Neues vom Gesetzgeber
Sachsen Anhalt plant Neuorganisation des Landesbeauftragten für Datenschutz
Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des geltenden Datenschutzrechts veröffentlicht. Der Entwurf soll in einem ersten Schritt die Organisation des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt an die Vorgaben der DS-GVO anpassen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten.Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs |
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Datenschutz europäisch denken |
Die Entwicklung des Datenschutzrechts ist dynamisch wie die sie prägenden Technologien. Viele offene Fragen werden sich bis zum 25. Mai 2018 klären. Ob als ergänzbare Ausgabe oder als Datenbank hält Sie der „Schaffland/Wiltfang” konsequent auf neuestem Stand. Neben einer leicht verständlichen Synopse zu bisherigem und neuem Recht finden Sie auch Wertungen zu Auswirkungen der DS-GVO auf die künftige Rechtslage |
Landesregierung von Brandenburg legt Änderungsentwurf zum BbgDSG vor
Nachdem Sachsen-Anhalt zunächst nur die Regeln des Landesdatenschutzbehörde reformieren will, plant auch das Land Brandenburg eine Reform seines Datenschutzrechts. Diese soll aber das komplette Landedatenschutzrecht an die DS-GVO anpassen. So sollen dem Gesetzentwurf der Landesregierung zufolge alle öffentliche Stellen, für die das BbgDSG gilt, dem Anwendungsbereich der DS-GVO unterstehen.Die weiteren wesentlichen Regelungspunkte des Gesetzesentwurfs |
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Mehr zum Thema: Neues Datenschutzrecht in Brandenburg
Wo Datenschützer ihre Nase reinstecken - Datenschutz und Compliance |
PinG Privacy in Germany - Die Zeitschrift für alle, die mit Datenschutz in Unternehmen zu tun haben und bei der regelkonformen Umsetzung stets auf der sicheren Seite sein wollen. PinG, herausgegeben von Prof. Niko Härting, ist interdisziplinär, international, intermedial: PinG versteht sich als Forum für ein breites interdisziplinäres Meinungsspektrum. Hier schreiben Insider, Experten und hochkarätige Autoren aus aller Welt. |
Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 07.09.2017 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das in der Öffentlichkeit stark kritisierte NetzDG tritt am 01.10.2017 in Kraft.Die neuen Vorschriften im Kern |
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Haftungsrisiken minimieren |
Der ergänzbare Kommentar Telekommunikations- und Multimediarecht, herausgegeben von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Universität Regensburg, behandelt neben dem TK-Recht auch das TMG, das Signaturgesetz oder den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Um Haftungsrisiken zu minimieren, bietet das Werk einen guten Überblick über diese Rechtsmaterie. Dieser Praxis-Kommentar hat zudem den nötigen Tiefgang und ist eine seit Jahren anerkannte Orientierungshilfe. |
Deutscher Bundestag unterrichtet Bundesrat über Gesetzesbeschluss zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat den Bundesrat am 01.09.2017 von seinem Beschuss zum Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte, kurz EMöGG, unterrichtet. Kern des Vorhabens ist die Ergänzung von § 169 GVG. Danach soll das bisherige Verbot nach § 169 Satz 2 GVG wie folgt gelockert werden:- Tonübertragungen in Nebenraum: Tonübertragungen der mündlichen Verhandlung und der Urteilsverkündung sollen künftig in einen Nebenraum für Medienvertreter zugelassen werden. Dies ergibt sich aus § 169 Absatz 1 Sätze 3 bis 5 GVG-E.
- Archivaufzeichnungen mit zeitgeschichtlicher Bedeutung: Audio-visuelle Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen als Archivaufzeichnungen nach § 169 Abs. 2 GVG-E zugelassen werden.
- Übertragung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte: Die obersten Gerichtshöfe des Bundes erhalten nach § 169 Absatz 3 GVG-E die Möglichkeit, ihre Entscheidungen künftig von Medien übertragen zu lassen.
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(ESV/bp)
Programmbereich: Wirtschaftsrecht