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Besonders aktiv war der Deutsche Bundesrat (Foto: Aldorado und AllebaziB/Fotolia.com)
Gesetzgebungsübersicht im Juni 2018

Neues vom Gesetzgeber

ESV-Redaktion Recht
21.06.2018
Der Deutsche Bundestag hat die Musterfeststellungsklage verabschiedet. Gesetze zur Entlastung der Zivilgerichte und zur Änderung des EEG passieren den Bundesrat. Weiterhin bringt das Ländergremium den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerbetener Werbeanrufe in den Bundestag ein.




Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklage passiert Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage verabschiedet. Am 12.06.2018 hatten sich die Regierungsfraktionen auf einen Kompromiss geeinigt, der dann den Rechtsausschuss passierte.

Hintergrund der Reform ist vor allem der Dieselabgasskandal. Hierfür reaktivert der Gesetzgeber vor allem das weggefallene Buch 6 der ZPO. Dort werden sich dann die neuen §§ 606 bis 613 ZPO finden. Weitere Änderungen betreffen unter anderem das GVG, das ArbGG, das GKG oder das RVG.

Das Funktionsprinzip der Musterfeststellungsklage 
  • 10 geschädigte Verbraucher am Anfang: Ein klagebefugter Verband findet 10 möglicherweise geschädigte Verbraucher
  • Klagerecht: Nicht alle Verbraucherverbände sollen die Verbraucher vertreten dürfen. Klageberechtigt sind Dachverbände mit mindestens zehn Mitgliedsverbänden oder mindestens 350 Mitgliedern. Darüber hinaus müssen die Organisationen seit mindestens vier Jahren in der Liste geführt sein, die das Bundesamt für Justiz führt. Zudem dürfen Verbände zu höchstens fünf Prozent unternehmensfinanziert sein. 
  • Klageeinreichung: Anschließend reicht der Verband eine Klage – mit der er den möglichen Schaden der Betroffenen glaubhaft macht – beim Oberlandesgericht (OLG) ein. Nach den bisherigen Vorschlägen sollte noch das Landgericht die Eingangsinstanz sein.
  • Klageregister: Ist die Klage zulässig, eröffnet das OLG ein Klageregister, in das sich Verbraucher eintragen lassen können.
  • Prozesseröffnung: Zu einem Prozess kommt es dann nur, wenn innerhalb von zwei Monaten insgesamt mindestens 50 Personen in das Klageregister eintragen sind.
  • Musterfeststellungsurteil: Ein Musterfeststellungsurteil wirkt nur für und gegen die Eingetragenen.

Kompromisslösung für Unternehmen

Zwar können Unternehmen nicht zu den 10 geschädigten Parteien gehören, die für eine Klageerhebung notwendig sind oder in ein Klageregister aufgenommen werden. Dennoch sollen Unternehmen wie folgt von der Reform profitieren: 
  • Verfahrensaussetzung: Wird ein Musterfeststellungsprozess geführt, sollen Unternehmer ihre Verfahren zumindest solange aussetzen können, bis das Musterverfahren abgeschlossen ist.
  • Ruhen der Verjährung: Während dieser Zeit sollen die Ansprüche des Unternehmers nicht verjähren. 
Das Gesetz hat am 14.06.2018 den Bundestag passiert und soll am 01.11.2018 in Kraft treten.

Quellen:
  • hib - heute im bundestag Nr. 379 vom 06.06.2018
  • Onlineausgabe der FAZ vom 12.06.2018
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Bundesrat verabschiedet Gesetz zur Entlastung für Zivilgerichte

Der Deutsche Bundesrat hat – einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages – den Entwurf für ein Gesetz zur Entlastung der Ziviljustiz gebilligt. Danach gilt die bisherige Streitwertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH von 20.000 Euro weiter bis zum 31.12.2019. Die bisherige Regelung zur Streitwertbegrenzung läuft am 30.06.2018 aus. Die Begrenzung soll die Zivilgerichte wie folgt entlasten:
  • BGH: Bei den Zivilsenaten des BGH sollen auf diese Weise weniger Verfahren eingehen
  • Instanzgerichte: Urteile der Land- und Oberlandesgerichte sollen schneller rechtskräftig werden.
Das Gesetz soll zum 01.07.2018 in Kraft treten. Gesetzentwurf – BT Drs. 19/1686. 

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Bundesrat billigt Änderung des EEG

Der Deutsche Bundesrat will Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie entgegentreten. So sollen die Sonderregeln für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten an Land bis zum 01.06.2020 ausgesetzt werden. Das Ländergremium billigte am 08.06.2018 eine entsprechende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Diese hatte der Deutsche Bundestag nur einen Tag zuvor beschlossen.

Der Hintergrund:
  • Mit dem EEG 2017 wurde die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen auf Ausschreibungen umgestellt.
  • Um Vielfalt zu gewährleisten, konnten sich Bürgerenergiegesellschaften um Beispiel ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhielten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Daraufhin gewannen die Bürgerenergieanlagen im Jahr 2017 fast alle Ausschreibungen. Die Privilegierung der Bürgerernergie, die eigentlich als Ausnahme gedacht war, wurde somit zur Regel.
  • Zudem erhielten einige Projektierer den Zuschlag, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten, was wirtschaftliche Verwerfungen bei nicht-privilegierten Windanlagenherstellern nachzog. Daher wurden die Sonderregeln für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 ausgesetzt.
  • Sodann hatte der Bundesrat den Bundestag Anfang 2018 aufgefordert, die Privilegien für weitere eineinhalb Jahre auszusetzen. Diesen Vorschlag nahm der Bundestag an und beschloss darüber hinaus gehend die Aussetzung um zwei Jahre - also bis zum Gebotstermin am 01.06.2020.

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Neuregelung bereits für den nächsten Gebotstermin am 01.08.2018 wirksam sein. BT Drs. 19/1320.

Energiewende: Analysen, Perspektiven
Das Buch, Die Zukunft der Energiewende, herausgegeben von Prof. Dr. Timo Hebeler, Prof. Dr. Ekkehard Hofmann, Prof. Dr. Alexander Proelß und Prof. Dr. Peter Reiff, zeigt gegenwärtige Schwierigkeiten und Fortschritte der Energiewende auf, die im Fokus des 32. Trierer Kolloquiums zum Umwelt- und Technikrecht standen. Alle Vorträge sind in diesem Band zusammengestellt.

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur „Bekämpfung unerbetener Werbeanrufe“ ein

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der es ermöglichen soll, Werbeanrufe wirksamer zu bekämpfen. Nach Auffassung des Ländergremiums waren bisher sämtliche ergriffenen Maßnahmen des Gesetzgebers zur Bekämpfung dieses Phänomens nicht ausreichend. Die Gründe für die Initiative des Bundesrats:
  • Geschäft mit untergeschobenen Verträgen floriert noch immer: Zwar habe die habe die Bundesregierung mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ von 2013 einen neuen Bußgeldtatbestand für unerlaubte Telefonanrufe eingeführt, der belästigende Telefonanrufe von Gewinnspieldienste unterbindenden soll. Zwar stehe eine Evaluierung dieses Gesetzes noch aus. Dennoch boomt das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen nach einer Untersuchung der Verbraucherzentralen weiterhin.
  • Klare gesetzliche Regelung erforderlich: Aus diesem Grund müsse eine klare gesetzliche Regelung die Beweis-Situation bei der Frage nach dem Zustandekommen von telefonischen Verträgen zu Gunsten der Verbraucher verbessern.
Der Kern der Änderung
Im Zentrum der Änderung steht § 312c des BGB. Nach der neu gefassten Vorschrift soll die Wirksamkeit eines telefonisch geschlossenen Fernabsatzvertrages davon abhängen, dass der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt, nachdem ihm der Unternehmer sein Angebot auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat. 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 393 vom 11.06.2018  Gesetzentwurf – BT-Drs. 19/2538
 
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(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht