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Der Deutsche Bundesrat will unter anderem E-Mobilität fördern (Foto: Michael Pohl / MEV-Verlag und Allebazib)
Gesetzgebungsübersicht

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
28.11.2019
Die Bundesregierung plant die Entlastung von Betriebsrentnern und will den Wettbewerb bei mobilen Zahlungsdienstleistungen beleben. Um die Förderung der Elektromobilität und um die Streichung des Solar-Deckels geht es dem Deutschen Bundesrat.

Bundesregierung will Betriebsrentner entlasten

Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, sollen ab 2020 um etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Hierzu hat Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar zu senken. Die Eckpunkte Entwurfs:
  • Freibetrag: so soll ab dem 1.1.2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Damit werden erst höhere Betriebsrenten mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse beitragspflichtig. Demnach würden etwa 60 Prozent der Betriebsrentner, die weniger als 318 Euro im Monat erhalten, verglichen mit heute, höchstens noch den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Von dem Freibetrag würden auch die Betriebsrentner profitieren, die ihre Rente schon vor 2020 bezogen haben oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.
  • Bezugsgrößen: Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.
  • Pflegeversicherung: Für die Beiträge zur Pflegeversicherung soll weiterhin die bisherige Freigrenze gelten.
Das Gesetz soll zum 1.1.2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

Quelle: PM des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.11.2019

Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes vom 18.11.2019

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Bundesrat will Solar-Deckel streichen

Der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen im Segment bis 750 Kilowattpeak (kWp) droht bei Erreichen des bisherigen 52 Gigawatt-Deckels wegen fehlenden Vergütungsperspektiven aus dem EEG einzubrechen, meint der Deutsche Bundesrat. Das Ländergremium hat deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Deckel für die Förderung streichen soll.

Die Streichung soll einer wirtschaftlichen Gefährdung von zahlreichen Solar-Installateuren, Projektentwicklern und Komponentenherstellern, die ihre Planungen schon begonnen hätten, entgegenwirken.

In ihrer einer Stellungnahme erklärte die Bundesregierung, dass sie die das Anliegen der Länder unterstützen will. Demnach will sie die Streichung des Deckels noch 2019 in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben in den Bundestag einbringen.

Vgl. hierzu:  BT-Drs. 19/15275 

Quelle: PM des Deutschen Bundestages vom 20.11.2019 - hib 1304/2019

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Bundesrat legt Gesetzentwurf zur Änderung des BGB und des WEG zur Förderung der Elektromobilität vor

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BBG und des WEG zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt. Die Neuregelung soll die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer absenken.

Gundlage des Entwurfs sind Vorschläge einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Justizminister mit folgenden Kernpunkten:
  • Anspruch auf Einbau von Ladestationen: So soll jeder Mieter einen Anspruch auf den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge haben.
  • Anspruch auf Beschluss gegen Eigentümergemeinschaft: Im WEG soll jeder Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss verlangen können, der den Einbau einer Ladestation ermöglicht.
Um den zügigen Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben wäre es erforderlich, diese Reform des Wohneigentumsgesetzes zeitnah umzusetzen, so der Entwurf.

Quelle: PM des Deutschen Bundestag vom 19.11.2019 - hib-Nr. 1294/2019 Vgl. hierzu: BT Drs. 19/15085 

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Bundesregierung: Mehr Wettbewerb bei mobilen Zahlungsdienstleistungen

„Mobile“ Payment ist in. Allerdings wünscht sich die Bundesregierung mehr Wettbewerb in diesem Bereich. Nun will sie Inhaber von Bezahldienst-Schnittstellen dazu zwingen, diese für auch andere Bezahldienstleister zu öffnen. Dies gilt vor allem für NFC-Schnittstellen für Smartphones.

Daher hat das Bundeskabinett vor kurzem den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ verabschiedet. Dieser sieht in Bezug auf den Freigabezwang für Schnittstellen in Artikel 4 eine entsprechende Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) vor.

Betroffen sein dürfte hiervon insbesondere die NFC-Schnittstelle auf dem IPhone für den Bezahldienst „Mit ApplePay“. Diese ermöglicht drahtlose Transaktionsdaten direkt an Kassenterminals. Die Änderung ist auch als „LexApplePay“ bekannt. 

Quelle: PM des Bundesministeriums der Finanzen und zahlreiche Medienberichte

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Sebastian Louven: „Mit ApplePay hatte der Smartphonehersteller die Finanzbranche eiskalt erwischt“
„Mobile“ Payment ist auch für Apple und seinen NFC-Chip für „Apple Pay“ attraktiv. Nun will der Gesetzgeber den Smartphonehersteller dazu zwingen, seine Schnittstellen auch für andere Bezahldienstleister zu öffnen. Hierüber hat sich die ESV-Redaktion in einem zweiteiligen Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Louven unterhalten. << weiterlesen >>  

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht