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Bundesrat will Wohneigentumsrecht modernisieren (Foto: Aldorado und AllebaziB/Fotolia.com)
Gesetzgebungsübersicht 01/2018

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
15.01.2018
Bundesrat will Wohneigentumsrecht zukunftsfähig machen. Zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und große Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Seit 13.01.2018 gelten neue Regelungen für Zahlungsverkehr und am 03.01.2018 ist eine neue Stufe des Anlegerschutzes gestartet.




Bundesrat strebt zukunftsfähigeres Wohneigentumsrecht an

Nach dem Willen des Bundesrates soll das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) künftigen Anforderungen besser gerecht werden. So hat das Ländergremium dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vorgelegt.

WEG: Das soll neu geregelt werden
  • Erleichterungen für die Herstellung von Barrierefreiheit bei Eigentumswohnungen: Nach aktueller Rechtslage scheitern solche Erleichterungen oft schon am Widerspruch eines einzelnen Eigentümers. Daher will der Bundesrat die Schwelle für die Zustimmung in der Eigentümerversammlung deutlich senken. In seiner Begründung verweist das Gremium auf Prognosen, die einen Bedarf von rund 3,6 Millionen altersgerechten Wohnungen im Jahr 2030 erwarten. Dem stehe derzeit ein altersgerechter Wohnungsbestand in Deutschland von nur etwa 700.000 Wohnungen gegenüber.
  • Senkung der Zustimmungsschwelle beim Einbau von Ladestationen für E-Autos: Auch diese Erleichterungen konnten Wohnungseigentümer nach bisherigem Recht nur schwer durchsetzen. Hierfür soll die Zustimmungsschwelle ebenso gesenkt werden. Gleiches gilt für Mieter, die durch eine entsprechende Änderung des Mietrechts leichter zu Ladestationen an ihren ihrem Stellplätzen kommen sollen.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 15 vom 11.01.2018 - (BT-Drs. 19/401)

Im WEG zuhause
Die Neuauflage des Berliner Kommentars WEG, von Thomas SpielbauerMichael Then und Christian Spielbauer, behandelt das gesamte Recht des Wohnungseigentums und schließt begleitend kommentierte Prozessrechtsnormen sowie ergänzende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mit ein. Das Werk steht für eine grundlegende, praxisorientierte und verständliche Darstellung des WEG-Rechts und bietet dazu rechtssichere Lösungen.

Zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft

Am 01.01.2018 ist die Zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Diese beinhaltet folgende Punkte:   
  • Einführung SGB IX, Teil 1 (Verfahrensrecht) und 3 (Schwerbehindertenrecht)
  • Vorgezogene Verbesserungen im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Eingliederungshilfe (im SGB XII)
BTHG: Bisherige und weitere Reformstufen

Reformstufe 1:
Diese Stufe gilt bereits seit dem 01.01.2017 und besteht aus:
  • Änderungen im Schwerbehindertenrecht
  • Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung in einer ersten Stufe. Dies gilt insbesondere für die Erhöhung des Einkommensfreibetrags um bis zu 260 Euro monatlich und des Vermögensfreibetrags um 25.000 Euro.
  • Verdoppelung des Arbeitsförderungsgeldes von 26 Euro auf 52 Euro
Reformstufe 3: Wird erst am 01.01.2020 in Kraft treten. Grund hierfür sind notwendige Umstellungsprozesse in der Sozialverwaltung. Zu dieser Stufe gehören:
  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.
  • Weitere Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung. Im Ergebnis führt diese Stufe dazu, dass die Leistungsbezieher im Vergleich zum Status Quo mehr von ihren Einkünften behalten können. Dies wären im Durchschnitt 300 Euro pro Monat mehr. Bei Ehegatten und Partnern sowie bei hohem Einkommen kann die Entlastung größer sein. Der Vermögensfreibetrag steigt dann auf rund 50.000 Euro; Partnereinkommen und -vermögen soll nicht mehr herangezogen werden.
Reformstufe 4: Tritt zum 01.01.2023 in Kraft und definiert den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe nach Artikel 25a BTHG und § 99 SGB IX 

Der wertvolle Leitfaden jetzt in Neuauflage
Das Buch Schwerbehindertenrecht, Arbeitsrechtliche Besonderheiten, von Dr. Nicolai Besgen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stellt sämtliche arbeitsrechtlichen Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts umfassend, verständlich, praxisnah und aktuell dar. Des Werk berücksichtigt auch die Neuigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz und stellt alle einschlägigen Vorschriften des SGB IX i.d.F bis 31.12.2017 / ab 1.1.2018 in einer übersichtlicher Synopse einander gegenüber. Das Werk ist auch als eBook lieferbar.

Weitere Teile des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft getreten

Das Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze – auch Betriebsrentenstärkungsgesetz genannt - ist am 23.08.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in weiten Teilen am 01.01.2018 in Kraft getreten (BGBl., Jg. 2017 Teil I Nr. 58, S. 3214). Die Neuregelung soll die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, erweitern. So sollen die Sozialpartner
  • reine Beitragszusagen vereinbaren,
  • über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden
  • und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen können.
Darüber hinaus sollen spezifische Fördermodelle für Geringverdiener eingeführt werden. Zudem soll die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden.

Nachgefragt bei: Dr. Heinz-Gerd Horlemann 08.06.2017
Horlemann: „Keine klare Dogmatik an der Schnittstelle zwischen Betriebsrenten-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht”
Am 01.06.2017 hat der Deutsche Bundestag die Reform zur betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. Kern der Neuregelung sind Änderungen im Betriebsrentenrecht sowie im Sozial- und Steuerrecht durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Im Interview mit der ESV-Redaktion bewertet der Finanz- und Steuerexperte Dr. Heinz-Gerd Horlemann das Vorhaben. mehr …

Steuerliche Förderungsmöglichkeiten im Blick
Der Kommentar, Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung, herausgegeben von Dr. Heinz-Gerd Horlemann, Dipl.-Finanzwirt (FH), erschließt Ihnen dieses komplexe Beratungsfeld mit fundierten Ausführungen und verschafft Ihnen einen umfassenden Einblick in eine Fülle steuerlich vorteilhafter Fördermöglichkeiten.

Neue Regelungen für Zahlungsverkehr

Seit dem 13.01.2018 gelten innerhalb der EU einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie, das der Deutsche Bundestag bereits am 01.06.2017 beschlossen hatte. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie zum Zahlungsdiensterecht (PDSD II) um. Die Reform soll mehr Wettbewerb unter Zahlungsdienstleistern schaffen und bargeldloses Bezahlen sicherer machen.
 
PDSD II: Die Neuregelungen
 
  • Keine gesonderten Gebühren für gängige Zahlungsmethoden: Sowohl stationäre Händler und Internet-Händler dürfen für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen.  
  • Geringere Haftung für Karteninhaber: Bei Entwendung oder Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte, haften die Karteninhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden.
  • Bessere Dokumentationen: Bankberater haben Kundengespräche besser zu dokumentieren. Sie müssen insbesondere Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzeichnen, wenn diese per Telefon oder über das Internet geführt werden.

MiFID II: Anlegerschutz zündet neue Stufe

In engem Zusammenhang damit steht die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Mit dieser traten zum 03.01.2018 neue Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene in Kraft, die zu umfassenden Änderungen für die Finanzmärkte führen und unmittelbaren Einfluss auf das Verhältnis zwischen Dienstleister und Kunden haben. Zudem sollen diese den Anlegerschutz stärken. 

MiFID II 05.01.2018
Neue Stufe des Anlegerschutzes in Kraft
Mit der Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II traten zum 03.01.2018 zahlreiche neue Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene in Kraft. Wie die BaFin mitteilt, sollen diese zu tiefgreifenden Veränderungen der Finanzmärkte führen. mehr …

Fachwissen für das gesamte Investmentwesen
Die Datenbank Investment, herausgegeben von Beckmann/Scholz/Vollmer, bietet das Fachwissen für das gesamte Investmentwesen und Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungs-gesellschaften. Im Einzelnen werden das KAGB, das InvStG, das UBGG oder die DerivateV erläutert. Vertieft behandelt werden aber auch die Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG.

(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht