Neues vom Gesetzgeber
Änderungen im Sozialrecht
Bedarf für Unterkunft und Heizung bei besonderen WohnformenDie Bundesregierung hat am 27.06.2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den bevorstehenden Systemwechsel bei Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach § 42a des SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vorbereiten soll. Die wesentlichen Ziele und Folgen der Reform:
- Personenorientierte Eingliederungshilfe: Mit dem Wechsel sollen ab dem 01.01.2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet werden.
- Unterschiede bei Leistungen entfallen: Darüber hinaus wird es keine Unterscheidung mehr zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen geben.
- Klarstellungen: Der aktuelle Entwurf soll gesetzliche Unklarheiten ausräumen und sieht technische Korrekturen im Bundesversorgungsgesetz (BVG), in der Kriegsopferfürsorgeverordnung (KFürsV) sowie im SGB VIII vor, die die Regelungen des Bundesteilhabegesetzes betreffen.
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Änderungen ab Juli 2019: Darüber hinaus sind am 01.07.2019 die Renten gestiegen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Sozialabgaben für Geringverdiener gesenkt und die Kinderzuschläge erhöht. Die Änderungen in aller Kürze:
- Renten gestiegen: Die Renten sind zum 01.07.2019 gestiegen, und zwar in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent. Dort beläuft sich
- der Rentenwert nun auf 33,05 Euro. Die Steigerung in den ostdeutschen Ländern beträgt 3,91 Prozent was zu einem Rentenwert von 31,89 Euro führt. Dies entspricht 96,5 Prozent des Westniveaus.
- Sozialabgaben bei Geringverdienern gesenkt: Seit den 01.07.2019 werden Geringverdiener Sozialabgaben weiter entlastet. Dies betrifft Entgelte von 450 Euro bis 1.300 Euro. Dennoch soll die Senkung bei den Rentenbeiträgen nicht zu Kürzungen bei den späteren Rentenansprüchen führen. Die benannten Verbesserungen sind Gegenstand des Rentenpakets 2019.
- Kinderzuschlag angehoben: Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags tritt in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 01.01.2020. Zudem wird der Aufwand für den Antrag deutlich reduziert.
Wegweisend
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Datenschutzrecht
Der Deutsche Bundestag hat am 27.06.2019 zwei neue Gesetze zum Datenschutz beschlossen. Diese betreffen den bereichsspezifischen Datenschutz und Änderungen zur Umsetzung der „EU-Richtlinie 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679“.Bereichsspezifischer Datenschutz: Insoweit hat der Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für ein „Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Verordnung 2016 / 679 und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016 / 680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – oder 2. DSAnpUG-EU)" verabschiedet. Danach sind unter anderem aufgrund der Neuerungen im allgemeinen Datenschutzrecht zahlreiche Änderungen notwendig. Das 2. DSAnpUG-UE ändert im bereichsspezifischen Datenschutz zahlreiche Regelungen in insgesamt 154 Artikeln. So zum Beispiel in:
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Darüber hinaus sind nahezu Bücher des SGB und zahlreiche weitere sozialrechtliche Regelungen von den Änderungen betroffen.
DATENSCHUTZdigitalDie Entwicklung des Datenschutzrechts ist dynamisch wie die sie prägenden Technologien. Laufend aktuell ergänzt, hält Sie DATENSCHUTZdigital konsequent auf neuestem Stand. EU-, Bundes- und Landesdatenschutzrecht systematisch integriert finden Sie insbesondere
Neben einer leicht verständlichen Synopse zu bisherigem und neuem Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die Rechtslage – unter Beachtung des BDSG (neu). Innerhalb der DS-GVO-Erläuterungen werden neues Recht und die bisherige Rechtslage übersichtlich gespiegelt. |
Änderungen im Strafverfahren u.a.: Beschlossen hat der Deutsche Bundestag insoweit den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679". Auch diese Änderungen betreffen zahlreiche fachspezifische Einzelgesetze, so zum Beispiel:
- die Strafprozessordnung mit Einführungsgesetz,
- das Rechtsdienstleistungsgesetz,
- die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung,
- oder die Grundbuchordnung,
Wertpapierrecht
Neue Regeln für den Wertpapierhandel: Ab dem 21.07.2019 wird die neue VO (EU) 2017/1129 – kurz EU-Prospekt-VO – vollständig gelten. Damit werden Unternehmen einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Darüber hinaus sollen Prospekte für Wertpapiere einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden, so dass Anleger fundiertere Entscheidungen treffen können.25.06.2019 | |
Neue EU-Prospektverordnung soll Vereinfachungen schaffen | |
Ab dem 21.07.2019 gilt die neue VO (EU) 2017/1129 – kurz EU-Prospekt-VO – vollständig. Unternehmen werden damit einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt erhalten. Ebenso sollen Prospekte für Wertpapiere einfacher gestaltet werden. Damit steht die EU vor einer grundlegenden Neuordnung dieser Rechtsmaterie. mehr … | |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht