
Neues vom Gesetzgeber
Bundesteilhabegesetz passiert Länderkammer
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 16.12.2016 dem neuen Bundesteilhabegesetz zugestimmt. Die Reform soll Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe am öffentlichen Leben und mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Sie ordnet vor allem Leistungen der Eingliederungshilfe neu und soll diese an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anpassen. Das Gesetzgebungsverfahren hat zu heftigen öffentlichen Diskussionen geführt, so dass der ursprüngliche Gesetzesentwurf oft geändert wurde. Der Fassung, die zuletzt der Bundestag geändert hat, hat nun auch der Bundesrat zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen |
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Bundesrat kritisiert Mehrkosten für Länder und Kommunen
In einem Entschließungsantrag warnt das Ländergremium aber vor den Mehrkosten für Länder und Kommunen. Deswegen sieht das Gremium die Ziele des Gesetzes in Gefahr. Der Bundesrat fordert deshalb, die Einnahmen und Ausgaben für die zentralen Teilhabeleistungen in den Jahren 2017 bis 2021 zu evaluieren.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Bundesteilhabegesetz wird jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Die erste Stufe soll schon am 01.01.2017 in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat Plenum Kompakt - Beschluss des Bundesrates - BR Drs. 711/16
Weiterführende Literatur |
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Bundesrat schließt Pflegereform ab
Der Bundesrat hat am 16.12.2016 dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Damit ist die große Pflegereform abgeschlossen. Der Neuregelung zufolge spielen Kommunen ab 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen oder von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.Allerdings bezweifelt die Länderkammer die von der Bundesregierung angenommene Entlastung der Sozialhilfeträger. Daher will sie die finanziellen Folgen des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffs und die Auswirkungen auf die Sozialhilfe ab 2017 ermitteln lassen. In einem Entschließungsantrag forderte die Kammer von der Bundesregierung einen weiteren Gesetzesentwurf, der die Länderbedenken berücksichtigt.
Auch interessant:
Quelle: Bundesrat Plenum Kompakt - Beschluss des Bundesrats - BR Drs. 720/16
Weiterführende Literatur |
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Bundesrat stimmt Milliardenpakt für Atomausstieg zu
Ebenfalls am 16.12.2016 hat die Länderkammer dem Milliardenpaket zur Entsorgung atomarer Altlasten zugestimmt.Die Regelungen im Einzelnen |
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Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten soll das Gesetz an dem Tag, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder bekannt gibt, dass eine solche nicht erforderlich ist. Diesen Tag wird das Bundeswirtschaftsministerium im Bundesgesetzblatt bekanntgeben.
Bundesrat will auch Betreiber von Forschungsanlagen an Entsorgung beteiligen
Zugleich sprach sich die Länderkammer in einem Entschließungsantrag dafür aus, nach einer dreijährigen Anwendungsphase zu prüfen, ob sich auch Betreiber von Forschungsanlagen oder gewerblichen Anlagen der Brennstoffversorgung an der Entsorgung des Atommülls beteiligen sollten. Dies entspräche dem atomrechtlichen Verursacherprinzip. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte.
Ersatzansprüche der Betreiber, die Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 16.12.2016 sind, werden durch dieses Gesetz allerdings nicht mitgeregelt.
Vgl. hierzu: BVerfG: Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes weitgehend verfassungskonform
Quelle: Bundesrat Plenum Kompakt - Beschluss des Bundesrates - Drs. 768/16
Weiterführende Literatur |
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Bundesrat stimmt Hartz-IV-Erhöhung zu
Der Bundesrat hat der Anhebung des Arbeitslosengeldes II am 16.12.2016 zugestimmt.Anstieg der Regelbedarfssätze |
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Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung |
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Die Anpassung der Regelsätze treten zum 01.01.2017 in Kraft.
Länderkammer äußert noch Bedenken in einem Entschließungsantrag
In einer Entschließung äußert die Länderkammer allerdings noch einige Bedenken. Danach sieht die Kammer eine Unterfinanzierung bei Gebrauchsgütern für den Haushalt. Auch die Leistungen für das Schulbedarfspaket sollten erhöht werden und der tatsächliche Bedarf an Sehhilfen sichergestellt werden. Zudem warnt der Bundesrat vor einer Schlechterstellung von Leistungsberechtigten, die ab 2020 in eine andere Regelbedarfsstufe als bisher kommen sollen.
Quelle: Bundesrat - Plenum kompakt - Beschluss des Bundesrates - Drs.712/16
Weiterführende Literatur |
Der Kommentar Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch (SGB) II: Grundsicherung für Arbeitsuchende, versteht sich als Erläuterungswerk für die Praxis. Es wendet sich an Praktiker in der Sozialverwaltung und den Kommunen, an die Anwaltschaft, die Gerichte sowie an die Sozialpartner. Er enthält alle notwendigen Informationen rund um die aktuellen Regelungen und zeigt die Zusammenhänge des SGB II zum übrigen Sozialrecht auf. |
(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht