
Neues vom Gesetzgeber
Große Koalition einigt sich auf kleine Rentenreform
Auf dem Rentengipfel am 24.11.2016 hat sich die Regierungskoalition auf ein Ergebnispapier zu einer Rentenreform geeinigt. Das Papier sieht folgende Änderungen vor: - Zeitplan für die Angleichung der Ostrenten auf Westniveau: Die Anpassung soll 2018 beginnen und 2025 abgeschlossen werden. Ursprünglich wollte Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, die Rentenwerte bis 2020 angleichen.
- Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente: Die Änderung betrifft Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen Frührentner werden. Neurentner sollen so gestellt werden, als hätten sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet. Das wären drei Jahre mehr als nach der aktuellen Gesetzeslage. Allerdings soll diese Verbesserung auf die Jahre 2018 bis 2024 verteilt werden.
- Stärkere Förderung von Betriebsrenten: Hierzu liegt bereits ein Gesetzentwurf der Ministerin vor, den der Deutsche Bundestag schnell verabschieden soll. Entwurf zu einem Betriebsrentenstärkungsgesetz.
- Wird der Standardrentner zur Fiktion?
- Prof. Dr. Winfried Schmähl - Zu einigen Zukunftsaufgaben in der deutschen Alterssicherungspolitik, erschienen in der Fachzeitschrift rv - Die Rentenversicherung
- Dipl.-Volkswirt Udo Kruse - Soziale Nachhaltigkeit: Anforderungen an die künftige soziale Sicherung, erschienen in der Fachzeitschrift WzS
Weiterführende Literatur |
Die Fachzeitsschrift rv – Die Rentenversicherung berichtet als Organ für den Bundesverband der Rentenberater e.V., sachlich und praxisnah über die aktuellen Entwicklungen im Rentenrecht. Innovative und ausgewogene Fachbeiträge, Informationen aus Gesetzgebung und Praxis sowie die Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung der Bundes- und Instanzgerichte bieten Ihnen umfassende und aktuelle Informationenen. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich. |
Bundesregierung will Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abbauen
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen mehr als 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden.Bisher gibt es dort gegenwärtig mehr als 3.000 Rechtsnormen, die die Schriftform anordnen. Dies erschwert die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen.
Die Kernpunkte |
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Dem Bundesinnenministerium zufolge soll zum Beispiel die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt werden können. Ebenso sollen Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können.
Quelle: Deutscher Bundestag - hib 642/2016 vom 03.11.2016 - BT-Drs. 18/10138 vom 02.11.2016
Weiterführende Literatur |
Der Berliner Kommentar VwVfG, herausgegeben von Prof. Dr. Arne Pautsch, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg, und Lutz Hoffmann, Städtischer Direktor, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes Peine, bietet Ihnen eine erstklassige Kommentierung des gesamten Verwaltungsverfahrensrechts des VwVfG. Das Werk bezieht die landesrechtlichen Besonderheiten ebenso ein, wie wie die Parallelvorschriften des SGB X und der AO. Zudem fasst es die vielstimmige Rechtsprechung und Literatur zu typischen Standardproblemen des anspruchsvollen Rechtsgebiets nach den Bedürfnissen der Praxis kompakt zusammen. |
Experten wollen Korrekturen an geplantem Bundesteilhabegesetz
Trotz der Hervorhebung der positiven Aspekte hat eine Mehrheit von Experten bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales Nachbesserungen für das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) gefordert. Die Kritikpunkte im Einzelnen:- Eingliederungshilfe nur bei Einschränkungen in fünf Lebensbereichen? Einer der Haupkritikpunkte ist, dass Eingliederungshilfe gewährt werden soll ist, wenn eine Einschränkung in fünf Lebensbereichen vorliegt. Horst Frehe, Sozialpolitiker und ehemaliger Sprecher des Deutschen Behindertenrates, nannte diese Regelung völlig missglückt. Menschen mit Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen könnten aus dem System herausfallen.
- Poolen von Leistungen: Darunter versteht man eine nur gruppenweise genehmigte Leistung. Dies kritisierte die Richterin Nancy Poser als unzumutbar, wenn es um die Lebensführung in der eigenen Wohnung geht.
- Vorrang der Pflegeleistungen vor der Eingliederungshilfe? „Die Eingliederungshilfe darf kein nachrangiges Prinzip werden”, kritisierte Antje Welke, Bundesvereinigung Lebenshilfe. Die Träger dürften sich nicht aufgrund finanzieller Vorteile auf die Pflegeversicherung zurückziehen.
- Anhebung der Einkommens- und Vermögensfreibeträgen unzureichend? Hiervon würden nur erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen profitierten, meinte Janis Mc David. Beim Übergang in die Rente würden dann wieder die schärferen Vermögensgrenzen gelten. Von einer echten Teilhabe könne nur bei einer vollständigen Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen gesprochen werden.
Anmerkung der Redaktion (30.11.2016) |
Wie der Informationsdienst des Deutschen Bundestages am heutigen Mittwoch mitteilte, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (18/9522) der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) in geänderter Fassung zugestimmt. Hier die wichtigsten Änderungen:
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Weiterführende Literatur |
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BMF stellt Referentenentwurf für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz vor
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.10.2016 Referentenentwurf seines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (2. FiMaNoG) veröffentlicht.Die Reform soll Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen schließen. Zu diesem Zweck werden die Anforderungen an bestehende Handelsplattformen erweitert. Auch will der Gesetzgeber neue Erlaubnispflichten für Handelssysteme einführen, die bisher nicht überwacht wurden. Darüber hinaus soll es eine grundsätzliche Pflicht geben, Handel nur auf regulierten Plätzen zu betreiben.
Die Änderungen betreffen vor allem das Kreditwesengesetz (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Börsengesetz (BörsG). Kern der Änderungen des KWG ist die Definition des organisierten Handelssystems.
Mehr zum Thema: BMF veröffentlicht Referentenentwurf für das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz
Weiterführende Literatur |
Der Kommentar von Reischauer/Kleinhans zum Kreditwesengesetz (KWG) ist ein seit vielen Jahren hochangesehenes und bewährtes Standardwerk. Das Loseblattwerk kommentiert neben den KWG-Normen u.a. die LiqV, die FinaRisikoV oder die AnzV und erläutert den MaRisk-Regelungstext. Sukzessive behandelt das Werk zudem die wesentlichen Vorschriften der neuen EU-Verordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Dabei berücksichtigt es auch die technischen Standards der europäischen Aufsichtsbehörde EBA und weitere relevante Bestimmungen, wie z.B. die EBA-Guidelines. |
Bundesregierung unterrichtet den Bundesrat: Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Die Bundesregierung hat den Bundesrat am 04.11.2016 vom Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze unterrichtetBR-Drs. 627/16 vom 04.11.206 - Mehr zum Thema: Neues vom Gesetzgeber 10/2016
Weiterführende Literatur |
Das Buch Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, von Niebler/Biebl/Roß, verdeutlicht die wesentlichen Fragen zum Thema Leiharbeit und Zeitarbeit und stellt ausführlich die Anforderungen der Arbeitnehmerüberlassung mit den zum Teil erheblichen Konsequenzen bei Missachtung der entsprechenden Vorschriften dar. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht