
Neues vom Gesetzgeber
Neue Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter
Die Bundesregierung hat am 31.08.2016 den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum beschlossen. Die Reform soll die Qualität der Leistungen verbessern, die von Wohnungseigentumsverwaltern und Immobilienmaklern erbracht werden. Neuer Berufszulassungsregeln: Die wichtigsten Punkte |
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Die verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter soll nach dem Willen des Gesetzgebers Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden schützen, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.
Weiterführende Literatur |
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Psychiatrische Versorgung soll reformiert werden
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Versorgung von Patienten mit psychischen Krankheiten verbessert werden. Die Regierung hat daher dem Bundestag ihren Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen” (PsychVVG) vorgelegt.PsychVVG: Die Kernpunkte der Reform |
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Am 26.09.2016 hat sich der Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf beschäftigt, so eine Pressemeldung des Deutschen Bundestages. Danach sehen Gesundheitsexperten in der von der Bundesregierung geplanten Psychiatriereform zwar eine wichtige Initiative.
Sie befürchten jedoch mögliche Rückschritte in der Versorgung. Zwar werde durchweg begrüßt, dass das Abrechnungssystem weiterentwickelt werden soll. Die zentrale Frage sei allerdings, ob am Ende wirklich das benötigte Fachpersonal für die Patienten auch zur Verfügung stehe, erklärten viele Fachleute.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die meisten Regelungen mit Jahresbeginn 2017 in Kraft treten. Das Gesetz braucht keine Zustimmung des Bundesrates. Zum Regierungsentwurf.
Weiterführende Literatur |
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Auch interessant |
Erweitertes Klagerecht für Umweltverbände
Umweltverbände sollen umfassender in Umweltsachen klagen können. Die Bundesregierung will daher unter anderem das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) an europa- und völkerrechtliche Vorgaben anpassen. Handlungsbedarf sieht der Gesetzgeber deshalb, weil die 5. Vertragsstaatenkonferenz die deutsche Umsetzung der Aarhus-Konvention der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN ECE) in zwei Punkten als völkerrechtswidrig beurteilt hat. Änderungen seien auch durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes geboten, so die Bundesregierung.UmwRG und UVPG: Die Kernpunkte |
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Kritik an dem Entwurf gab es im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 26.09.2016. So bleibt der Entwurf nach Meinung der Sachverständigen Remo Klinger, Sabine Schlacke und Dirk Teßmer weiterhin hinter den Vorgaben von Artikel 9 Absatz III der Aarhus-Konvention zurück. Die Konvention sehe vor, alle behördlichen Handlungen und Unterlassungen gegen umweltrechtliche Vorschriften gerichtlich überprüfbar zu machen. Dies ergebe ich aus dem Entwurf nicht, so die Experten.
Quellen:
- hib - Heute im Bundestag Nr. 501 vom 07.09.2016
- hib - Heute im Bundestag Nr. 545 vom 26.09.2016
Weiterführende Literatur |
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Abschaltbare Lasten: Bundesregierung erlässt Änderungsverordnung
Mit der Änderungsverordnung will die Regierung eine Regelungslücke vermeiden. Die gegenwärtige Verordnung zu abschaltbaren Lasten tritt am 01.10.2016 außer Kraft. Zwar ist bereits eine neue „Verordnung zu abschaltbaren Lasten” (AbLaV) als Anschlussregelung im Bundesgesetzblatt verkündet. Für ihr Inkrafttreten ist jedoch die Genehmigung der Europäischen Kommission erforderlich, die noch aussteht.Zwar rechnet die Bundesregerung mit einer Genehmigung, allerdings kann sich diese aus formalen Gründen noch hinziehen. Um einer Regelungslücke vorzubeugen, legte die Regierung daher eine Änderungsverordnung vor. Diese soll sicherstellen, dass die neue Verordnung (AbLaV) zum 01.10.2016 in Kraft treten kann.
Zur Änderungsverordnung.
Weiterführende Literatur |
Die Fachzeitschrift ER EnergieRecht, herausgegeben von Prof. Dr. jur. Tilman Cosack, richtet sich speziell an Ihre Bedürfnisse als Rechtsanwender. Regelmäßig stellt Ihnen die ER EnergieRecht praxisbezogen die wesentlichen Entwicklungen im Energiewirtschafts- und Energieumweltrecht dar. Die Zeitschrift erscheint auch als eJournal unter ERdigital.de. |
Verbraucherdatenschutz
Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (Änderungsgesetz) ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die meisten Regelungen sind bereits am 24.02.2016 in Kraft getreten.Die Reform sieht im Wesentlichen vor, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften nach § 2 Abs. 2 UKlaG, die für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer gelten, auch Verbraucherschutzgesetze im Sinne von § 2 Absatz 1 UKlaG sind.
Achtung: Wichtige Änderungen betreffen § 309 Nr. 13 BGB. Diese treten erst am 01.10.2016 in Kraft.
Verbraucherdatenschutz: Was ab dem 01.10.2016 gilt |
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Mit diesen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Beendigung von Verträgen für Verbraucher nicht unnötig erschwert wird.
Zum Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrecht
Weiterführende Literatur |
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der neuen Schriftenreihe DatenDebatten, in dem es um die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung geht. Das Werk Schaffland/Wiltfang, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bietet Ihnen als verlässliche und aktuelle Informationsquelle die Grundlage für den optimalen Datenschutz. Es beinhaltet eine vollständige Kommentierung zum BDSG, alle Landesdatenschutzgesetze und Auszüge aus wichtigen, vom BDSG tangierten Gesetzen. Darüber hinaus bietet es umfassende Regelungen zu Werbung, Scoring, Arbeitnehmerdaten und Meldepflichten bei Datenschutzpannen sowie erste Hinweise und Wertungen zum Umgang mit der DS-GVO. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht