesetzesentwurf vor allem bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gestoßen: 

  • Die Aufsichtsbehörde hatte das Gesetzesvorhaben unter anderem deshalb kritisiert, weil nach ihrer Auffassung die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher im Ergebnis teurer wird.
  • Auch der Zugang zum Recht durch Legal Tech-Inkassodienstleister würde faktisch auf die Fälle beschränkt, die für die Dienstleister wirtschaftlich attraktiv sind, so die weitere Kritik der BRAK.
  • Kritisch sieht die Kammer auch, dass durch die eingeschränkte Öffnung des Erfolgshonorars die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sowie das System der Kostenerstattung und der Prozesskostenhilfe beeinträchtigt wird.
Die Mehrheit im Bundestag hat der Reform zugestimmt und erhofft sich, dass dadurch viele der offenen Rechtsfragen – die durch das Urteil des BGH aufgeworfen wurden – geklärt werden und dass die Reform zu mehr Rechtssicherheit führt. 
 
Quellen: BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 17/2021 vom 25.8.2021

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(ESV mb/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht